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Zusammenfassung

Autor reppesiz
 - 18. April 2013, 15:18:32
Naja, ein Führerschein hat m.E. keine direkte Auswirkung auf eine Einstellung in die Bundeswehr. Lediglich für den Einsatzort könnte er hilfreich sein.
Autor Günter Koch
 - 17. April 2013, 18:41:00
Sorry ! Verkehrt ausgedrückt.

Kurz:Guter Schulabschluss,Beruf, gute sportliche Kondition u.besitz eines Führerscheins steigern die Chancen.
Autor StOPfr
 - 17. April 2013, 18:04:25
Zitat von: Günter Koch am 17. April 2013, 14:47:34
...Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.

Die von Ihnen benutzten Abkürzungen sind sehr merkwürdig und individuell und sie sind eine Zumutung für die Leser. Sie setzen für verschiedene Bedeutungen nur einen Buchstaben ein. Dieses Forum ist aber nicht das "Bundeswehr-Rätselquiz".

Als Zitat ein zugegeben etwas überspitztes Beispiel. Ich würde in einem Turn- u. Sportverein jedenfalls k. Führerschein m.
Autor Günter Koch
 - 17. April 2013, 14:47:34
Hallo,
Mittlerweile gibt es genügend"Infos ü.Internet usw". auch ""Testhilfen( Einstellungstest ).Gibt es im Buchhandel,b.Amazon,o.Weltbild.
Empfehle aber eine "höhere Schulbildung". Außerdem einen Beruf zu erlernen ( Abhärtung u.Absicherung ).Außerdem würde ich "sowieso", n.etwas abwarten.Es soll bald wieder zu "Änderungen", kommen( Umstrukturierung ) h.das Zauberwort.
Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.
Das andere kommt "ganz v.alleine".Es kann durchaus passieren, dass man n.2 Tagen, einigen Wochen bzw.einigen Monaten, wieder"zuhause", ist.
Mehr kann ich nicht sagen, da es zu meiner Zeit, n.die "Wehrpflicht", gab.Bei mir 15 Monate( Abgang als Obergefreiter, m.guten Zeugnis u.Urkunde ).
Den bereite erwähnten "Wehrdienst",  habe ich übrigens mit Fachoberschulreife, Berufsausbildung, u.Pkw-Führerschein Kl.3 abgeleistet.
Allerdings bin ich n.einer "Weiterbildung z.Bautechniker", wieder zurück als Z12.Hatte jetzt "sehr gute Karten".War damals in "Nordhessen ( Kassel ), stationiert.Die gesamten "Kasernen", sind"aktuell geschlossen".
Außerdem war ich n. ca.200 km v."Heimatort".entfernt.Da war man in ca.2,5 Stunden in der Kaserne bzw.zuhause.Gut war auch, dass man v.der "Kaserne bzw.i.d.Innenstadt v.Kassel, n.15 Min benötigte.






Autor KlausP
 - 03. April 2013, 05:16:26
Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad, Besoldungsgruppe A 3, Erfahrungsstufe 1 - googeln nach "Besoödungstabelle Bund 2013"
Autor Berlin21
 - 02. April 2013, 22:56:44
Danke für eure Antworten. Ich rufe morgen bei der Karriereberatung an, und dann mal sehen wie es weiter geht.
Ich kenne Gehälter der Bundeswehr, da diese ja auf der Website aufgelistet sind.
Aber was genau bekommt man ca. als Soldat (Feldwebel im Truppendienst), 17 Jahre, ledig als Einstiegsgehalt?
Autor ulli76
 - 28. März 2013, 15:11:59
Die widerrufliche Verpflichtungserklärung ist ein einseitiger Vorteil für den Soldaten. FÜr die Bundeswehr ist es damit auch nicht einfacher, den Soldaten wieder zu entlassen.

Auch nach einer Eignungsübung gibt es Möglcihkeiten, Soldaten zu entlassen. In den ersten 4 Jahren sogar vereinfacht. Die Eignungsübung hat aber mit der widerruflichen Verpflichtungserklärung nichts zu tun.
Autor christoph1972
 - 28. März 2013, 15:09:10
So "Haarspaltereien" sind ja auch eher was für Gerichte und Richter.

Andererseits, bei einer unwiderruflichen VE wird Einen der Dienstherr außer bei groben Verstößen des/der BewerberIn auch nicht mehr los. Bis Ablauf der EÜ zeigt man beste Leistungen, danach sackt man schlagartig ab.

Was dann?
Autor ulli76
 - 28. März 2013, 14:59:08
Den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma kennen offenbar auch ein paar Angehörige unserer Kommandobehörden nicht.
Autor apollo98
 - 28. März 2013, 14:26:04
Edit zu den VE: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter.
Autor apollo98
 - 28. März 2013, 14:24:34
Habe ich mir versucht anzusehen....bis mir schlecht wurde. Auf jeden Fall habe ich verstanden, woher mitunter die Dummheit der heranwachsenden Generation kommt.
Autor Ralf
 - 28. März 2013, 14:11:01
Und ich dachte, sowas wird bei "DSDS" erklärt!
Autor wolverine
 - 28. März 2013, 14:09:50
Aber wenn man Apollo hört, kennt kein aktueller Bewerber den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma weil klassische Bildung nicht im Privatfernsehen läuft. Darum stellt sich die Frage wohl nicht.
Autor Ralf
 - 28. März 2013, 14:05:22
Spannend wäre es ja, wenn mal ein sehr gut getesteter WE sagt: nö, nur wenn ich eine widerrufliche VE bekomme unterschreibe ich. Solange gilt halt: grundsätzlich bekommen WE nur eine normale VE.
Autor christoph1972
 - 28. März 2013, 13:32:14
Ich glaube kaum, dass sich ein Referat/eine Abteilung des BAPersBW/BMVg gerne "Dogma" nennen lassen möchte. Dogmen sind in aller Regel der Wortbedeutung nach, ja unumstößlich. Grundsätze hingegen können angepasst werden.  ;)

"Grundsätzer" ist so ein richtig schönes Bundeswehrwort  ;D