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Zusammenfassung

Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 21:42:09
Is doch i.O., ich hab immerhin schon ne ZAW mitgenommen und jetzt bin ich gerade an der BwFachS.
Und die Abfindung von nem 6er bekomm ich ja bestimmt auch noch.
Autor ulli76
 - 30. April 2013, 21:36:51
Ich befürchte, dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, wie man so sagt.
Das DU-Verfahren ist jetzt durch. Vermutlich kommt in den nächsten Wochen die Entlassungsverfügung.
Autor F_K
 - 30. April 2013, 21:35:51
ZitatMeine Dienstzeit läuft mit dem 31.3.14 ab, d

... mal auf die Uhr geschaut? Ist noch ein bisschen mehr als 6 Monate bis zu diesem Termin - und das DU Verfahren ist fast durch ...
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 21:25:01
Danke!
Meine Dienstzeit läuft mit dem 31.3.14 ab, das wären dann 8 Jahre.
Wäre für mich natürlich besser, zum 1.8.13 erstmal nur freigestellt zu werden. Mal sehen, was Chef dazu sagt.
Autor LwPersFw
 - 30. April 2013, 21:17:33
Alles Wesentliche zum Verfahren kann man im IntranetBw nachlesen.

Seite des BAPersBw (alt SDBw)

Dort unter Fachinformationen >> die GAIP

In der GAIP die KennNr 63-02-00

"Beendigung des Dienstverhältnisses von SaZ und BS wegen Dienstunfähigkeit (DU)"


Dazu noch die Bestimmungen der ZDv 14/5 B 153 und B 153a


(Für FWDL ist das Verfahren in der GAIP , KennNr 63-03-00 geregelt)

Da Ihnen eine zeitgerechte Entlassung wichtig ist :

ZDv 14/5 B 153a Abschnitt G Nr. 18 Abs 2

"(2) Von der Entlassung eines Soldaten ist abzusehen, wenn seine Dienstzeit innerhalb des
nächsten halben Jahres abläuft. Die Frist rechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entlassung
wirksam würde, wenn die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre. Läuft innerhalb des
nächsten halben Jahres die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit zwar nicht ab, würde der Soldat
aber eine Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren vollenden, so ist er erst nach
Vollendung der Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren zu entlassen; Satz 2 gilt
entsprechend.

Mit seiner Zustimmung kann der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen 1 und 3 bestimmten Fristen entlassen werden."

Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:53:17
Und da das eine ganz andere Nummer ist, will ich mich auch nicht beschweren.
Hab ab August was neues, wenn ich jetzt also rechtzeitig entlassen oder freigestellt werde, wird alles gut.
Autor ulli76
 - 30. April 2013, 20:42:19
Jein- ein Bandscheibenvorfall wird so gut wie nie als WDB anerkannt. Auch nicht im Rahmen des Einsatzes.
Da müssen schon spezielle Zusammenhänge bestehen, damit das klappt. Also Tragen der Schutzweste und Ausrüstung und rückenunfreundlcihe Zwangshaltungen bekommt man an sich nicht durch.
Und du hast ja noch das Problem, dass offenbar zusätzlich was gefunden wurde, was angeboren ist.

Ja, man kann als Mannschafter über das Einsatzweiterverwendungsgesetz BS werden. Nur in den mir bekannten Fällen gab es eine eindeutige Schädigung durch Feindeinwirkung.
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:37:37
Richtig.
In meinem Fall kam das Einsatzweiterverwendungsgesetz in Frage. Dessen Anwendung scheiterte dann aber daran, dass beim WDB-Verfahren kein kausaler Zusammenhang zwischen Einsatz und Rückenschaden festgestellt wurde.
Prinzipiell scheint es da aber Möglichkeiten zu geben, siehe evtl. bekannte Fälle von Mannschaften, die in diesem Rahmen zum BS ernannt wurden sind.
Autor ulli76
 - 30. April 2013, 20:33:27
Jetzt isses ja eh schon durch.
Aber hier lesen ja auch welche mit, die evtl. da stehen wo du vor 2 Jahren warst- und denen kann es dann weiterhelfen, was für Möglichkeiten es gibt.
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:31:05
Ist wie gesagt auch erst nach dem Laufbahnwechsel erkannt wurden. Ich hatte einen "normalen" Bandscheibenvorfall und im Zuge der Untersuchung/Behandlung ist das dann festgestellt wurden.
Da hast du Recht, aber hat diese "Armee" nicht schon genug von der Sorte? Mir ist klar, dass auch die Heimatfront gehalten werden will, aber ich bin einfach komplett durch mit dem Laden. Nichts für ungut.
Autor ulli76
 - 30. April 2013, 20:24:43
Das ist aber merkwürdig. Normalerweise wird ja beim Laufbahnwechsel nicht soo genau geschaut, dass man angeborene Schäden finden würde, die die Musterungsärzte nicht gefunden haben.
Es sagt ja keiner, dass du damit nochmal nach KDZ musst- 1. wird das Lager eh Ende des Jahres übergeben und 2. kann man ja auch Soldat sein obwohl man nicht auslandsdienstverwendungsfähig ist.
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:22:21
Der Schaden wurde kurz nach meinem Wechsel aus der UoP in die UmP Laufbahn festgestellt.
Nein, ich wollte das nicht, aber ich kann die Tatsachen auch nicht wegreden.
Wenn ich mir vorstelle jetzt mit dem Wissen um meine Erkrankung noch mal nach Kunduz zu eiern, nein danke!  :o
Autor ulli76
 - 30. April 2013, 20:16:59
Nein, kann man nicht beschleunigen- aber wenn der 90/5er auf Dienstunfähigkeit unterschrieben ist, dann dauert das eh nicht mehr lange.
Wie gesagt- das DU-Verfahren ist dann durch und es muss nur noch die Entlassung an sich eingetütet werden.

Mal ne andere Frage: In was für einer Laufbahn bist du denn und wie wurde der Schaden entdeckt? Wolltest du das DU-Verfahren?
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:12:16
Ja, der 90/5er ist unterschrieben und im Bw-Orbit unterwegs.
Kann man das ganze noch irgendwie beschleunigen?
Autor omgwtf
 - 30. April 2013, 20:08:49
Also es handelt sich um einen angeblich angeborenen Wirbelsäulenschaden, das wurde bereit 2011 diagnostiziert. Im April oder Mai 2012 wurde dann die Fehlerziffer VI42 durch den Facharzt vergeben. Und das dauert alles....!