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Zitat von: Leotau am 23. April 2013, 06:26:20Zitat von: Ralf am 21. April 2013, 08:24:37Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?
Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Gruß
Zitat von: Ralf am 21. April 2013, 08:24:37
Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Zitat von: Ralf am 19. April 2013, 10:24:23
Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.
Zitat von: ulli76 am 19. April 2013, 12:37:07
Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.
Zitat von: F_K am 19. April 2013, 12:49:33
@ Christoph:
... dann doch nochmal der Kernpunkt:
- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten / Fachärzten.
- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?
-> wir haben ein HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.
Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).
Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.