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ZitatAlles irgendwie falsch was da bisher geschrieben wurde.
Tatsächlich war das nicht erscheinen zum Dienstantritt bis zur Aussetzung der Wehrpflicht eine Straftat.
Seit dem der Dienst freiwillig ist, ist das nicht erscheinen nicht mehr Strafbar, da keine Verpflichtung zum Dienst mehr besteht.
Zitat von: psierra117 am 31. Dezember 2012, 20:14:00Zitat von: KlausP am 31. Dezember 2012, 08:10:36Traurig weil, viele von denen echt gute Kameraden waren und oft auch meinten aufgeben wäre nichts für sie (Objektschutz)
Warum "traurig"? Dafür gibt es doch die 6monatige Probezeit. Besser so als einen bocklosen SaZ mehrere Jahre durchzuschleppen. Wie viele von denen, die ausgeschieden sind, waren denn FWDL?
Und auch traurig, das die Bundeswehr ein akutes Nachwuchsproblem hat durch den Fwdl und öffentlich nur die Zahlen der anfangs eingestellten Kameraden genannt werden, nach 6 Monaten sind nicht mal mehr 50% der eingestellten Fwdl'er vorhanden und damit sind die Statistiken wieder fürn Ar***.
Zitat von: KlausP am 31. Dezember 2012, 08:10:36Traurig weil, viele von denen echt gute Kameraden waren und oft auch meinten aufgeben wäre nichts für sie (Objektschutz)
Warum "traurig"? Dafür gibt es doch die 6monatige Probezeit. Besser so als einen bocklosen SaZ mehrere Jahre durchzuschleppen. Wie viele von denen, die ausgeschieden sind, waren denn FWDL?
ZitatAchja und von den den gemeldeten 120 Soldaten meiner AGA sind jetzt nicht mal mehr die Hälfte Soldaten und das nach nem halben jahr... traurig.