Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 25. März 2013, 23:14:53
Zitat von: Marco_1990 am 25. März 2013, 18:05:34
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?

Nein, es gibt auch andere "Bildungsanbieter die auf § 45 III BBiG reiten :-)
Autor Marco_1990
 - 25. März 2013, 18:05:34
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?
Autor Marco_1990
 - 22. März 2013, 09:51:41
an dern Perser: VIELEN DANK, hat mir SEHR geholfen  :)
Autor Cricki
 - 22. März 2013, 06:07:24
moin, moin,
mit der ihk scheint das ja irgendwie nicht so zu "flutschen". bewirb dich doch auch mal wo anders im öffentlichen dienst. meine ex z. B. war in den 90 ern als eskortservicedame in london unterwegs. sie kam dann in einem fürchterlichen zustand zurück nach deutschland, hat dann; nachdem sie nach 1,5 jahren wieder fit wahr über 100 bewerbungen geschrieben, zu der zeit lebte sie von sozial hilfe. lange rede kurzer sinn:......sie wurde mit 27 jahren nochmal beamtin.
also immer positiv und ´n bisschen flexibler. alles gute
Autor Cricki
 - 22. März 2013, 05:59:05
Zitat von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04
Hallo Kameraden,

ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.

Grüße und Danke
Autor LwPersFw
 - 21. März 2013, 23:52:17
Die einzelnen ATB der TSK's wurden vereinheitlicht... andere ATN , aber die selben Aufgaben wie früher auch:

Bezeichnung: StDstSdt SK
Kurzbezeichnung: StDstSdt SK
Langbezeichnung: Stabsdienstsoldat Streitkräfte
Objektbezeichnung: ATN_1000983 -StDstSdt SK
Datum der Inkraftsetzung: 01.01.1979
Nutzender OrgBer : ALLE
Ausbildungs- u.
Verwendungsbereich: Stabsdienst
Nur 1. Fachtätigkeit

1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben

Der Stabsdienstsoldat der Streitkräfte (StDstSdt SK) unterstützt Vorgesetzte in Dienststellen der Bundeswehr bei
der Organisation des Dienstes und der Abwicklung des Geschäfts- und Schriftverkehrs

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen

Mitwirken u.a.
# bei der Erstellung von Dienstschreiben,
# bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Einsätzen, Übungen und der Ausbildung,
# beim Erhalten der IT-Sicherheit und des Schutzes personenbezogener Daten,
# bei der Führung der Termin- und Vorhabensübersicht,
# beim Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen, Tagungen, Seminaren und Veranstaltungen aller Art,
# bei der Verwaltung von Dienstvorschriften, Karten, Büchern und Schrifttum aller Art,
# bei der Überwachung der Vollzähligkeit, der Pflege und Wartung des zugewiesenen Materials.
# weitere Tätigkeiten im Rahmen der Bürotätigkeit gem. spezifischen Anforderungen der Dienststelle
Durchführen von Botengängen.

1.3 Arbeitsbedingungen

# Es erfolgt ein regelmäßiger Einsatz im Tagesdienstbetrieb,
# der Arbeitsplatz ist mit modernen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet,
# Arbeitsbedingungen für einen PC- Arbeitsplatz.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse

Kenntnis
# der Bedienung und Nutzung von handelsüblichen Systemen und Geräten der Bürotechnik/Bürokommunikation,
# der erforderlichen DV-Verfahren zur Informationsgewinnung für Einsätze, Übungen, Organisation und zur Ausbildung,
# der Gesetze, Erlasse und Dienstvorschriften seines Aufgabenbereiches.

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen

3.1 Verwendung
StDstSdt SK in Dienststellen der Bundeswehr auf allen Führungsebenen.
Autor Marco_1990
 - 21. März 2013, 21:47:48
tut mir leid, ich bin derzeit nervlich mitgenommen, ich bedanke mich für die präzisen Antworten, Sie müssen verstehen es geht hier um einen möglichen Gesellenbrief.

Wer kann mir einen Auszug aus der "ATN 300 0983 ATB Stabsdienstsoldat" geben? Also Auflistung, Beschreibung und Tätigkeiten und Fähigkeiten. Da gibts doch so Auszüge oder?
Autor miguhamburg1
 - 21. März 2013, 21:46:10
@ Marco, mit Verlaub, Chritoph und Ulli haben Ihnen Ihre Frage nach Präszisierung genau und ruhig beantwortet - Sie müssen dies mit der zuständigen IHK besprechen. Nur die kann feststellen und Ihnen bestätigen, dass Sie berufsrelevant für den Ausbildungsberuf XY eingesezt waren. Warum fragen Sie dann noch weiter?
Autor Marco_1990
 - 21. März 2013, 21:42:43
geht ohne gemotze auch!!
Autor ulli76
 - 21. März 2013, 19:20:05
Himmel- FRAG DIE IHK, die sind dafür zuständig das anzuerkennen oder abzulehnen.
Autor Marco_1990
 - 21. März 2013, 19:19:10
Dienstzeugnis wurde gefunden. Es steht drin das ich in der Zimmerverwaltung eingesetzt war und ich für ca. 5000 Stuben für Fremdübernachtungen zuständig war.

Damit ist doch eher der Beruf "Hotelfachmann" da? Wie schaut die Lage jetzt genau aus?
Autor Marco_1990
 - 21. März 2013, 18:33:35
Nicht das die mich jetzt nicht nehmen weil denen des zu undefiniert ist.

Gibt ja zum Glück den § 45 II. Normal sollten die keine Metzchen machen.
Autor ulli76
 - 21. März 2013, 18:26:08
Wirst mit der IHK absprechen müssen.
Autor Marco_1990
 - 21. März 2013, 18:23:48
natürlich, leider nichts da obwohl eine Kopie in der Akte sein müsste.

Ist die Bescheinigung die ich jetzt morgen oder übermorgen bekomme ein rechtsgültiger Nachweis? Weil da wird mir der Stabsdienstler ausgewiesen. Ich denk mal das müsste mit dem Dienstzeugnis gleichwertig sein.
Autor ulli76
 - 21. März 2013, 18:21:42
Hast du mal im KWEA nachgefragt, ob die ne Kopie haben?