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Autor Sascha_S
 - 10. April 2013, 00:23:09
Aber all das solltest du auf dich zukommen lassen

Könnte ich, möchte ich aber nicht.
Sollte ja genug Soldaten geben, die hier angemeldet sind und einen solches Dienst verrichtet haben und somit wissen, wie hoch die Vergütung ist etc etc ;)
Autor wolverine
 - 09. April 2013, 19:11:08
Also meine bekam ich immer vom Spieß/ Geschäftszimmer. Und das war vor über 10 Jahren.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. April 2013, 18:58:25
Das mag formell so sein, aber überall ist es so, dass keinem DuZ automatische gewährt wird, sondern immer der erforderliche Vordruck eingereicht wird. Dass das keiner genehmigen muss, macht für den "Einreicher" keinen Unterschied - die Schreiberei muss dennoch sein.
Autor KlausP
 - 09. April 2013, 16:51:30
Zitat von: FoxtrotUniform am 09. April 2013, 15:56:50
@Klaus: In der Praxis kenne ich es so, dass der Soldat selbstständig die Dienstzeiten einträgt und der zuständige Vorgesetzte diese überprüft und unterschreibt.

Natürlich wird das in den meisten Einheiten so gehändelt. Trotzdem ist für die richtige Anrechnung der Stunden mit allen möglichen Sonderfällen (z.B. Bereitschaft und Rufbereitschaft) die zuerkennende Einheit zuständig.
Autor wolverine
 - 09. April 2013, 15:59:36
Das ist genau der Unterschied zwischen "Antrag stellen " und "von Amts wegen zuzuerkennen".
Autor FoxtrotUniform
 - 09. April 2013, 15:56:50
@Klaus: In der Praxis kenne ich es so, dass der Soldat selbstständig die Dienstzeiten einträgt und der zuständige Vorgesetzte diese überprüft und unterschreibt.
Autor VC93
 - 09. April 2013, 14:19:42
Viele Einheiten haben auch nur noch einen Telefonposten, der schläft dann eben von 22.00 bis 05.30 Uhr. (von Kp zu Kp anders)
Am Wochenende leidet dieser halt einsam vor sich hin.
Autor KlausP
 - 09. April 2013, 12:53:14
ZitatAusserdem kann man die Erschwerniszulage  "Dienst zu ungünstigen Zeiten" beantragen.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Bei der Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten" (auch gerne als DuZ bezeichnet) bedarf es keines Antrages des Soldaten sondern diese ist von Amts wegen durch die Einheit zuzuerkennen. Nicht mit dem "Forderungsnachweis für die Vergütung für mehrgeleisteten Dienst" durcheinander brinngen!
Autor FoxtrotUniform
 - 09. April 2013, 08:37:54
Genaueres zur Wache, UvD etc. regeln die Befehle vor Ort. Die Einteilung obliegt jeder Einheit: teilweise freiwilliges Eintragen, teilweise wird man zu festen Terminen gesetzt.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form eines Freizeitausgleichs. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man sich Dienste aber auch auszahlen lassen.
Ausserdem kann man die Erschwerniszulage  "Dienst zu ungünstigen Zeiten" beantragen. Hier findet, ab einer fest geregelten Anzahl von Wachdiensten bzw. Diensten in der Nacht und an Feiertagen, ein finanzieller Ausgleich statt.

Aber all das solltest du auf dich zukommen lassen. Und einen Immobilienkredit würde ich auch nicht auf das Ableisten vieler Wachdienste aufbauen ;-)
Autor Sascha_S
 - 09. April 2013, 05:53:39
Guten Morgen,

während meiner aktiven Zeit war ich bei den FJg und dort gab es keine Wache oder den UvD/GvD.
Ab dem 1.10 geht es zu den Aufklärern und mir wurde gesagt, dass es da keine zivile Wache gibt, die Soldaten das also selbst übernehmen.
Wie hoch ist die Vergütung bei den Zusatzdiensten und wie oft darf man diese verrichten, bzw hat die Möglichkeit.

In der AGA hatte man das so, dass man beim GvD zu 2 war und die hälfte der Nacht schlafen konnte, wie ist das in der Stammeinheit? Bin UA, falls das relevant ist.
Das gleiche würde ich gerne zum Wachdienst wissen.

MfG,
Sascha