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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatBei SaZ soll die Verwendungsdauer nach einer Beförderung/Einweisung (Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde/Planstelleneinweisung) noch mindestens sechs Monate betragen. Bei einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens acht Jahren gilt die Sechs-Monats-Frist bis zum Beginn der während der Dienstzeit gesetzlich zustehenden Berufsförderung (§ 5 SVG). Eventuelle Minderungen des Anspruchumfangs oder die Nichtinanspruchnahme bleiben dabei unberücksichtigt.
Zitat von: Klima am 10. April 2013, 16:36:44Wer hat dir denn das gesagt? Den kannst du doch fragen, woher er das hat.
...und jetzt heißt es ich müsste zum 01.01. noch eine Restdienstzeit von einem halben Jahr haben, dann hätte ich noch den Anspruch auf A7.
Zitatheißt es ich müsste zum 01.01. noch eine Restdienstzeit von einem halben Jahr haben, dann hätte ich noch den Anspruch auf A7.
Zitateigentlich hieß es auch, dass ich die Besoldungsansprüche wie ein SAZ 8 behalte