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Autor BulleMölders
 - 05. April 2013, 07:29:52
Zitat von: Tierpark am 04. April 2013, 23:38:16
Früher wurde man "Shanghait"!!! Da musste man nicht einmal schreiben können!!
Stimmt, nur vorher Trinken.  :o
Autor Tierpark
 - 04. April 2013, 23:38:16
Früher wurde man "Shanghait"!!! Da musste man nicht einmal schreiben können!!


Autor Rafael1988
 - 04. April 2013, 12:08:48
Amen
Autor AriFuSchr
 - 04. April 2013, 11:25:25
zur Not tuns auch 3 Kreuze
Autor Rafael1988
 - 04. April 2013, 11:07:17
Hab mal gehört, dass angeblich die eigene untetschrift reicht um grenni zu werden ;D!
Autor apollo98
 - 03. April 2013, 23:40:29
Für das Eignungsfeststellungsverfahren solltest du dich noch ein wenig mit deiner Rechtschreibung und Grammatik auseinandersetzen.
Autor HappyHippo
 - 03. April 2013, 20:20:24
Ja das ist mir klar aber der versuch ist doch nicht auszuschlagen wenn mir gegebenfals nichts anderes übrigbleibt werde ich auch den Berufsnahen weg einschlagen.
Autor Ralf
 - 03. April 2013, 19:48:43
Du solltest das vorher deinem Berater sagen.
Dass du dich damit für eine Verwendung bewirbst, die sehr viele Bewerber hat, sollte dir klar sein. Je offener du mit deinen Wünschen bist, desto größer deine Chancen. Du kannst das ja als Alternative angeben, außer es käme garnicht für dich in Frage berufsnah eingesetzt zu werden.
Autor HappyHippo
 - 03. April 2013, 19:06:35
Hallo leute habe damal ne Frage habe am 23.04 2013 mein Einstellungstest in Düsseldorf als Wiedereinsteller.
Ich war damals in der Sicherungsstaffel Cochem.
Mein Wehrdienst berrater hat als erste Verwendung Mein Beruf angegeben Fachkraft für Lager und Logistik aber nach längeren überlegen bin ich zum Entschluss gekommen Das ich gerne zur Fallschirmjägertruppe gehen möchte. Kann ich das im Karrierecenter angeben das ich das mache möchte. Meine Tauglichkeit war damals T2 und bin immer sportlich unterwegs.