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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 14:44:49
Selbstverständlich haben Sie dagegen Beschwerde eingelegt.
Autor Maddin-SpezPi
 - 08. Mai 2013, 13:49:56
Der Antrag wurde selbstverständlich schriftlich gestellt und formell abgelehnt.
Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 12:15:11
Das war ja auch mein Gedanke und der Grund für meine Nachfragen.
Autor wolverine
 - 08. Mai 2013, 12:13:38
Ich lege diese Aussage sogar so aus, dass nie ein formeller Antrag gestellt wurde. Liege ich vielleicht richtig?
Autor Lidius
 - 08. Mai 2013, 12:12:25
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 12:06:03
Letzten Endes ne höhere Dienststelle.

Um mal kurz den Hintergrund der Frage zu erklären:

Uns passiert es hier fast täglich, das Soldaten sagen ihr Versetzungsantrag wurde abgelehnt. Aber diese haben zu, ich sag mal 90%, nur von ihrem Chef die Ablehnung bekommen (Sei es, Chef sagt nur gegen Tauschpartner oder generell is nicht). Den meisten ist leider nicht klar, das der Chef den Antrag gar nicht ablehnen kann, der kann zwar sein kreuzchen setzen und ne Stellungnahme abgeben, aber zu entscheiden hat er nichts.
Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 12:11:17
Haben Sie den Ablehnungsbescheid schriftlich? Wenn ja, welche Rechtsmittel haben Sie dagegen eingelegt?
Autor Maddin-SpezPi
 - 08. Mai 2013, 12:06:03
Letzten Endes ne höhere Dienststelle.
Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 11:53:26
Das beantwortet nicht meine Frage danach, wer den Antrag abgelehnt hat.
Autor Maddin-SpezPi
 - 08. Mai 2013, 11:32:20
Auf Empfehlung der Einheit aufgrund der Einsatzbelastung. Zum wiedereinsteller wurde mir vom Spieß im Einsatz geraten.
Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 11:21:25
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 11:18:24
Da kein Laufbahnwechsel vorliegt wurde die Versetzung direkt angelehnt. (Es ist dann ja eine, trotz bevorstehendem DZE)

Von wem wurde die abgelehnt?
Autor Maddin-SpezPi
 - 08. Mai 2013, 11:18:24
Da kein Laufbahnwechsel vorliegt wurde die Versetzung direkt angelehnt. (Es ist dann ja eine, trotz bevorstehendem DZE)
Autor wolverine
 - 08. Mai 2013, 11:06:50
Sie hätten den Antrag auch vor und während des Einsatzes oder auch heute früh stellen können. Und wenn eine Weiterverpflichtung in der eigenen Einheit für Sie nicht in Frage kommt, können Sie das auch in den Antrag schreiben bzw. eine Bewilligung unter dieser Voraussetzung ablehnen.
Autor KlausP
 - 08. Mai 2013, 11:05:13
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 11:00:49
Aus zeitlichen Gründen wäre der Antrag nicht durchgegangen. Da ich grad aus dem Einsatz wieder gekommen bin und ich im Btl , aber nicht in der Kompanie bleiben möchte.
Zu der Wehrübung, ich habe mich da vllt falsch ausgedrückt.
Da ich sowieso im Btl bleiben möchte wäre eine Anschlusswehrübung vllt sinnvoll.

Das ändert an meiner Aussage nicht das Geringste.
Autor Maddin-SpezPi
 - 08. Mai 2013, 11:00:49
Aus zeitlichen Gründen wäre der Antrag nicht durchgegangen. Da ich grad aus dem Einsatz wieder gekommen bin und ich im Btl , aber nicht in der Kompanie bleiben möchte.
Zu der Wehrübung, ich habe mich da vllt falsch ausgedrückt.
Da ich sowieso im Btl bleiben möchte wäre eine Anschlusswehrübung vllt sinnvoll.
Autor wolverine
 - 08. Mai 2013, 10:39:54
Warum stellen Sie eigentlich den Antrag nicht so zeitgerecht, dass eine Entscheidung vor Dienstzeitende fällt?