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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: DIPUnter 18-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nehmen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht teil. Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist zusätzlich angewiesen worden, dass sie eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen sie zum Gebrauch an der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Dies wird durch entsprechende Erlasse sichergestellt.Quelle: Kleine Anfrage - Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen, Antwort der Bundesregierung
Zitat von: bratsk am 05. April 2013, 10:29:58
Und was meinen Sie, wenn wir irgend eine Einwilligung unterschreiben?
Zitat von: justice005 am 05. April 2013, 10:12:29
Das ist im Prinzip ein guter Rat, aber sollte das nicht besser der Sohn selbst machen?
Zitat von: KlausP am 05. April 2013, 09:57:38ZitatKann man was dagegen tun?
Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal mit dem Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.
ZitatKann man was dagegen tun?