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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Marco_1990 am 25. März 2013, 18:05:34Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?
Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.
§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.
Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?
Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.
§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.
Zitat von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04
Hallo Kameraden,
ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.
Grüße und Danke