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Autor ulli76
 - 19. April 2013, 20:29:03
Nein die Möglichkeit gibt es nicht.
Bei einem Verwendungswechsel wird aber nach der Eignung für die entsprechende Verwendung gefragt.Und da kann der Truppenarzt (meist in Zusammenarbeit mit dem passenden Facharzt) durchaus zu anderen Ergebnissen als der Musterungsarzt kommen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.
Autor Syntiac
 - 19. April 2013, 20:22:44
Weiß wer von euch ob es die Möglichkeit gibt innerhalb der Dienstzeit neu mustern zu lassen?
Autor ulli76
 - 19. April 2013, 20:18:34
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/10-Anlage-3-2.pdf

Schau mal in dem Link unter der Nummer 22.
Man muss allerdings beachten, dass die zylindrischen Werte auch noch mit eingerechnet werden müssen. Wenn die Brillenwerte an der Grenze sind, kann das zu Problemen führen.
Autor orange
 - 19. April 2013, 20:14:23
Interesant. Ich habe vor 1 Jahr mich in diesen Forum schonmal darüber informiert in welche Einheit man mit T2
noch kommen kann, da ich selber eine Sehschwäche von -6,5 habe.
Mir wurde jedoch gesagt das ich wohl in fast keine Einheit mehr kommen würde  :'(
Autor ulli76
 - 19. April 2013, 20:10:32
Kommt drauf an,ob die II22 oder die III22 vergeben wurde.
Wenn es nur -7dpt waren und sonst nichts anderes, dann ist es an der Grenze wo gerade noch die II vergeben wird.
Autor orange
 - 19. April 2013, 20:05:08
Man ist also mit solchen Brillenwerten immer noch Tauglich als Falschirmjäger?
Autor ulli76
 - 19. April 2013, 20:02:21
Mit den Brillenwerten wäre er aber nicht als Waffentaucher tauglich gewesen- als Fallschirmjäger aber schon.
Und wenn man schon für die Fallschirmjäger nicht tauglich ist (und damals ja offenbar noch nichtmal als Wehrpflichtiger), dann bekommt man ganz sicher kein Angebot als Waffentaucher.
Autor orange
 - 19. April 2013, 19:59:45
Er musste die Wehrplicht jedenfalls durch die Abschaffung nicht mehr antreten.
Hmmm kann sein. Ich werde Ihn wohl nochmal Fragen.

Aber Danke für die Antworten.
Autor mailman
 - 19. April 2013, 19:57:18
Wenn es nur die Wehrpflicht war, dann war es bestimmt kein Angebot als Kampftaucher.

Ich würde behaupten das ist Feldwebellaufbahn oder eben Bootsmann, das bekommt man mla nicht eben so "angeboten".
Autor orange
 - 19. April 2013, 19:54:42
Ne der hat mich schon nicht verarscht.
Er wollt auch kein Kampftaucher oder so werden bzw. hat sich nicht darum Beworben.
Es war eine Musterung die er machen musste, sprich die der Wehrpflicht.
Warum er das Angebot bekommen hat weiß er selber nicht. er kennt sich da nicht so aus.
Autor ulli76
 - 19. April 2013, 19:46:56
Da kann was nicht stimmen- er hat mindestens die Gesundheitsziffer II22 (und zwar den 2. Absatz) und die ist ein Ausschluss für D700=Waffentaucher.
Diese ist aber kein Ausschluss für A500=Fallschirmjäger.
Wann bzw. wie hat man ihm denn die Ausbildung angeboten? Hat er sich dafür beworben?
Autor mailman
 - 19. April 2013, 19:45:58
Ich glaube, der hat Sie auf den Arm genommen.
Autor orange
 - 19. April 2013, 19:44:37
Ich glau das war so...
Er wurde noch gemustert, jedoch wurde gleich danach die Wehrpflicht abgeschafen und er musste nicht mehr antreten.
Jedoch bekamm er eine Ausbilung zum Kampftaucher angeboten.
Autor mailman
 - 19. April 2013, 19:42:29
Als Wehrpflichtiger ist er mit Sicherheit kein Kampftaucher geworden.
Autor orange
 - 19. April 2013, 19:38:23
Hallo,
ich hab mal eine Frage:
Und zwar hatte ein Freund von mir vor ca. 2-3 jahren seine Musterung. (War noch die Wehrpflicht).
Er war sehr sportlich gebaut und sonst sind mir auch keine Mängel bekannt.
Jedoch hatt er eine Sehschwäche von -7 Dioptrien.

Nun wollte die Bundeswehr Ihn als Kampftaucher. Als Falschirmjäger wurde er jedoch nicht genommen.
Ist die Sehvoraussetztung bei den Einheiten so unterschiedlich? Und warum?