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Autor ulli76
 - 28. April 2013, 17:58:51
Warum man UKV statt TG bekommt, sollte man gleich klären, wenn man die Kommandierungs- oder Versetzungsverfügung eröffnet bekommt.
Autor wolverine
 - 28. April 2013, 17:42:07
Dann hätten Sie das evtl. auch fragen sollen!
Autor alkitana
 - 28. April 2013, 17:20:11
Zitat von: Lidius am 28. April 2013, 17:11:17
Sollte nicht die Kommandierung reichen? Auf der müsste ja stehen das die UKV zugesagt wurde und das ist doch die Bestätigung das es kein TG gab.
normalerweise schon, ich weiss auch nicht was mit denen los ist  >:(
einen kilometernachweis wollen die aufeinmal auch haben.


Zitat von: wolverine am 28. April 2013, 17:13:43
Über die UKV müsste es ja auch Abrechnungsunterlagen geben.
eine kopie von dem durchdruck habe ich, pauschvergütung 92,80€ und dann halt noch einmal tagegeld und fahrtwegentschädigung.
das muss auch reichen denke ich.

hätte gedacht das mir das vielleicht noch jemand mit seinen worten erklären könnte warum es ab einen bestimmten zeitraum kein TK gibt.

Autor wolverine
 - 28. April 2013, 17:13:43
Über die UKV müsste es ja auch Abrechnungsunterlagen geben.
Autor Lidius
 - 28. April 2013, 17:11:17
Sollte nicht die Kommandierung reichen? Auf der müsste ja stehen das die UKV zugesagt wurde und das ist doch die Bestätigung das es kein TG gab.
Autor alkitana
 - 28. April 2013, 16:55:52
hallo  :)

kann mir jemand sagen wie ich dem finanzamt am besten klarmachen kann
das ich in dem folgenden fall kein trennungsgeld bekommen habe, sondern nur eine
umzugskostenvergütung, da der lehrgang länger als 3monate ging.

weil die wissen wollen warum es dort kein TK gab.


ich wohne mit meinem vater in einem haushalt, wohnung läuft auf ihn.
bin 24 und wohne unter der woche 300km entfernt in meiner stammeinheit in der kaserne.

ich war etwas über 3monate auf lehrgang und da er über einen tagessatz hinausging, gab es
dort leider kein TK sondern nur eine kleine umzugskostenvergütung.

wenn ich zb auf einem 6wochen lehrgang war, gab es sonst immer das normale TK.


ich habe nur absolut keine ahnung wie ich denen das schriftlich erklären soll, weil ich mit der
materie selbst nicht ganz vertraut bin. hab schon das bundesumzugskostengesetz gelesen,
aber daraus wird man ja nicht schlau  :o