Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Gast667
 - 28. März 2013, 06:57:35
Danke ulli für die ausführliche Antwort! Den Urlaub würde mit dem angesetzten Jahresurlaub der gesamten Einheit im Sommer nehmen, denke das dem nichts entgegen spricht.weiteres bespreche ich natürlich mit dem trparzt.
Autor ulli76
 - 27. März 2013, 18:32:47
Nein, um die Art von Urlaub geht es gar nicht.
Und ja, du kannst während das Hamburger Modell läuft ganz normal Erholungsurlaub nehmen. Allerdings solltest du mit Truppenarzt und Chef besprechen wann genau das sinnvoll ist.

Das Hamburger Modell ist ja dafür da, dass ein Soldat, der länger oder schwerer krank war, allmählich wieder in den Dienstbetrieb integriert wird. Das geschieht normalerweise über mehrere Stufen, in denen die Dienstbelastung allmählich gesteigert wird. Ein längerer Urlaub widerspricht an sich dieser stufenweisen Belastungssteigerung (denn da ist Belastung ja wieder bei null).

Wenn du im April wieder anfängst, müsste das aber bis zum Sommer auch wieder durch sein.
Die üblichen Steigerungen sind wie folgt: 4x4 Stunden/Woche, dann 4x6, 5x6 und dann Vollzeit. Jede Stufe geht dann üblicherweise über 4 Wochen. Vor der jeweils nächsten Stufe stellt sich der Soldat üblicherweise wieder beim Truppenarzt vor um zu besprechen, ob die Steigerung möglich ist.

Im Gegengsatz zum Zivilen gilt ein Soldat im Hamburger Modell nicht als krankgeschrieben,sondern als im Dienst befindlich. Im Gegensatz zum Zivilen gibt es zwischen krank und gesund noch die eingeschränkte Dienstfähigkeit.
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 15:25:31
Danke!
Autor christoph1972
 - 27. März 2013, 15:15:58
Zitat von: Gast667 am 27. März 2013, 14:21:39
Hab grad Nudel statt Modell geschrieben,jaja.. ;) warum sollte des der Heilung schaden, eher im Gegenteil...also muss das auch vom Arzt abgesegnet sein? Gibt es eine stelle im soldatengesetz wo ich schauen kann?

Wenn Hamburger Modell ==> dann krank, wenn krank, dann kein Erholungsurlaub, weil während Krankheit keine Erholung i. S. d. SUV iVm d. EUrlV erwarten lässt und eine Genehmigung des Urlaubs durch den zuständigen Vorgesetzten regelmäßig ausschließt.

§ 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
Soldatinnen und Soldaten kann zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit auf Grund eines truppenärztlichen Vorschlages Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gewährt werden. Dabei bestimmt die oder der für die Erteilung des Urlaubs zuständige Vorgesetzte, ob und inwieweit der Urlaub auf den Erholungsurlaub anzurechnen ist.

Setzt also voraus:
a.) Der Truppenarzt sieht zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit die Notwendigkeit eines Urlaubs und
b.) der zuständige Vorgesetzte muss diese Ansicht teilen, sonst kein Urlaub.

Der Genesungsurlaub wird in aller Regel auf den Erholungsurlaub angerechnet. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht.
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 15:13:50
Was ich mit Gesetzen will? Ich vermute mal eine verbindliche Aussage vorfinden? Wie üblich in diesem Forum. Wenn du es nicht weisst, ok, warum dann immer dieses Gehabe"du bist doch Soldat bla bla"...einfach nicht antworten und gut ist.werde mich anderweitig informieren, wo ich nen Anhalt finde.da es bei goggel nichts gegeben hat, dachte ich ich frag mal hier
Autor Andi
 - 27. März 2013, 14:46:44
Was willst du denn ständig mit irgendwelchen Gesetzen. Du meinst doch du bist Soldat, dann solltest du doch ein bischen was zu Rechten und Pflichten gehört haben, oder nicht?
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 14:21:39
Hab grad Nudel statt Modell geschrieben,jaja.. ;) warum sollte des der Heilung schaden, eher im Gegenteil...also muss das auch vom Arzt abgesegnet sein? Gibt es eine stelle im soldatengesetz wo ich schauen kann?
Autor Andi
 - 27. März 2013, 14:17:54
Nicht, wenn dein Arzt sagst, dass das der Heilung entgegenspricht.
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 14:16:43
Ok.hab mich blöd ausgedrückt ::) ich bin Soldat.wenn ich jetzt z.b ab April im Hamburger Nudel arbeite, kann ich dann im Juli meine 3 Wochen Urlaub nehmen?
Autor christoph1972
 - 27. März 2013, 13:30:59
Zitat von: Gast667 am 27. März 2013, 13:15:56
:) ich meinte zivil irgendwo. Wo kann ich mich denn genau informieren, gibt es da einen bestimmten passus im Gesetz?

Während des sog. "Hamburger Modells" steht man weiter im Krankengeldbezug. Deshalb ist kein Erholungsurlaub möglich, weil man ja sonst gesund wäre. Dazu SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung.

Beamte, Soldaten und Richter beziehen kein Krankengeld, sondern werden weiter besoldet.
Autor F_K
 - 27. März 2013, 13:20:46
Bei Deinem ZIVILEN Arbeitgeber und Deiner Krankenkasse.
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 13:15:56
 :) ich meinte zivil irgendwo. Wo kann ich mich denn genau informieren, gibt es da einen bestimmten passus im Gesetz?
Autor Andi
 - 27. März 2013, 13:13:35
Das Soldatengesetz gilt ja auch nur für Soldaten. ;)
Deswegen ist "anderswo" nicht hilfreich.
Autor Gast667
 - 27. März 2013, 13:12:46
Hieße demnach, man könne sich während dieser Phase auch EU nehmen wie jeder andere? Denn anderswo ist das nicht so, zumindest hab ich nichts anderes finden können in der Suchmaschine.
Autor Andi
 - 27. März 2013, 13:08:50
Der Soldat ist vollbeschäftigt!
Er ist nur aus medizinischen Gründen in einer Reintegrationsphase eingeschränkt verwendungsfähig. Und für einen Soldaten ist es völlig egal, ob er 10 Monate krank zu hause ist, vier Monate nach Hamburger Modell Dienst leistet oder seinen ganz normalen Dienst auf seinem Dienstposten leistet - all das ist normale Dienstausübung.

Gruß Andi