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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 23. März 2013, 12:21:05
Zitat von: MarcAurel am 23. März 2013, 11:12:42
Zitat von: Ralf am 23. März 2013, 07:55:51
Wenn du im Laufe deiner Ausbildung deine Nichteignung attestiert bekommst, wirst du im Regelfall entlassen. Auf Wunsch kann aber -bei Eignung- auch eine Verwendung in der Lfb der Msch erfolgen. Du darfst allerdings noch nicht den Dienstgrad Unteroffizier haben.

Bei "Eignung"? Wer für die Laufbahn der Feldwebel geeignet ist, der ist es doch wohl auch und gerade in der Laufbahn der Mannschaften, oder?!

Nunja, wer sich herunter stufen lässt, der ist vielleicht nicht wirklich zum Feldwebel geeignet.
Nicht unbedingt. Es können sich während der Dienstzeit Dinge ergeben haben, die ihn dafür nicht mehr geeignet erscheinen lassen und er deswegen aus der Fw-Lfb entlassen werden sollte. Eine Nichteignung für die Fw-Lfb kann ja auf viele versch. Gründe festgestellt werden: Drogenkonsum, Straftat etc.
Autor Rollo83
 - 23. März 2013, 12:05:57
Also ich also Feldwebeldiensgrad halte mich für die Mannschaftslaufbahn aufjedenfall völlig ungeeignet.
Autor MarcAurel
 - 23. März 2013, 11:12:42
Zitat von: Ralf am 23. März 2013, 07:55:51
Wenn du im Laufe deiner Ausbildung deine Nichteignung attestiert bekommst, wirst du im Regelfall entlassen. Auf Wunsch kann aber -bei Eignung- auch eine Verwendung in der Lfb der Msch erfolgen. Du darfst allerdings noch nicht den Dienstgrad Unteroffizier haben.

Bei "Eignung"? Wer für die Laufbahn der Feldwebel geeignet ist, der ist es doch wohl auch und gerade in der Laufbahn der Mannschaften, oder?!

Nunja, wer sich herunter stufen lässt, der ist vielleicht nicht wirklich zum Feldwebel geeignet.

Autor Ralf
 - 23. März 2013, 07:55:51
Wenn du im Laufe deiner Ausbildung deine Nichteignung attestiert bekommst, wirst du im Regelfall entlassen. Auf Wunsch kann aber -bei Eignung- auch eine Verwendung in der Lfb der Msch erfolgen. Du darfst allerdings noch nicht den Dienstgrad Unteroffizier haben.
Autor MarcAurel
 - 22. März 2013, 23:27:48
Zitat von: meister_racer am 22. März 2013, 23:16:43
Hallo,

ist es eigentlich möglich das man sich freiwillig vom FW auf Mannschafter runterstufen lassen kann wenn man mit den Lehrgängen/Prüfungen nicht klar kommt oder wenn man merkt das man doch nicht so gute Führungsqualitäten hat wie eigentlich angenommen?

Die "mangelnde Führungsqualität" würde ich mir aber nicht bescheinigen lassen.
Autor meister_racer
 - 22. März 2013, 23:16:43
Hallo,

ist es eigentlich möglich das man sich freiwillig vom FW auf Mannschafter runterstufen lassen kann wenn man mit den Lehrgängen/Prüfungen nicht klar kommt oder wenn man merkt das man doch nicht so gute Führungsqualitäten hat wie eigentlich angenommen?

Autor Captain_Frosch
 - 22. März 2013, 20:14:39
Supi, danke für eure Infos :)
Da bin ich ja jetzt bestens informiert


Gruß C Frosch
Autor ulli76
 - 22. März 2013, 20:01:16
Eine 2. Wiederholung (=3.Teilnahme) wird eine Einzelfallentscheidung sein.
Autor Ralf
 - 22. März 2013, 19:56:13
Es war schon immer so, dass man nur am Lehrg teilnehmen musste und nicht an der Lfb-Prüfung teilnimmt. Würde ja auch keinen Sinn machen, weil man ja die Voraussetzungen für die Lfb bereits hat.
Es kann aber gut sein, dass die ZPersBSt jemanden ein 2. mal hinschickt, wenn er den Lehrgang nicht besteht (man kann ihn auch ohne Lfb-Prüfung nicht bestehen).
Autor LwPersFw
 - 22. März 2013, 19:28:38
Quelle:

"Richtlinie für die Umwandlung des Dienstverhältnisses von Feldwebeln im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder
eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten" vom 19.12.2008

4. Auswahlkriterien

4.1 Auswahlkriterien für die Erstellung der Vorsortierliste sind:

• die letzte aktuelle planmäßige Beurteilung als Feldwebel, ggf. Sonderbeurteilung,
• die Laufbahnbeurteilung,
• das Ergebnis der Laufbahnprüfung zum Feldwebel9 und der Potenzialfeststellung (vglb.).

Einzelheiten zu den Auswahlkriterien sind in Anlage 1 aufgeführt.

Die Fußnote 9 wird dann in Anlage 1 Nr. 3 erläutert :

3.2. Sind in einer der Vorsortierlisten Soldatinnen und Soldaten, die

• mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt oder
• zum Feldwebel nachbefördert wurden,

enthalten, werden alle Soldatinnen und Soldaten, die in dieser Vorsortierliste aufgeführt sind, zunächst ohne das
Ergebnis der Laufbahnprüfung gereiht. Diese Vorsortierliste wird zur Entscheidungsfindung herangezogen, wenn sich die
im Dienstgrad Feldwebel Eingestellten oder zum Feldwebel Nachbeförderten auf einem Rangplatz befinden, der zum
engeren Kandidatenfeld zählt.
Ist dies nicht der Fall, ist nach Nummer 3.1 zu verfahren, um alle vorhandenen Leistungskriterien zu berücksichtigen.

Und 3.1 sagt dann aus:

3.1 Die ermittelten Punkte der Kriterien eins bis drei sind zu addieren. Das Ergebnis ergibt eine Punktsumme,
die den Rangplatz der einzelnen Soldatinnen und Soldaten in der jeweiligen Vorsortierliste bestimmt.
Soldatinnen und Soldaten mit gleicher Punktsumme belegen den gleichen Rangplatz.
Die entsprechenden Folgeplätze bleiben frei.

2. Bewertungskriterien zur Berechnung des Summenrangplatzes in der Vorsortierliste

Nachstehend aufgeführte quantifizierbare Kriterien werden zur Berechnung herangezogen:
Kriterium eins: Letzte planmäßige Beurteilung
Kriterium zwei: Laufbahnbeurteilung
Kriterium drei:
• Ergebnis der Laufbahnprüfung zum Feldwebel
• Potenzialfeststellung

Siehe hierzu BAPersBw >> GAIP >> KennNr 50-01-00 >> Anlage 9
Autor Rollo83
 - 22. März 2013, 17:41:14
Moment, ist das neu?
Man muss den Lehrgang nicht mehr bestehn wenn man als Fw ein steigt?
Dann wird die Note auch nicht bei der BS Bewerbung herangezogen.
Wie soll das dann gehandhabt werden gegenüber den Feldwebeln die dort eine Note erlangt haben?
Hab ich mir jetzt etwa um sonst den Arsch auf dem AMT und MFT aufgerissen?
Mir wurde immer vermittelt das ich die Lehrgänge unbedingt bestehen muss, außer der FAL, dort musste ich wirklich nur teilnehmen.

Autor LwPersFw
 - 22. März 2013, 17:35:57
Noch als Hinweis :

Quelle : Einzelkonzeption Ausbildung im Neuen Heer (EK Ausb NH)

"Bei Einstellung mit dem Dienstgrad "Feldwebel" nehmen diese Soldaten neben
der Eignungsübung (4 Monate) sowohl am FwAnwLehrg AMT (2 Monate) als auch am FwLehrg AMT (5 Monate)
und MFT AFD (ca. 2 Monate) teil.

Der FwLehrg AMT und FwLehrg MFT AFD ist für diese Soldaten kein Lehrgang mit Laufbahnprüfung.

Zum Abschluss des FwLehrg AMT und FwLehrg MFT AFD ist für diese Soldaten ein Beurteilungsvermerk gemäß
ZDv 20/6, Nr. 217 zu erstellen."
Autor Rollo83
 - 22. März 2013, 17:19:27
Wenn sie durch fallen, was übrigends doch schon einigen Soldaten passiert, wiederholen sie den Lehrgang.
Wenn der Lehrgang immer noch nicht bestanden wird kann ich mir vorstellen das die Dienstzeit nicht weiter festgesetzt wird und man dann recht zeitnah aus der Bundeswehr ausscheidet.
Ich bin mir grad nur nicht sicher ob man ein oder zwei mal den Lehrgang wiederholen darf.
Autor Captain_Frosch
 - 22. März 2013, 17:16:38
hehe ja, daher meine aktuelle Verwirrung :D

Aber würde mich schon brennend interessieren wie in diesem Falle der Ablauf ist


Weiß jemand evtl was genaues?
Habe in dieser ZDv irgendwie nichts gefunden
Autor Rollo83
 - 22. März 2013, 17:13:14
Seit wann gibt es bei dem AMT keine Prüfung. Auch wenn man als Fw eingestellt wird muss man diesen Lehrgang erfolgreich bestehen. Das die Note des AMT einen Teil der BS Bewerbung aus macht kommt noch dazu.