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Autor mops
 - 04. Mai 2013, 13:15:52
Danke! :) ihr seid alle sehr hilfsbereit! Es kam eben einfach sehr ueberraschend! Ich hatte zwar Angst, dass mein Knie mir einen Strich durch die Rechnung macht, aber geglaubt habe ich es nicht! Tja die haetten mir ja auch in Ulm mal andeuten können, meine Hoffnungen nicht zu hoch zu schrauben. Aber nix! Ich musste dem Arzt sogar eine ganze Woche hinterher telefonieren, ob er meinen Befund schon fertig hat und man hat mich nie zurück gerufen! Tja und dann kam das T6!  :'(
Ich bin jetzt seit 3 Jahren bei der US Air Force beschäftigt, was auch ok ist, aber ich moechte mich einfach weiterentwickeln!  ::)
Autor SpitFire
 - 04. Mai 2013, 12:55:48
Ich kann das nachfühlen - ich habe vor zwei Jahren auch durch einen Zufallsbefund eine Fehlerziffer aufgedrückt bekommen, die zu T6 geführt hat, damit war die Sache mit der Weiterverpflichtung dann auch gegessen. Ich bin auch völlig beschwerdefrei, habe aber gem. ZDv 46/1 eine starke Funktionseinschränkung der Wirbelsäule - whatever.

Das Beste wird sein, du nimmst Verbindung mit deinem Einplaner auf. Habe ich auch mal spaßenshalber gemacht, der wusste aus der hohlen Hand ganz gut über das Verfahren mit der Ausnahmegenehmigung Bescheid (und warum das bei mir als Wald- und Wiesenoffizier keine Anwendung finden kann ;-) ).

Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück.
Autor Vwdr 43
 - 04. Mai 2013, 12:35:13
Warum eigentlich nicht ? ;D
Autor BSG1966
 - 04. Mai 2013, 12:20:08
Nicht dass jetzt hier wieder Privatmusterungen angeboten werden! :D
Autor mops
 - 04. Mai 2013, 12:16:03
Das hoffe ich doch stark!  ;D
Schoene Frauen in Uniform braucht das Land, lol! Das heißt, ich koennte jetzt nochmal mit meinem Einplaner sprechen und von ihm muesste dann diese Sondergenehmigung beantragt werden? Oh Mann. I am confused  :(
Autor BSG1966
 - 04. Mai 2013, 09:32:20
Aus dem in-Uniform-gut-aussehen lässt sich doch irgendwie ein hoher Bedarf schustern, oder?  ;D
Autor apollo98
 - 04. Mai 2013, 00:41:48
Bei Bewerbern des AC werden Anträge auf Sondergenehmigungen von dem Referat Einplanung gestellt, wenn der Bedarf für diesen Bewerber gegeben ist. Der Bedarf ergibt sich aus den Vorgaben, den Ergebnissen des Bewerbern und unter der Betrachtung der Anzahl geeigneter (tauglicher) Bewerber. Das heißt, wenn der Bedarf hoch ist, es jedoch zu wenig Bewerber gibt, besteht die Möglichkeit des Antrages auf eine Sondergenehmigung.
Autor mops
 - 03. Mai 2013, 21:50:25
Ja ich wollte Montag sowieso nochmal beim Aerztlichen Dienst anrufen und mit dem Arzt sprechen. Denn ich weiß das mit T6 nur von meinem Einplaner bislang, der es mir Montag mitteilte und dann meinte, er könne mich daher nicht mehr für die Uebung betrachten. Und gestern sollte ich eigentlich in Euskirchen anfangen. Stehe immer noch neben mir, da ich mich echt gefreut hatte mal was neues zu starten. Nun ja! Mal sehen was der Arzt mir dann erzählt. Soweit ich weiß ist das jetzt 1 Jahr gültig! Dabei würde ich so gut aussehen in Uniform! Lol! ;D kleines Spässken am Rande.
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 21:36:38
Ja, du kannst einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Ich kenn allerdings nicht den genauen Ablauf bei Bewerbern- das müsste aber Rollo wissen.
Autor mops
 - 03. Mai 2013, 21:33:42
Jetzt verwirrt ihr mich lol :o
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 19:49:11
"Sie" ist die TE.
Doch, auch der Soldat kann einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen- genauso wie sein DV und sein Truppenarzt/Musterungsarzt.
Es sind auch schon Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, die der Truppenarzt nicht befürwortet hat.

Der Truppenarzt kann sowohl den Antrag selber stellen (macht er aber meist nicht, da er ja nicht weiss, wie dringlich der jeweilige DV die Tauglichkeit will) als auch lediglich eine Stellungnahme schreiben.
Autor Rollo83
 - 03. Mai 2013, 19:48:18
Argh ich hab mich falsch ausgedrückt. Den Antrag stellt der Arzt im Namen des Patienten so meinte ich das natürlich. Entscheiden wird's ja dann vom LSO.
Autor Rollo83
 - 03. Mai 2013, 19:46:55
Wer ist denn sie?
Die Ausnahmegenehmigung beantragt wenn der Musterungsarzt/Truppenarzt und nicht der Patient.
Wenn der Arzt sich dagegen entscheidet dann wird auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt. Zack, Ende.
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 19:45:43
Natürlich kann sie nen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Achso- in dem Fall gibt es ja noch ein Problem, was Rollo z.B. nicht hat: Die Borddienstverwendungsfähigkeit.
Autor Lumpy
 - 03. Mai 2013, 19:42:56
Jetzt mal unabhängig von den Erfolgsaussichten, kann sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Zu verlieren hat sie doch eh nichts.