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Autor kleines_sly
 - 20. Mai 2013, 22:05:01
Also ich bin mir sicher, dass bei meinen Bewerbungsunterlagen sone rechtliche Klarstellung dabei war, in der stand, dass man Dienst an der Waffe nur unter persönlicher Betreuung und keinen Wachdienst machen darf.
Autor mailman
 - 20. Mai 2013, 21:30:51
Also bei mir gabs keine Probleme oder Unstimmigkeiten. Mein Zugführer sagte: Die Bundeswehr gibt es jetzt seit fast 50 Jahren Sie sind nicht der erste und sie werden nicht der letzte sein.
Autor SpitFire
 - 20. Mai 2013, 20:49:49
Da ich den Thread gerade eben erst aufgeklärt habe, muss ich mal verspätet dazusenfen.

Ich durfte seinerzeit auch mit 17 den Dienst antreten. Mein Zugführer äußerte mir gegenüber die Unsicherheit, wie mit mir beispielsweise bei der Waffenausbildung zu verfahren sei. Damit wandte er sich auch an den Rechtsberater, wonach er mir erklärte, dass ich ohne irgendwelche Einschränkungen an der Ausbildung teilnehmen dürfe, was dann auch so umgesetzt wurde.
Autor Whiskey
 - 20. Mai 2013, 20:27:45
Zitat von: DIPUnter 18-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nehmen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht teil. Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist zusätzlich angewiesen worden, dass sie eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen sie zum Gebrauch an der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Dies wird durch entsprechende Erlasse sichergestellt.
Quelle: Kleine Anfrage - Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen, Antwort der Bundesregierung

Gerade gefunden, falls es nochmal jemand braucht (wie ich ;D)
Autor bratsk
 - 05. April 2013, 12:09:01
Danke, wir versuchen alles!  Hoffentlich klappt es :)
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2013, 11:34:37
Zitat von: bratsk am 05. April 2013, 10:29:58
Und was meinen Sie, wenn wir irgend eine Einwilligung unterschreiben?

Wir hatten damals (90er Jahre) zwei 17jährige Soldaten, deren Eltern haben eine Einverständniserklärung unterschrieben, dass ihre Söhne an allen notwendigen Ausbildungsvorhaben teilnehmen dürfen, und somit konnten wir die auch zum Nachtschießen etc mitnehmen.

Kann also durchaus was bringen.
Autor bratsk
 - 05. April 2013, 10:29:58
Zitat von: justice005 am 05. April 2013, 10:12:29
Das ist im Prinzip ein guter Rat, aber sollte das nicht besser der Sohn selbst machen?

das hat er schon gemacht, mit Oberfeldwebel gesprochen und mit einem Oberleutnant, das hat leider nichts gebracht. Die haben aber auch mit ihm nicht lange diskutiert. Um 18 Uhr in die Kaserne geschickt.
Das ist klar, die dürfen auch nicht anders handeln.
Und was meinen Sie, wenn wir irgend eine Einwilligung unterschreiben?
Autor KlausP
 - 05. April 2013, 10:17:33
Warum? Er ist 17 und damit haben die Eltern nach wie vor das Recht, solche Probleme anzusprechen und entsprechende Auskunft zu erhalten. Das ist in jedem Ausbildungsbetrieb ja nicht anders.
Autor justice005
 - 05. April 2013, 10:12:29
Das ist im Prinzip ein guter Rat, aber sollte das nicht besser der Sohn selbst machen?

Autor KlausP
 - 05. April 2013, 10:08:41
Erst mal telefonisch.
Autor bratsk
 - 05. April 2013, 10:04:21
Zitat von: KlausP am 05. April 2013, 09:57:38
ZitatKann man was dagegen tun?

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal mit dem Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.

OK, und wie sollen wir das am besten tun? schriftlich, telefonisch oder persönlich?
Autor KlausP
 - 05. April 2013, 09:57:38
ZitatKann man was dagegen tun?

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal mit dem Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.
Autor justice005
 - 05. April 2013, 09:55:21
Nein, das macht nicht jeder aus Lust und Laune, aber viele Vorgesetzte bei der Bundeswehr sind nicht grade die Kundigsten, wenn es um Gesetze, Vorschriften und ähnliches geht. Das führt häufig aus Unsicherheit zu einer "Überreaktion", sodass man im Zweifel lieber zuviel verbietet als zuwenig.

Rein rechtlich ist es - wie oben schon gesagt - so, dass ein Minderjähriger nicht in eine Situation gebracht werden darf, in welcher er zum Einsatz mit der Waffe gezwungen sein könnte (Wachdienst etc.). Es ist aber ganz klar zulässig, dass er zu Ausbildungszwecken (!) Dienst an der Waffe leistet. Also kann er sämtliche Waffenausbildung einschließlich dem Schießen auf der Schießbahn mitmachen.

Nicht sicher bin ich mir bei Nachtdiensten/Ruhezeiten etc. Hier kann es gut sein, dass es Einschränkungen gibt. Aber auch diesbezüglich gibt es sicher Vorschriften.
Ihr Sohn sollte seinen Disziplinarvorgesetzten bitten, bei Zweifeln Kontakt mit dem zuständigen Rechtsberater aufzunehmen. Dann ist auch der Vorgesetzte auf der sicheren Seite. Dafür sind die Rechtsberater ja unter anderem da, um die Disziplinarvorgesetzten bei rechtlichen Fragen zu beraten.



Autor bratsk
 - 05. April 2013, 09:42:37
Hallo zusammen,

nun haben wir so eine Situation bei unserem Sohn, er ist 17 und hat am 02.04.13 seine AGA angefangen. Nun heißt es, wegen Jugendschutzgesetz darf er Einiges nicht mitmachen, was er nicht gut findet. Er möchte überall dabei sein. Er ist nicht aus langeweile dahin gegangen. Der andere hätte sich gefreut, aber nicht unser Sohn. Er hat auch einen Bekannten (auch17), der gerade mit der AGA fertig ist und keine Beschränkungen bei der Ausbildung hatte!  Macht das jeder nach Lust und Laune? Er ist da der einzige Minderjährige und das ist schon nicht so einfach, die Beschränkungen machen aber alles nur noch schwieriger. Kann man was dagegen tun?

Danke!
Autor Ralf
 - 24. Januar 2013, 20:42:25
Das wäre eine plausible Erklärung, warum die ObjS (Büchel) so Probleme damit haben, weil sie die jungen Kameraden nicht in den Wachdienst=Einsatzauftrag geben können und somit sind sie nicht einsetzbar.