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Autor ZMZler
 - 26. Februar 2014, 14:13:08
Im Falle des Falles: Ausbildung schadet nicht ;-)

Geh einfach mal davon aus, dass sich die Ausbildungsinhalte etwas unterscheiden könnten - auch wenn da AGA steht.
Autor Kamerad Schnürstiefel
 - 26. Februar 2014, 13:41:23
Ich bin aber OA und hab im Verlauf stehen 01.07-30.09.14 AGA und dann geht's nach Fürstenfeldbruck
Autor F_K
 - 26. Februar 2014, 12:45:18
... Feldwebelanwärter machen keine AllGA, sonder einen Feldwebelanwärterlehrgang (der Inhalter der AllGA enthällt, aber eben nicht deckungsgleich).

Insoweit also KEINE Wiederholung der Grundausbildung.
Autor Kamerad Schnürstiefel
 - 26. Februar 2014, 10:28:28
Zwar ist der Thread schon etwas älter, aber ich mag auch gerne meinen Senf dazu geben.
01.07.2010 hab ich meinen GWDL geleistet und jetzt (genau 4 Jahre später) 01.07.2014 beginne ich als SaZ 12, auch ich muss die AGA(StdLwSichTr/Sicherungs-/WachsoldatSK) wiederholen.
Dabei habe ich die TSK nicht gewechselt oder der gleichen, bin sogar am selben Standort (Germersheim) :)
Mir wurde gesagt, dass ich dann wohl als stellvertretender Gruppenführer eingesetzt werde.
Autor avanti
 - 15. Oktober 2013, 08:45:30
Na vielen Dank:-)
Knackige Antwort, da hätte ich die Frage auch kürzer fassen können. ;D
Autor F_K
 - 15. Oktober 2013, 08:40:26
Ja.
Autor avanti
 - 15. Oktober 2013, 08:26:59
Guten Tag zukünftige Wieder-Kammeraden,

ich finde dieses Thema sehr interessant, denn ich werde zum 02.01.2014 auch wieder zurückkehren, nach 13jähriger Abstinenz.
Über die Beweggründe liese sich vielleicht an anderer Stelle diskutieren. Auch ich muss die AGA noch einmal durchlaufen. Erstens, weil es schon sehr lang her ist und zweitens, weil auch noch ein TSK-Wechsel (Marine zu Heer) statt fand. Nun meine eigentliche Frage hier. Habe ich das Recht, erworbene Abzeichen wie zum Bsp. Seefahrerabzeichen und Tätigkeitsabzeichen wieder oder überhaupt tragen zu dürfen? Ich konnte in der ZDV dazu nichts konkretes finden. Es sind ja Dinge die ich erreicht habe und noch Bestand haben. Mir hat es ja niemand aberkannt oder ähnliches. Es geht mir hier weniger um die Frage ob ich es will, sondern um die Regelung in solchen Fällen.
Autor pLoory
 - 18. September 2013, 16:09:07
Zitat von: viviane am 18. September 2013, 15:52:48
Hallo ich wollte mal fragen wer am 1.10.2013 auch nach ahlen in die kaserne zu seiner Grundausbildung kommt ?:)

Vivi  :)

Dann bist du glaube ich im falschen Thema gelandet...versuch mal HIER ( http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=105.0] [url]http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=105.0 [/url] ) ein neues Thema zu eröffnen ;)
Autor viviane
 - 18. September 2013, 15:52:48
Hallo ich wollte mal fragen wer am 1.10.2013 auch nach ahlen in die kaserne zu seiner Grundausbildung kommt ?:)

Vivi  :)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Mai 2013, 21:10:33
Es wird aber sicher kein Wiedereinsteller, der bereits 6-7 Jahre Dienstzeit hinter sich hat (als SaZ 8 ausgeschieden), im Fall einer Wiedereinstellung (z.B. nach zivilem Studium) die GA erneut absolvieren. Bei ehem. GWDL/W23, die lange Jahre "draußen" waren, mag das was anderes sein.
Autor ulli76
 - 04. Mai 2013, 20:09:09
3 Jahre ist ganz sicher nicht die Frist für die Wiederholung der Grundausbildung.
Rein wegen der Zeit müssen die wenigsten die Grundausbildung wiederholen.

Wie schon vermutet, liegt es daran, dass der TE früher beim Heer war und jetzt zu uns Sanis will.
Auch wenn man zur Marine wechselt, muss man in der Regel die Grundausbildung wiederholen.

Liegt einfach an den unterschiedlichen Inhalten.
Autor EinsSan
 - 04. Mai 2013, 19:37:11
war 09/00-07/01  in Storkow
Autor KlausP
 - 04. Mai 2013, 19:32:55
Lest doch einfach mal seine Beiträge. Er wird in die San-GA eingesteuert, weil er vorher in einer anderenTSK war. Die San-GA ist nun mal anders als die beim Heer.
Autor SpitFire
 - 04. Mai 2013, 19:31:14
Entweder ist die AGA so lang her, dass der TE sie nochmal machen soll (Die Grundlage kenne ich nicht, meine aber, 3 Jahre sind da die übliche Grenze), oder der TE mutmaßt lediglich, dass er nach der Einberufung zunächst die AGA erneut durchläuft.
Autor justice005
 - 04. Mai 2013, 19:27:46
Da Sie bereits einen Dienstgrad haben, werden Sie diesen auch definitiv tragen. Ihren Truppenausweis bekommen Sie zurück.
Wieso absolvieren Sie überhaupt die AGA, wenn Sie bereits Wiedereinsteller sind?