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Zusammenfassung

Autor diodon-IV
 - 07. Oktober 2005, 23:49:52
@ Fireblade:

Hab auch nicht gesagt, dass es eine Pflichtfeuerwehr gibt  :o...
Autor Fireblade
 - 07. Oktober 2005, 22:16:24
Hallo,

Ich bin ebenfalls in einer FF im Katastrophenschutz verpflichtet. Ich habe meine Wehrerfassung genau so wie alle anderen bekommen allerdings musste ich nicht zur Musterung. Ich habe dem Kreiswehrersatzamt direkt nach meiner Wehrerfassung mitgeteilt das ich im Katastophenschutz für 6 Jahre verpflichtet bin. Allerdings kam bei mir zu diesem Zeitpunkt noch hinzu das ich mich in einer Ausbildung befand. Deshalb habe ich eine Freistellung der Vorstellungspflicht erhalten und bis jetzt nichts mehr von denen gehört. Davon mal abgesehen kann man sich trotz der Katschutzverpflichtung bei der Bundeswehr, für den Freiwilligen Dienst, bewerben. Ich spreche da aus eigenen Erfahrungen da dieses Thema bei mir gerade Aktuell ist.


@diodon: Eine Plichtfeuerwehr gibt es meines Wissens in ganz Deutschland zur Zeit nirgends!!

mfg
Fireblade
Autor diodon-IV
 - 30. September 2005, 19:56:37
Ich bin selbst auch in einer freiwilligen Feuerwehr in NRW.

Meines Wissens ist der Sachstand momentan immer noch der, dass es möglich ist, sich - nach der Musterung - für z.Zt. 6 Jahre im Katastrophenschutz zu verpflichten, anstatt zur Bundeswehr zu gehen (früher mal 10 Jahre, dann 8).

In welcher Organisation man diese Verpflichtung dann eingeht, bleibt einem selbst überlassen (s.u.), man muss nur eine entsprechende Stelle haben - und die sind in irgendeiner Weise begrenzt.

Die Organisation muss natürlich in den Katastrophenschutz eingebunden sein. Meines Wisens nach sind das auf jeden Fall MHD, DRK, ASB, JUH, DLRG, THW und eben auch - zumind. in Teilen - die freiwilligen Feuerwehren.

So funktioniert das ganze. Ein Antrag auf UK-Stellung hat mit dieser Geschichte nichts zu tun, siehe mein erstes Posting - das UK-Verfahren hat mit dem Beruf, bzw. dem Stelleninhalt desjenigen zu tun, der nicht zum Bund soll, grdstzl. nicht mit der Tätigkeit in einer freiwilligen Feuerwehr. Der Katastrophenschutz ist davon getrennt zu sehen.

Auch hier wieder die Bitte, falls jmd. die entsprechenden aktuellen Vorschriften zur Hand hat, bitte posten oder mir eine PN schicken.

Zu mailman:
Es gibt da noch eine Besonderheit: die Pflichtfeuerwehr, da könnte das von Dir beschriebene Verfahren evtl. doch angewandt werden, ist aber schon sehr speziell...
Autor mailman
 - 30. September 2005, 19:39:17
Es sei den der Bürgermeister schreibt eine Unabkömmlichkeitserklärung weil die Feuerwehr zu wenig Leute hat.
Autor Gräfin
 - 30. September 2005, 19:38:28
is ja klar.... war vielleicht n bissel scheiße ausgedrückt.
also sagen wirs so: viele sind schon ne ewigkeit bei der ffw (erst jugend, dann aktiv und eingetragen) und müssen halt trotzdem zum bund. deswegen hatte ich mich gewundert.
Autor Beobachter
 - 30. September 2005, 19:35:56
Zitatunsere jungs ham alle musterungsbescheide ect. bekommen.....
Die Musterung findet trotzdem statt, auch wenn man vorhat zum Katastrophenschutz zu gehen, bzw dort schon dabei ist.
Autor mailman
 - 30. September 2005, 19:31:27
Das geht auch nicht mehr laut Aussage meine Onkels der auch bei der FFW.

Es geht nur noch beim Kats wenn man sich da 10 Jahre oder so verpflichtet und man muß jdes Wochende kommen,

Den früher kam es bei der FFW oft vor das sich die Leute gemeldet haben nur um nicht zum Bund zu müssen und wieder ausgetreten sind
Autor Gräfin
 - 30. September 2005, 19:24:43
erklärt mir das mal mit der freiwilligen feuerwehr.
Zitatgilt als ersatzdienst... musst dich netmal wie bei ner freiwilligen feuerwehr auf bestimmte zeit verpflichten...
wie jetzt? sowas kann man als ersatzdienst machen? ne oder? unsere jungs ham alle musterungsbescheide ect. bekommen.....
Autor diodon-IV
 - 30. September 2005, 14:43:33
Danke!
Autor Lidius
 - 30. September 2005, 14:40:38
die aktuelle Gesetzesversion findest du hier:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf

Hat sich aber in soweit nichts geändert, so das du mit deinem Posting immer noch im Recht bist, danke für die aufklärung :)
Autor diodon-IV
 - 30. September 2005, 14:31:47
Hallo allerseits,

hier wird m.E. leider einiges durcheinander geworfen... Ich versuche mal das Ganze ein wenig zu ordnen (Vorschriftenstand ist allerdings 2000).

Zunächst richtet sich die Einberufung und der betroffene Personenkreis nach dem Wehrpflichtgesetz. In diesem ist u.a. geregelt, dass Polizeibeamte nicht eingezogen werden (stark vereinfacht ausgedrückt...) der entsprechende Paragraf ist der § 42.

Für alle anderen Beamten gilt die allgemeine Wehrpflicht, siehe auch Ausnahmen in den §§ 9 ff. WehrpflichtG und Beamte sind da nicht aufgeführt!

Angehörige einer Berufsfeuerwehr fallen auch grundsätzlich nicht unter die Vorschriften des Katastrophenschutz, dies ist eine eigene Organisationsstruktur, die nichts mit dem Status Beamter und der Zugehörigkeit zu einer Berufsfeuerwehr zu tun hat.

Allerdings gibt es einen Weg, als Angehöriger einer Berufsfeuerwehr seinen Wehrdienst nicht ableisten zu müssen:
die Uabkömmlichkeitsstellung gem. § 13 WehrpflichtG in Verbindung mit der UnabkömmlichkeitsstellungsVO!
In diesen Vorschriften ist das gesamte Verfahren geregelt, das übrigens vom Dienstherren des (in diesem Falle) Berufsfeuerwehrmannes angestrengt werden muß.

Das bestehende Dienst- und Treueverhältnis hat übrigens keinen Einfluß auf eine Einberufung, sonst dürfte ich ja auch nicht mehr wehrüben...

Sollten sich die Vorschriften geändert haben, bitte ich um Korrektur und Berichtigung.
Autor Fitsch
 - 30. September 2005, 09:03:33
klar wirst Du zum Grundwehrdienst eingezogen auch wenn Du im Öffentlichen Dienst beschäftigst bist (als Angestellter / Arbeiter)

Als Beamter wirst Du nicht gezogen da Du schon in einem "Dienst und Treue-Verhältnis" mit dem Staat stehst.

Horrido
Autor m36
 - 29. September 2005, 20:39:35
wenn man beim öfftl. dienst ist, wird man dann zum Gwd herangezogen?
Autor logan
 - 29. September 2005, 17:24:51
gilt als ersatzdienst... musst dich netmal wie bei ner freiwilligen feuerwehr auf bestimmte zeit verpflichten... is wie bei polizei und bundespolizei.... allgemein beamter zb im rathaus weiß ich net... aber feuerwehr musst dann normal net zum bund
Autor mailman
 - 29. September 2005, 16:48:03
Wenn du Beamter bist bzw. Anwärter dann mußt du nciht ist wie bei der Polizei denk ich mal.