Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 22. Juli 2013, 10:10:47
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2013, 09:35:06
Zitat von: christoph1972 am 22. Juli 2013, 07:28:09
Es soll ja auch FWDL geben, die verheiratet sind und wo der Ehepartner zu hause ist. Da werden dann wohl keine Abgaben fällig ...
Doch, sogar noch mehr, nur nicht beim Fiskus  ;D

Die Zuteilung des Taschengeldes steht halt der Gattin zu ...

Da ist der Unterschied zwischen ReFü und Gattin nicht mehr so fürchterlich groß ... in Zeiten der Barauszahlung des Wehrsolds, war der Zahltag als GWDL doch immer besonders erhebend ... das ist halt jetzt genauso  ;)
Autor Ralf
 - 22. Juli 2013, 09:35:06
Zitat von: christoph1972 am 22. Juli 2013, 07:28:09
Es soll ja auch FWDL geben, die verheiratet sind und wo der Ehepartner zu hause ist. Da werden dann wohl keine Abgaben fällig ...
Doch, sogar noch mehr, nur nicht beim Fiskus  ;D
Autor christoph1972
 - 22. Juli 2013, 07:28:09
Die berühmten 30,-- € beziehen sich außerdem auf Stkl. I.

Es soll ja auch FWDL geben, die verheiratet sind und wo der Ehepartner zu hause ist. Da werden dann wohl keine Abgaben fällig ...
Autor Bregenz12
 - 21. Juli 2013, 19:19:47
Diesen Text fand ich über Google eben auf der Hompage des Verteidungunsministeriums:
"Neues Gesetz: Besteuerung der Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz

Berlin, 09.07.2013.
Das ,,Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26. Juni 2013" ändert unter anderem die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Besteuerung der Geld- und Sachbezüge des Wehrsoldgesetzes ab dem 1. Januar 2014. Es wurde am 29. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten.

Soldatinnen und Soldaten, die derzeit Freiwilligen Wehrdienst leisten oder noch vor dem 1. Januar 2014 einen Freiwilligen Wehrdienst beginnen, sind hiervon nicht betroffen. Sie erhalten die wehrsoldrechtlichen Leistungen - auch über den 1. Januar 2014 hinaus - wie bisher steuerfrei.

Reservistendienstleistende sind von der Steuerpflicht generell ausgenommen.

Frauen und Männer die beabsichtigen, einen Freiwilligen Wehrdienst ab dem 1. Januar 2014 anzutreten, fallen jedoch unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. den Werbungskostenabzug werden die steuerpflichtigen Bezüge jedoch weitgehend steuerlich verschont.

Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen hängen erheblich von den individuellen Umständen ab (Familienstand, sonstige Einkünfte, Entfernung vom Dienstort zum Wohnort, Inanspruchnahme von Familienheimfahrten) und können daher nicht pauschal vorhergesagt werden. Voraussichtlich wird sich die steuerliche Mehrbelastung für die Betroffenen auf maximal 30 Euro monatlich belaufen.

Die Beantragung eines Lohnsteuerjahresausgleiches nach Ablauf eines Kalenderjahres empfiehlt sich jedenfalls für jeden Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, der von steuerlichen Abzügen betroffen war.
Die Geld- und Sachbezüge von Reservisten bleiben weiterhin unverändert komplett steuerfrei.

Weitere Informationen:

Die Neufassung der Einkommensteuervorschriften für den Freiwilligen Wehrdienst ist eine Folge der Änderung des Wehrpflichtgesetzes durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011, wodurch die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt wurde. In der Gesetzesbegründung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 ist ein Prüfauftrag verankert, der eine Überprüfung der bisherigen steuerrechtlichen Privilegierung der Bezüge des Freiwilligen Wehrdienstes vorsieht.

Die steuerliche Behandlung der Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz stellt sich nach der Änderung des Einkommensteuergesetzes für den Freiwilligen Wehrdienst Leistenden bei Dienstbeginn ab 1. Januar 2014 wie folgt dar:

a) steuerfrei bleiben:

    Wehrsoldtagessatz
    doppelter Wehrsold bei Verwendung im Ausland
    Auslandsverwendungszuschlag
    Bekleidung
    unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
    Unterkunft, wenn Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft (GU) besteht (Regelfall).

b) zu versteuern sind:

    Wehrdienstzuschlag
    besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld)
    Entlassungsgeld
    erhöhter Wehrsold für besondere zeitliche Belastung
    besondere Vergütung (vergleichbar Erschwerniszulagen)
    Verpflegung
    Unterkunft, wenn keine Verpflichtung zum Wohnen in GU besteht.

Aufgrund bestehender Freibeträge betrifft die Steuerpflicht erst Freiwillig Wehrdienstleistende ab 12 Monaten Dienstzeit (60-70 % dienen max. 12 Monate).

Die nachfolgende Übersicht geht von idealtypischen Voraussetzungen aus und betrachtet nur die allen FWDL regelmäßig monatlich zu gewährenden Leistungen. Der vorläufige Steuerabzug beträgt dann maximal ca. 30 EUR monatlich (zusätzliche Leistungen, z. B. der erhöhte Wehrsold bei besonderen zeitlichen Belastungen, führen zu einem höheren vorläufigen Steuerabzug; die Steuerbeträge sind zudem abhängig von der jeweils gültigen Steuertabelle):
Besteuerung der Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz Dienstmonat z.B.   Einbehaltene Lohnsteuer   Geld- und Sachbezüge gesamt Netto
2.   0,00 Euro   1.233,57 Euro
7.   0,00 Euro   1.279,77 Euro
12.   circa 11,00 Euro   1.447,94 Euro
16.   circa 20,00 Euro   1.522,07 Euro
20.   circa 30,00 Euro   1.572,82 Euro"

Es bleibt also wohl doch bei den 30 Euro, hier war die Information von "Finanztest" stark verkürzt. Neu ist also das Datum des Inkrafttretens.

Hier ist der Link: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYyxDoMwDET_KA6dSrcikNq1DC3dAljBKjjIcWDpxzcMvZPe8k4Hb8hlt5F3SoHdDC_oBrr0u-mXzZtIw4QyIWlcw0xKH9MnHjHuOIlhTC5FyRtN7OF5nI1ohsCoBxVZKdOL0yBmDaLzYZJINoZG6GxRV7aw_xTfsmxuTWvPp_pePWBdlusPhOc7Gg!!/

Autor Lidius
 - 21. Juli 2013, 19:18:37
Das ist genau das, was Ralf im Beitrag davor schon durchgerechnet hat.
Autor Bregenz12
 - 21. Juli 2013, 19:04:42
Zitat auf Finanztest 8/2013, Seite 65.
"Zwei Gesetze haben nach langem Hin und Her den Bundesrat passiert. (...)
Im freiwilligen Wehrdienst ist künftig nur noch der Wehrsold steuerfrei. Wehrdienstzuschläge, spezielle Zuwendungen, kostenlose Unterkunft und Verpflegung werden steuerpflichtig, wenn der Dienst nach 2013 beginnt."
Das ist einen deutlich weitergehende Besteuerung als sie bisher geplant war. Der Steuern dürften daher deutlich höher als die bisher genannten 30 Euro ausfallen.
Wir haben ja unter den Usern Steuer-Experten, die das evtl. genauer beziffern können.
Autor Ralf
 - 24. März 2013, 20:09:51
Ja, nach den bisherigen Ausführungen alle ab DE: 01.01.2013
Und hier eine Aufstellung vom Mai 2012, die in Masse im Juni 2012 in den Medien war:
Regelung vom 22.05.2012 zum DE: 01.01.2013

Steuerfreiheit für:
Wehrsoldtagessatz (9,41-11,71 € pro Tag)
Sachbezug Bekleidung (37 €)
Sachbezug unent. truppenärztl Versorgung (147€)
Steuerpflichtig:
Wehrdienstzuschlag (16,50-26,50 € pro Tag)
Besondere Zuwendungen (max. 230,40 € pro Jahr)
Entlassungsgeld (max. 1766,40 € pro Jahr)
Sachbezug Verpflegung (219 €)
Unterkunft (53 €)
Erschwerniszulagen
Besondere zeitl. Belastungen
Wöchentliche Familienheimfahrten

Typischer FWDL23:
Lohnsteuer im 20. Dienstmonat ca. 30 €
Autor karapus
 - 24. März 2013, 18:54:58
Grüße euch. Ich habe eine Frage, die ich mir anhang aller Links und Kommentare hier, nicht beantworten.

Betroffen von den Steuern sind alle, die ihr Dienstverhältnis ab dem 01.01.2013  anfangen.

Wie ist es aber bezüglich des "Vertrauensschutzes";
Ich habe im Dezember 2012 meine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt(an diesem Tag)wurde mir noch vom Karriereberater erläutert, dass alles steuerfrei sei.
Meine AGA beginnt allerdings erst im April...
Jetztz die Frage... Bin ich von den Änderungen betroffen?
Autor LwPersFw
 - 21. März 2013, 20:45:29
Nachklapp : Der Sachbezug Bekleidung soll, gemäß dem o.a. Link von Ralf, auch steuerfrei bleiben.

Schaun wir mal...  ;)
Autor LwPersFw
 - 21. März 2013, 20:36:09
Noch ist es so, aber der Gesetzgeber hatte (hat) eine Änderung geplant.

Der Vermittlungsausschuss hat am 13.12.2012 dem Jahressteuergesetz 2013 mit einigen
Änderungen und mit der Auflage zugestimmt, dass für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
die Splittingtabelle anzuwenden ist. Diese Ergänzung wurde jedoch am 17.01.2013 vom Bundestag abgelehnt.

Dadurch ist das Jahressteuergesetz 2013 (zunächst) insgesamt gescheitert.

Der Bundesrat hat nun mit der Drucksache 139/13 vom 22.02.2013 den Bundestag darum ersucht,
das geplante Gesetzespaket - ohne den o.g. strittigen Punkt zu den Lebensgemeinschaften - umzusetzen.

Siehe Protokoll der 907. Sitzung des Bundesrates am 01.03.2013

Aus dem Pressedienst des Bundesrates:

"Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der
Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen
zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt.
Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar."


Sollte dies erfolgen - also Bundestag und Bundesrat zustimmen -, wird der folgende Punkt in Kraft treten !


Geplant war bzw. ist immernoch...

Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
(...)
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand durch
(...)
– die Beendigung der vorübergehenden Steuerfreiheit des Wehrsolds für freiwillig Wehrdienstleistende"

Wären dann die vorgesehenen Änderungen des EStG in Kraft getreten (bzw. sollte es doch irgendwann beschlossen werden...)
würden die Folgen sein:

Für freiwillig Wehrdienstleistende sollten werden (§ 3 Nr. 5 EStG)

>> steuerfrei

- der (Grund-) Wehrsold nach § 2 Abs. 1 Wehrsoldgesetz
- die Heilfürsorge (in Form der utV)
- die Bezüge der Reservisten

>> steuerpflichtig

- der Wehrdienstzuschlag
- das Entlassungsgeld
- die besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld)
- der Sachbezug Unterkunft
- der Sachbezug Verpflegung
- der Sachbezug Bekleidung.

Aus der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf:

"Zu Buchstabe a
§ 3 Nummer 5
Die Neufassung dieser Vorschrift ist eine Folge der Änderung des Wehrpflichtgesetzes durch
das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), wodurch die
Wehrpflicht ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch den freiwilligen Wehrdienst mit einer
Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt wurde. Die Änderung im Rahmen des
Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 führte dazu, dass die Bezüge für den freiwilligen
Wehrdienst wie die Bezüge für den verpflichtenden Wehrdienst nach § 3 Nummer 5 EStG
steuerfrei gestellt wurden. Der rechtliche Grund für die Erweiterung auf den freiwilligen
Wehrdienst ist der gesetzliche Verweis in § 3 Nummer 5 EStG auf § 1 Absatz 1 Satz 1 des
Wehrsoldgesetzes. In der Gesetzesbegründung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
(BT-Drucksache 17/4821) ist ein Prüfauftrag verankert, der eine Überprüfung der
privilegierten Besteuerung der Bezüge des freiwilligen Wehrdienstes vorsieht.
Steuerfrei bleiben die Geld- und Sachbezüge an Wehrpflichtige im Sinne des § 4 des
Wehrpflichtgesetzes und die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
der Soldaten und Zivildienstleistenden; dies gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst. Ebenso
wird die Steuerfreiheit für die an Zivildienstleistende nach § 35 des Zivildienstgesetzes
gezahlten Geld- und Sachbezüge beibehalten. Für die den freiwilligen Wehrdienst Leistenden
werden mit der vorliegenden Änderung zukünftig nur noch die Gehaltsbestandteile
,,Wehrsold nach § 2 Absatz 1 Wehrsoldgesetz" sowie ,,Dienstgeld nach §8 Wehrsoldgesetz"
steuerfrei gestellt. Die weiteren Bezüge, z. B. Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen
sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, sind zukünftig steuerpflichtig.
Der Wehrsold nach § 2 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes beträgt gegenwärtig
ca. 280 bis 350 Euro monatlich. Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des
normalen Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastung
werden die Bezüge der Reservisten vollständig von der Besteuerung ausgenommen."
Autor Ralf
 - 21. März 2013, 20:32:32
Nein, es wird ein Teil versteuert.
Auf die Schnelle findet ich das hier in einer Suchmaschine: http://augengeradeaus.net/2012/05/steuerstreit-beigelegt-freiwillig-dienstleistende-zahlen-%E2%80%93-aber-nur-zum-teil/
Autor tekk_soldier
 - 21. März 2013, 18:26:03
& danke schön, für die rasche Antwort! :)
Autor tekk_soldier
 - 21. März 2013, 18:23:03
Sprich, die 777,30 € stehen dann auch auf meinem Kontoauszug?
Autor LuftwaffenSLD
 - 21. März 2013, 18:18:11
Der Wehrsold als FWDL ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Autor tekk_soldier
 - 21. März 2013, 18:14:32
Guten Abend!
Ich wollte gerade anfangen für die kommenden Monate einen Haushaltsplan zu erstellen. Jedoch frage ich mich eines: wie viel von den 777,30 €, die ich ja in den ersten drei Monaten meines Freiwilligen Wehrdienstes verdienen werde (beziehungsweise zwei Monate, da im ersten Monat ja nur der grundtagessatz von 9,41 € ausbezahlt wird), steht denn jetzt, in Zahlen, auf meinem Konto?
Danke im voraus für eure Hilfe!