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Zitat von: CossiTD am 10. April 2013, 15:28:04
Ich habe die Tage meine Einberufung bekommen und mit ihr den enormen Papierberg.
Momentan befinde ich mich in einem Arbeiteitsverhältnis, welches am 26.06. diesen Jahres ausläuft.
Die Eignungsübung, die ich antrete fängt am 01.07. an.
Lohnt es sich für die 5 Tage Arbeitslos zu melden?
Soll ich das "Merkblatt für den Arbeitgeber Einberufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zur Eignungübung" meinem jetzigen Arbeitgeber aushändigen oder an das Arbeitsamt?
Und von wem muss ich das Blatt: "Meldung Gemäß §8 Abs.3 des Eignungsübungsgesetztes vom 210.01.1956 übder den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung" unterschreiben lassen?
Vielen Dank für die Antworten im Vorraus
CossiTD
ZitatLohnt es sich für die 5 Tage Arbeitslos zu melden?