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Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 15:27:06
Nein- das Problem ist ein anderes:
Es ging drum, ob es Probleme gibt, nach der Bundeswehrzeit in die GKV zu kommen, wenn man während der Bundeswehrzeit bei einer PKV pflegeversichert war.
Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 15:03:29
Bei deinem letzten Absatz @silent, bin ich mich ziemlich sicher, dass der so nicht stimmen kann.
Wenn man ne Krankenversicherung bei ner PKV hat, ist es fast unmöglich, da wieder raus zu kommen, ich hab aber noch nicht davon gehört, dass man als bisher PKV-Pflegeversicherter nicht mehr in die GKV kommt.
Gibt ja einige Schüler, die bisher über die Eltern PKV versichert waren- oft lassen die die Pflegeversicherung bei der gleichen Versicherung weiterlaufen. Wäre schon ziemlich unfair, wenn die nach ihrer Bundeswehrzeit dort bleiben müssten.
Zitat von: Tomeks am 28. März 2013, 14:57:18
Und schließt auf keinen Fall etwas beim Rahmenvertrag ab.
Zitat von: KlausP am 28. März 2013, 14:12:03
Das ist aber dann das Problem jedes Einzelnen, ob er das für sich als sinnvoll ansieht oder nicht. Ein SaZ 4 Mannschafter ohne Verlängerungsambitionen braucht eher keine Anwartschaft, ein FA oder OA mit der Möglichkeit BS zu werden dann aber schon bedeutend eher. Der muss nämlich nach seiner Pensionierung 30% seiner Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sich, privat bezahlen.
Zitatalso ich bin mir fast sicher das ich damals vor der Ernennung zum SAZ , auch die Anwartschaft vorweisen musste, kann mich aber auch irren.
ZitatDavon abgesehen war das ja auch sinnvoll um nachher nicht wieder einen kompletten Gesundheitscheck machen zu müssen.
Zitat von: Ralf am 28. März 2013, 14:07:37
Nein, nur die Pflegeversicherung muss nachgewiesen werden.
ZitatDie Anwartschaftsversicherung war noch nie eine Pflichtversicherung und ist es auch jetzt nicht.
Zitat von: saznrw am 28. März 2013, 13:32:48
Hallo, hätte da noch ne kurze Frage zu:
also die Pflegepflichversicherung habe ich nun abgeschlossen.
Nun habe ich gehört man sollte eine Anwartschaft (meine das hiess so) bei einer Versicherung abschliessen, falls wenn ich irgendwie beim Bund krank werden sollte. Weil dann die Krankenkasse (da meine Krankenversicherung dort momentan eingefroren ist) sagen könnte, dass sie mich nach meiner Bundeswehrzeit nicht mehr annehmen müsste wenn ich während der Zeit Krank werde...
Der Herr von der Krankenkasse meinte aber das ich das nicht brauche...
Der eine sagt das wäre Pflicht, der andere sagt ich benötige das nicht...
Was ist denn nun Fakt?
LG