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Autor wolverine
 - 10. Oktober 2005, 20:54:39
Danke für die Blumen und gerne geschehen. Wenn ich kann, helfe ich gern.
Autor peppie
 - 10. Oktober 2005, 16:35:07
Zitat von: schlammtreiber am 10. Oktober 2005, 08:20:48
Zitat von: Pointman am 07. Oktober 2005, 18:04:41
Er erzählte mir wenn der Fall eintreten sollte das in der BRD das Kriegsrecht ausgerufen wird das dann bei Wehrdienstverweigerern und/oder Deserteuren die Todestrafe verhängt wird. (???)

Dein Kumpel hat da was verwechselt. Dieser Fall tritt nach der Wahl meiner Wenigkeit zum Füh..ähhh...Bundeskanzler ein  ;)

[size=40]LOL[/size]
Autor schlammtreiber
 - 10. Oktober 2005, 08:20:48
Zitat von: Pointman am 07. Oktober 2005, 18:04:41
Er erzählte mir wenn der Fall eintreten sollte das in der BRD das Kriegsrecht ausgerufen wird das dann bei Wehrdienstverweigerern und/oder Deserteuren die Todestrafe verhängt wird. (???)

Dein Kumpel hat da was verwechselt. Dieser Fall tritt nach der Wahl meiner Wenigkeit zum Füh..ähhh...Bundeskanzler ein  ;)
Autor bayern bazi
 - 09. Oktober 2005, 18:50:57
danke kleiner s3 ;)

hast eine gute antwort gegeben

man merkt halt doch deine jur.ausb. :D

Autor Pointman
 - 09. Oktober 2005, 18:46:50
Wow

Danke für die vielen Antworten

Jetzt habe ich gute Argumente um ihn davon zu überzeugen...
Autor wolverine
 - 09. Oktober 2005, 15:32:40
Neben dem Grundsatz des Art. 30 GG gibt es auch noch die verwaltungsrechtliche Normenhierarchie (Verfassung steht über dem Gesetz, das Gesetz über der Verwaltungsnorm und diese über der Satzung). Im Ergebnis bricht eine bundesrechtliche Satzung die Landesverfassung. Das GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist z. Zt. die maßgebende Größe und der Art. 102 GG eindeutig.

Diskutiert wird, ob man nach Maßgabe des Art. 79 GG daran etwas ändern könnte. Das wäre der Fall, wenn eine staatliche Tötung nicht den Wesensgehalt der geschützten Grundrechte beinhalten würde. Vorherrschend wird jedoch vertreten, dass eine organisierte Tötung von staatlicher Seite den Verurteilten zum Objekt staatlicher Machtausübung degradiert und damit den Kern der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist immer unverhältnismässig und damit eine Wiedereinführung auch durch eine Verfassungsänderung nach Art. 79 GG ausgeschlossen.
Autor Timid
 - 09. Oktober 2005, 15:09:21
Genau das! ;) Bundesrecht bricht Landesrecht, und laut Bundesrecht ist die Todesstrafe abgeschafft. Da können die Länder noch so sehr wollen und noch so viele anderslautende Gesetze rausbringen, aber trotzdem gibt es keine Todesstrafe auf dem Gebiet der BRD.
Autor diodon-IV
 - 09. Oktober 2005, 12:53:46
@ tdn:

Hessen mag die Todesstrafe zwar in der Landesverfassung noch drinstehen haben, aber es gibt in Deutschland einen Rechtsgrundsatz der heißt:

"Bundesrecht bricht Landesrecht".

Und da es sich beim Grundgesetz de facto um die Verfassung der Bundesrepublik handelt, sind auch die hessischen Henker arbeitslos geworden...
Autor tdn
 - 09. Oktober 2005, 12:36:35
Zitat von: Timid am 07. Oktober 2005, 18:56:24

ZitatGibt es die Todestrafe?

Natürlich nicht.
gibt es. zum beispiel in hessen!^^
Autor Timid
 - 07. Oktober 2005, 18:56:24
Zitat von: Pointman am 07. Oktober 2005, 18:04:41Er erzählte mir wenn der Fall eintreten sollte das in der BRD das Kriegsrecht ausgerufen wird das dann bei Wehrdienstverweigerern und/oder Deserteuren die Todestrafe verhängt wird. (???)

Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." ;)
Ansonsten kannst du dir ja mal den Artikel 115 des Grundgesetzes durchlesen, der behandelt nämlich den Verteidigungsfall.

ZitatEr hatte es aber von einem Bekannten gehört der Offizier beim Bund ist.

Gute Argumentation ... Wenn sein Bekannter das doch so gut weiss, dann soll er ihm mal die entsprechenden Gesetze und Paragraphen nennen, die seine These beweisen ;)

ZitatKann das Kriegsrecht ausgesprochen werden?

Es kann der Verteidigungsfall festgestellt werden, ja.

ZitatGibt es die Todestrafe?

Natürlich nicht.
Autor Pointman
 - 07. Oktober 2005, 18:04:41
Hallo

Als ich mal wieder mit einen Kumpel über die Bundeswehr diskutierte kam er auf das Thema Kriegsrecht.

Er erzählte mir wenn der Fall eintreten sollte das in der BRD das Kriegsrecht ausgerufen wird das dann bei Wehrdienstverweigerern und/oder Deserteuren die Todestrafe verhängt wird. (???)

Klingt irgendwie komisch oder. Das sagte ich auch zu ihm das es (nehm ich zumindest an) in der BRD sowas nicht gibt.

Er hatte es aber von einem Bekannten gehört der Offizier beim Bund ist.

Die Diskussion ging weiter.  
Ich sagte das gibts nicht und er verteidigte seinen Bekannten das es sowas doch gibt...

Was halten ihr davon?
Was ist Richtig?

Kann das Kriegsrecht ausgesprochen werden?

Gibt es die Todestrafe?


MfG
André