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Autor BSG1966
 - 03. Mai 2013, 23:45:32
Leicht off-topic, aber ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass man, wenn man intimere Details über seinen Gesundheitszustand lieber in etwas privaterem Rahmen besprechen will, das unter Umständen auch via Persönliche Nachricht tun kann.

Kann, nicht muss. Jede/r so, wie er/sie es mag.
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 23:06:08
Wenn es weitere Fehlbildungen gibt, die eine Tauglichkeit ausschließen dann kannst du nicht Soldat werden.
Wenn man auf die Gesundheitsziffer IV 81 entscheidet, dann wird man sehen müssen- aber bei ner Laufbahn als OA sehe ich keine guten Chancen. Die meisten, die mit T6 eingestellt werden, bringen eine Ausbildung mit, für die bei der Bundeswehr ein Mangel besteht.
Autor Oberstabsgefreiter a. D.
 - 03. Mai 2013, 23:02:19
Danke. Heißt das ich würde nicht eingestellt werden wenn ich zusätzlich fehlbildungen hätte die eine wehrdiensttauglichkeit absolut ausschließen würden. Wenn ich aber ansonsten körperlich geeignet bin was wäre dann
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 21:57:31
Falscher Ansatz- als Offizier würdest du erstmal eben Offizier einer bestimmten Truppengattung werden. Eine Stabstätigkeit ergibt sich erst später daraus.

Soldaten mit IVer-Gradation- also T6 werden nur bei besonderem Bedarf eingestellt.
Autor Oberstabsgefreiter a. D.
 - 03. Mai 2013, 21:51:42
Danke!
Ich möchte in den Stabsdienst im Heer. Und schließt IV-er Gradation das aus?
(pauschal)
:)
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 21:48:07
Das sind die Gradationen. IVer-Gradation führt zu T6- also eingeschränkt tauglich mit erheblichen Einschränkungen. VIer-Gradation führt zu T5 also dauerhaft untauglich.

Wenn du mal nach der ZDv 46/1 googelst und da die Anlage 3.2 suchst, dann weisst du ,was ich meine.
Autor Oberstabsgefreiter a. D.
 - 03. Mai 2013, 21:41:14
Danke für die schnelle Antwort!

Ich sonst keinerlei Fehlbildungen: meine Wirbelsäule passt,ich höre normal,meine Nieren stimmen.

Nur einen Spreizfuß. Aber naja.

Was heißt denn IV eigentlich ? und VI? Könnten Sie mir das vielleicht freundlicherweise erklären?
Ansonsten bin ich körperlich echt super belastbar und es gibt nichts,was mich einschränkt,ehrlich!

Liebe Grüße
Autor ulli76
 - 03. Mai 2013, 21:29:03
Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf den detailierten Befund an zumal das Syndrom noch mit anderen Fehlbildungen assoziiert ist.
Du wirst die Musterung abwarten müssen. Das wird wohl eine Einzelfallentscheidung werden, da die Erkrankung an sich nicht sehr häufig ist und zusätzlich weibliche Bewerber auch noch eine Minderheit darstellen.
Es KANN passieren, dass das irgendwo unter der IV oder VI eingeorndet wird. Bei nicht aufgeführten Erkankungen vergleicht man normalerweise die vorliegende Erkrankung mit denen, die explizit erwähnt sind und schaut wo es passt.
Autor Oberstabsgefreiter a. D.
 - 03. Mai 2013, 21:14:06
Guten Abend liebe Community!

Ich bin 19 Jahre alt und möchte gerne die Laufbahn der Offiziere des Heeres einschlagen. Bewerben tu ich mich erst,wenn ich diese (für mich brenzlige Frage) beantwortet bekommen habe.

Ich weiß aus der Suchfunktion und mehrern Treads, ulli76 - Sie wären die Ansprechpartnerin für diese Dinge oder? Sie sind doch Ärztin der Bundeswehr oder?

Also zu meinem Problem: Ich habe eine total unregelmäßige Monatsblutung, macht allerdings null Beschwerden und gar nichts. Ein Gynäkologe hat bei mir gemeint,ich hätte das MRKH-Syndrom.
Bei Wikipedia nachzulesen. Nur soviel: Ich kann keine Kinder kriegen - will ich auch nicht! Um Himmels Willen.
Bin körperlich wirklich fit,treibe viel Sport,trainiere für das Deutsche Sportabzeichen und gehe ins Fitnesscenter.

Die Zentrale Dienstvorschrift oder wie die heißt,glaub ich, schreibt ganz genau vor, was alles UNTAUGLICH ist und da ist MRKH-Syndrom nicht aufgeführt.

Ich weiß nicht,vielleicht könnten Sie mir helfen, liebe ulli76?