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Zitat von: reppesiz am 27. April 2013, 23:03:58
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber der Kommentar war echt überflüssig
Zitat von: KlausP am 27. April 2013, 22:38:40Zitat von: Benny123 am 27. April 2013, 22:31:56
Mein Karriereberater sagte zu mir das ich den Zettel dem Areitgeber auf jeden Fall abgeben muss...
Ja, aber erst die für den AG bestimmte Ausfertigung der Auffoderung zum Dienstantritt. Erst dann besteht nämlich Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Zitat von: Benny123 am 27. April 2013, 22:31:56
Mein Karriereberater sagte zu mir das ich den Zettel dem Areitgeber auf jeden Fall abgeben muss...
Zitat von: Benny123 am 27. April 2013, 22:00:11
Ja ich wollte schon in irgendeiner dieser Einheiten. Bleibt mir dann doch nix anderes übrig als bis zum nächsten Einstellungsdatum (1.10.) zu warten. Einzig blöde, wenn man arbeitslos ist