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Zitat von: justice005 am 12. April 2013, 12:35:42ZitatSie dürfen nicht mehr als - ich glaube - acht Stunden pro Woche als bezahlte Nebentätigkeit arbeiten, wenn Ihnen hierfür die Genehmigung erteilt wird.
So ist es. Rechtsgrundlage ist § 20 Soldatengesetz. Da steht alles drin, auch was es mit den 8 Stunden auf sich hat.
ZitatSie dürfen nicht mehr als - ich glaube - acht Stunden pro Woche als bezahlte Nebentätigkeit arbeiten, wenn Ihnen hierfür die Genehmigung erteilt wird.
Zitat von: Captain_Frosch am 12. April 2013, 07:15:47Beim Disziplinarvorgesetzten.
Aber prinzipiell hat die Bundeswehr nichts dagegen? Sofern keine Beeinträchtigung vorliegt?
Bei wem muss man einen solchen Antrag stellen?
ZitatWenn Du hingegen Geld bekommst, ist eine Nebentätigkeitserlaubnis erforderlich. Die Nebentätigkeit kann und wird bei Beeinträchtigung dienstlicher Belange widerrufen.