ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Orwiss am 23. März 2013, 12:21:30Ich habe nicht gesagt, dass sie dich anlügt, aber es gibt da nunmal mehrere Möglichkeiten:
Also willst du mir sagen das die Bundeswehr-Karriere Beratung mich anlügt . Ich habe gestern bei meinem Karrierecenter angerufen und diese NEUE reglung wurde mir bestätigt
ZitatMit Bezugserlass 1. habe ich darauf hingewiesen, dass eine Mehrfachableistung des neuen Freiwilligen Wehrdienstes der Struktur dieser Wehrdienstart widerspricht.Somit bist wohl nun du der Besserwisser.
23 Monate sind demnach für diesen Dienst die Obergrenze. Eine Mehrfachableistung innerhalb dieser zeitlichen Vorgabe ist möglich.
Von dieser Regelung ist der Personenkreis ausgenommen, der entsprechend den Regelungen des § 61 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz auf eigenen Wunsch den Dienst innerhalb der Probezeit beendet oder von seinem Truppenteil entlassen wird. Er steht für eine erneute Einplanung nicht zur Verfügung.
Zitat von: Orwiss am 22. März 2013, 22:57:54
Das ist die Facebookseite von der Karriereberatung der Bundeswehr. Ich habe denen einen nachicht geschrieben und die meinten das es geht
Zitat von: Orwiss am 22. März 2013, 22:51:46
Bundeswehr Karriere-Team