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Autor Ralf
 - 06. April 2013, 17:25:57
Das war nichts unübliches, wenn ich sowas angefordert habe. 2x mal aus gesundheitlichen Gründen vom Lehrgang abgelöst oder 2x6 Monate nicht lehrgangstauglich. Das waren so Standardsachen. Man weiß ja nicht, ob was dauerhaftes dahinter steckt oder ggf. ganz unterschiedliche Gründe.
Autor ulli76
 - 06. April 2013, 17:13:33
In einem DU-Verfahren wirst du mehrfach angehört. Da kannst du dann Bedenken anbringen. Immerhin geht man von einer Dienstunfähigkeit erst aus, wenn innerhalb eines Jahres keine Heilung zu erwarten  und der Soldat nicht wenigstens eingeschränkt dienstfähig ist.

Die Ansprüche richten sich nach der tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit. Übrigens dauert ein komplettes DU-Verfahren locker 6-9Monate.
Aber mach dir mal keinen allzu großen Kopf- wenn jetzt das Hamburger Modell läuft ist ja davon auszugehen, dass du wieder genesen bist und eine Dienstfähigkeit absehbar ist.

Ich gehe wirklich davon aus, dass das 90/5er dazu dient, dass der Presonalführer eine Info bekommt, wie es mit dir weitergehen soll.
Autor Gast667
 - 06. April 2013, 14:42:21
Danke für die antworten! Gesetzt den Fall, man würde mich nach all den Prüfungen wegen Dienstunfähigkeit entlassen wollen, so kann ich dem doch widersprechen, wenn ich der Meinung bin, wenigstens teilweise dienstfähig zu sein, oder bald gesund bin? Werde im Oktober diesen Jahres 8 Jahre voll haben und somit als eigentlicher Saz12  zum saz08? Und hätte wenigstens die Ansprüche und bfd Bezüge eines saz08? Oder ist das anders bei dienstunfähigen Soldaten?
Autor ulli76
 - 05. April 2013, 12:53:44
Dein Personalführer hat jetzt offenbar ein 90/5 über deinen Chef veranlasst.
Der SanBereich bearbeitet das Ding jetzt- dabei legt der Truppenarzt fest, was er noch an Untersuchungen braucht. Wenn du jetzt gerade erst in stationärer Behandlung warst und der Entlassungsbericht aussagekräftig ist (also z.B. ne Empfehlung drin steht, dich heimatnah zu versetzen), sollte das reichen.

Der 90/5er geht dann wieder über deinen Chef an den Personalführer.

Normalerweise fordert dann der beratende Arzt im BAPersBw deine G-Akte an und schaut sich die genauen Befunde an. Dann berät der beratende Arzt deinen Personalführer. Und der schaut, wie/wo man dich in Zukunft einsetzen kann. Ggf. werden noch Stellungnahmen von deinem Chef und deinem Truppenarzt angefordert.
Autor Gast667
 - 05. April 2013, 12:14:17
Ok, also wird der Ablauf dementsprechend sein: ich muss zum Truppenarzt und der führt den 90/5 durch, nur wie ist das bei psych. Dingen? Dann müsste man ja nochmals irgendwo stationär hin zur Begutachtung?!und wenn das alles durchgeführt wurde, geht das seinen Weg in die BAPersBw/PersABw, und dort begutachtet das ein Amtsarzt, und legt meinem Personalführer ne Prognose vor oder seine fachliche Meinung, und der Personalführer trifft dann eine Entscheidung?
Autor Ralf
 - 03. April 2013, 19:57:06
Nein, der Personalführer sieht die Details nicht, sondern der Militärärztliche Berater des BAPersBw/PersABw. Das ist ein Mediziner.
Dieser wird durch den PersFhr aufgefordert, eine Prognose abzugeben.
Die kann sich dann so anhören, wie Ulli das im letzten Absatz schrieb. Da steht auch nicht: wegen Tripper, Herpes oder whatveer, da steht kein Krankheitsgrund drin.
Es geht dem PersFhr darum zu wissen, wann er damit rechnen kann, wann du wieder verwendungsfähig bist bzw. ob er ggf. dich vom Dienstposten nehmen muss, damit die Einheit einen Nachfolger bekommen kann, der den "Job" erledigt.
Autor Gast667
 - 03. April 2013, 19:47:07
Ok, und der zuständige Arzt in der pers.bearb.Dienststelle fragte darüber hinaus über meinen Personalführer um meine Zustimmung, meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden um Einsicht in die ganzen medizinischen Unterlagen zu haben...reicht dem denn nicht ein Ergebnis in dem Sinne des Arztbriefes oder Ergebnis des 90/5?! Sollte ich zustimmen sieht der ja Sachen die ich vertraulich meinem Ärzte erzählt hab usw...das möchte ich ehrlich gesagt nicht..aber ich will das ganze auch nicht unnötig herauszögern. Bin ich dazu verpflichtet oder anders gefragt,  kann er mir das zum Nachteil auslegen oder spielt das keine Rolle und nur die Ergebnisse der Untersuchung zählen?
Autor ulli76
 - 03. April 2013, 17:56:28
Es ist ein normaler Vorgang, dass die personalbearbeitende Dienststelle eines Soldaten, der länger krank ist und parallel einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung und/oder Versetzung laufen hat, einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit erstellen lässt.
Dein Personalführer will ja wissen, was er mit dir anfangen soll.

Da muss ja nicht die Dienstunfähigkeit im Urteil stehen (Urteil ist das,was der Truppenarzt in den Teil B reinschreibt). Er kann z.B. auch reinschreiben "vorrübergehend eingeschränkt verwendungsfähig, Versetzung dringend empfohlen"
Autor Gast667
 - 03. April 2013, 15:31:48
Servus,
Ich bin Zeitsoldat und zur Zeit in einem Bwk, werde wegen psych.Problemen behandelt und kann bald in meine Einheit zurück, soll ne Weile nach dem Hamburger Modell arbeiten und nebenbei eine ambulante therapeutische Maßnahme machen. Über dienstunfähigkeit haben wir hier auch gesprochen und der behandelnde Arzt sieht mich nicht als dauerhaft dienstunfähig, sondern das ich mit einer Versetzung wieder normal arbeiten kann, da ich momentan eine Art Burn out hab, und das auf der bisherigen Dienststelle mit dem gleichen Umfang nicht besser würde. Deshalb zuerst Hamburger Modell und dann vielleicht Versetzung. 
Ich habe parallel eine Dienstzeitverkürzung am laufen. Die Stelle möchte nun einen 90/5 einleiten, wohl um zu sehen ob ich dienstfähig bin...wie läuft denn das ab? Droht mir denn jetzt eine eventuelle Dienstunfähigkeit weil ich noch mehrere Monate behandelt werden muss? Ich meine, die Genesung muss doch erst da sein, das man nen 90/5 machen kann, oder? Verstehe ich das falsch? Sehe leider heute keinen Arzt mehr den ich fragen könnte, und es brennt mir unter den Nägeln...was könnte mir dann schlimmstenfalls passieren? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU Klausel habe ich...
Danke fürs lesen