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Zitat von: miguhamburg1 am 26. April 2013, 11:53:41Das habe ich doch auch nie behauptet!!!
@ BSG. Um mal einen brauchbaren Überblick über das tatsächliche Vorhandensein rechtsextremer Umtriebe bei der Bundeswehr als Grundlage für eine eigene Beurteilung zu bekommen, empfehle ich Ihnen eine diesbezügliche Lektüre der Berichte des Wehrbeauftragten in den letzten Jahren. Wenn Sie die dort stehenden Zahlen in Bezug zum Personalempfang der Bundeswehr setzen, werden Sie erkennen, dass es sich nicht um ein allgemeines Problem handelt.
Zitat von: Andi am 27. April 2013, 00:18:05Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Die Führungspersönlichkeiten bzw. gewaltbereite Personen kennen die "Szene"-Beamten namentlich. Nur die breite Masse, nenne ich sie mal "Mitläufer", identifizierst Du nicht einfach mal so.
Doch regelmäßig, eben weil es immer wieder die gleichen sind. Und die Daten findest du bei den Staatsschützern des LKA.Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Im Übrigen unterliegen auch die Ämter/Abteilungen für Verfassungsschutz der Länder, das BfV und des MAD-Amt der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten.
"Kontrolle" im Sinne von: Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen hat aber selbst keine Handhabe.
Das ändert aber nichts daran, dass jegliche von dir angestrebten Vergleiche Soldat=Zivilist unzutreffend sind.Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Da gibt es sehr platt gesagt, regelmäßig auf die Fresse. Nur erscheint das nicht im Bericht der DSB.
Schöne Geschichte, aber was interessiert das den MAD? Der hat ausreichend Rechte, um Soldaten angemessen zu durchleuchten - und damit steht er völlig anders da, als der Verfassungsschutz gegenüber normalen Bürgern.
Gruß Andi
Zitat von: wolverine am 27. April 2013, 00:51:07
Die Verfassungsschützer von Bund und Ländern sind schlicht völlig ineffektiv organisiert und aufgestellt. Das sage ich auch denen, die dafür verantwortlich sind. Und dann verfällt man in genauso ineffektive Sammelwut oder hebelt über Gebühr Grundrechte aus. Beides gefällt mir nicht.
Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Die Führungspersönlichkeiten bzw. gewaltbereite Personen kennen die "Szene"-Beamten namentlich. Nur die breite Masse, nenne ich sie mal "Mitläufer", identifizierst Du nicht einfach mal so.
Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Im Übrigen unterliegen auch die Ämter/Abteilungen für Verfassungsschutz der Länder, das BfV und des MAD-Amt der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten.
Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 21:41:09
Da gibt es sehr platt gesagt, regelmäßig auf die Fresse. Nur erscheint das nicht im Bericht der DSB.
Zitat von: Andi am 26. April 2013, 18:17:44Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 12:31:03
Häufig genug bereitet jedoch schon die Identifikation von Teilnehmern an einer Demonstration deutlich größere Schwierigkeiten.
Das ist Quatsch. Egal ob links oder rechts, das zuständige LKA kennt seine Pappenheimer, weil es immer wieder die gleichen sind. Und klassische rechts oder linke "Demonstrationen" bestehen aus 5-100 Personen die im Regelfall ausnahmslos polizeibekannt sind.
Das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" kannst du mal ganz entspannt vergessen, denn dieses Grundrecht ist bei einem Soldaten (selbstredend) dermaßen eingeschränkt, dass geringfügigste dienstliche Zwecke dieses Grundrecht einschränken.
Gruß Andi
Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 12:31:03
Häufig genug bereitet jedoch schon die Identifikation von Teilnehmern an einer Demonstration deutlich größere Schwierigkeiten.
Zitat von: miguhamburg1 am 26. April 2013, 11:53:41
Ihre Vermutung, @ christoph, ist daher nur teilweise richtig: Wird ein Soldat in seiner Freizeit von den Sicherheitsbehörden aufgrund rechtsextremer/-radikaler Umtriebe erkennungsdienstlich behandelt, ein Ermittlungs-/Strafverfahren eingeleitet, erfährt dies auch die Bundeswehr, auch wenn der betroffene Soldat, wie es seine Pflicht wäre, hierüber seine Vorgesetzten nicht informieren sollte. Im Übrigen wird der DV bei Vorliegen eines Verdachtes den MAD selbst über den Sachverhalt informieren. Dafür braucht er nicht seinen S 2.
Zitatauch wenn der betroffene Soldat, wie es seine Pflicht wäre, hierüber seine Vorgesetzten nicht informieren sollte.
Zitat von: miguhamburg1 am 26. April 2013, 10:01:52So und nicht anders habe ich es doch auch geschrieben.
Noch einmal konkret, @ BSG: Es mag ja durchaus sein, dass IHNEN die rechte Gesinnung Ihrer damaligen Kameraden aufgefallen war. Wenn sie diese allerdings nicht an Stellen ausgelebt hatten, an denen sie in das Visier der Sicherheitsbehörden gerieten oder es den zuständigen Vorgesetzten auffiel/gemeldet wurde (zum Beispiel von Ihnen), dann konnte auch kein Ermittlungsverfahren gegen diese Leute eingeleitet werden.
ZitatGut, es gab noch ein, zwei weitere Begebnisse, in denen ich mit Menschen in Uniform in Kontakt gekommen war, deren Gesinnung nicht ganz im Sinne des Dienstherrn war, aber NATÜRLICH lässt sich aus meinen persönlichen Erfahrungen kein Allgemeinzustand der Bundeswehr schließen, das hatte ich damit so nicht vor.
Und Ihre Einlassung "ich hielt das in gewissen Regionen für normal, dass solche Leute bei der Bundeswehr sind" empfinde ich als ziemlich laue Ausrede. Zumindest aber vollkommen ungeeignet dafür, einen signifikanten Zustand in der Bundeswehr zu beschreiben, wie Sie es hier leider taten.
Zitat von: BSG1966 am 25. April 2013, 14:23:04Ich fühle mich in Deinem/Ihren Beitrag alles andere als richtig zitiert.
In erster Linie erschien es mir als gängige Praxis, zu "ertragen", dass in gewissen Gegenden Gang und Gäbe ist, dass ein nicht geringer Teil der Wehrpflichtigen derart gepolt ist.
Zitat von: Megawaldi am 26. April 2013, 07:37:22Sie SIND ganz bestimmt nicht strafbar. Ihre Gesinnung ist es auch nicht. Wenn, dann ist es ihr Reden/Handeln.
Sie sind verfassungsfeindlich und damit strafbar.