ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIch denke mal mit fallen gelassen meint der TE die Einstellung des Verfahrens? Für den 2. Fall also § 153a StPO,aber insgesamt hört sich das ganze etwas schwammig an....
ZitatIn beiden und im "Erläuterungsblatt" steht, was Sie angeben müssen und was Sie verschweigen dürfen.
Zitat von: Turan am 05. April 2013, 16:47:20
Hallo,
ich habe bald einen Termin beim Karriereberater und habe vor mich zu verpflichten.
Wichtig ist es ja, nicht vorbestraft zu sein.
Bei mir gab es 3 Fälle.
Fall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen
Wenn ich mich richtig informiert habe, kann ich mich als nicht vorbestraft sehen, da der einzigste Fall unter Auflage eingestellt wurde (Jugendgericht)
Aber wird die Bundeswehr es trotzdem nicht im Erziehungsregister sehen?
Wäre doch dann ein schlechter Eindruck, weshalb Sie mich ja dann nicht nehmen sollten, oder?
LG Turan
Zitat von: Turan am 05. April 2013, 16:47:20
Fall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen
ZitatFall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen