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Autor Benny123
 - 25. März 2013, 21:03:30
Davon hat mir der Karriereberater schon erzählt nur, wenn es dem Arbeitgeber wirklich stinkt, dann findet er einen anderen Grund mich raus zu werfen....
Autor Ralf
 - 25. März 2013, 21:00:56
Auch für FWDL gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz. Such mal danach in einer Suchmaschine.
Autor Benny123
 - 25. März 2013, 20:59:17
Kann ich das denn einfach später abgeben?

Schließlich steht ja drin wann es ausgestellt wurde...

Naja und riskieren, ich mir ist eigentlich nur wichtig das ich bis zum 1.7. einen Job habe. Werde wenn es mir gefällt, wovon ich ausgehe, verlängern oder gleich SAZ machen.
Autor ulli76
 - 25. März 2013, 20:56:22
Ganz einfach- das Ding gibste einfach später ab. Aber wer riskiert denn seinen Arbeitsplatz für FWDL 12?
Autor Benny123
 - 25. März 2013, 20:50:17
Guten Abend!!!

Da ich jetzt meine Bewerbung für den FWD abgegeben habe, hab ich nun folgendes Problem...ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Also ich bin zur Zeit in einem bestehendem Arbeitsverhältnis und möchte ab 1.7.13 meinen FWD für 12 Monate ableisten. Zur Zeit bin ich aber noch in der Probezeit. Jetzt habe ich am Freitag, als ich meine Bewerbung abgegeben habe einen Schrieb für meinen Arbeitgeber bekommen. Jetzt ist meine Sorge, wenn ich Ihm den abgebe, dass er mich vielleicht entlässt oder ich die Musterung vielleicht vergeige und dann Arbeitslos bin.

Habt Ihr da vielleicht eine Idee?

Gruß
Benny 123