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Autor KlausP
 - 13. Mai 2013, 20:00:09
Zitat von: Niederbayer am 12. Mai 2013, 23:38:58
Wird denn nicht bei allen SaZ- und BS-Bewerbern im Vorfeld durchleuchtet??

Ich empfehle mal eine Blick in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist festgelegt, wer unter welchen Voraussetzungen einer SÜ unterzogen werden muss (und darf). Damit Sie sich im Netz nicht zu Tode suchen: http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/
Autor Tommie
 - 13. Mai 2013, 19:28:57
Ein "BS-Bewerber" ist wohl ein Kamerad, der den Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (= BS!) gestellt hat ;) ! Und nein, diese werden nicht "standardmäßig" durchleuchtet, sondern nur dann, wenn sie eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben!
Autor reppesiz
 - 13. Mai 2013, 07:53:51
Was ist denn ein BS-Bewerber?
Autor Niederbayer
 - 12. Mai 2013, 23:41:05
Ok, die SaZ sind wohl zahlenmäßig zu aufwändig, aber BS?
Autor Niederbayer
 - 12. Mai 2013, 23:38:58
Wird denn nicht bei allen SaZ- und BS-Bewerbern im Vorfeld durchleuchtet??
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 16:56:38
Aus diesem Grunde erging ja auch der Hinweis an den TE, es einfach zu probieren und im Zuge dessen ein Gespräch mit dem MAD zu suchen. Problem gelöst.
Autor Megawaldi
 - 11. Mai 2013, 16:41:35
Mir ist schon klar was du meinst, aber ich halte es eben nicht für sinnvoll das wir uns hier rund um die SÜ den mund fusselig reden. Es ist doch überhaupt nicht klar ob der TE sich nur nen Kopf um ungelegte Eier macht...
Hier im Forum sind sehr viele die gerne zum KSK, Kampfschwimmer oder wie im aktuellen Fall wohl zur Eloka oder MAD wollen. Bei vielen hängt es dann schon an der Eignung zum Soldaten/Dienstposten.
Generell sollte man aber in einem öffentlichen Forum die Details über die SÜ so gering wie möglich halten.
Aufklären sollte hier der S2 und der MAD!
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 16:03:59
Und es ist ABSOLUT sinnvoll, bevor man überhaupt zur Bundeswehr geht, zu prüfen, ob die Vorstellungen, die man hat, überhaupt realistisch sind!

DENN: am Ende auf irgendnem Posten rumzusitzen und seine Zeit abzusitzen, ist unter Umständen a) wenig befriedigend und b) für die Bundeswehr auch weniger hilfreich, da bekanntlich ein solcher Dienst selten zur Zufriedenheit des Dienstherrn ausgeführt wird.
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 15:58:48
-.-

Die Frage ist aber doch nicht die, ob er eine Eignung als Soldat hat, sondern ob er bei der SÜ Probleme bekäme.
Dass letzteres nicht automatisch vorausgesetzt werden kann, ist klar, aber danach hat der TE doch gar nicht gefragt.

Also auf gut Deutsch: Wenn er zur Imbissbude geht und sagt, ich hätt gern ne Pommes, und die Bedienung sagt, nö, aber hier hast ne Bockwurst - dann ist dem Kunden unter Umständen nicht wirklich geholfen.
Autor Megawaldi
 - 11. Mai 2013, 15:51:21
Zitat von: BSG1966 am 11. Mai 2013, 15:46:11
Die von ihm angestrebte Verwendung ist sicherheitstechnisch nicht ganz ohne, schrob er doch.
ja angestrebt...was heisst das schon?
Ich strebe auch viel an...vieleicht hat er ja noch gar keine Eignung als soldat....
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 15:46:11
Die von ihm angestrebte Verwendung ist sicherheitstechnisch nicht ganz ohne, schrob er doch.
Autor Megawaldi
 - 11. Mai 2013, 15:29:49
@Tgv320
Hast du denn schon eine Eignung für Mansch/Fw/Offz?
Hast du schon einen Posten der eine SÜ erfordert?
Ansonsten würde ich mir jetzt erst mal keinen Kopf machen?
Wenn Ja dann rede einfach mal mit deinem S2 darüber oder beantrage ein gespräch mit dem MAD...

Grüße
Megawaldi
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 12:55:54
Es gibt meines Wissens nach die Möglichkeit, im Zuge der Einstellung ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des MAD zu führen (ich konnte das jedenfalls ankreuzen) - ich weiß jetzt nicht, wie freigiebig die mit Informationen sind à la "Stufe soundso - kein Ding, Stufe soundso - auf keinen Fall". Auch hier - probieren. Vielleicht ist man dann schlauer.
Autor ulli76
 - 11. Mai 2013, 12:51:05
Man muss dabei aber 2 Dinge unterscheiden: Zum einen die Eignung an sich und zum anderen die Sicherheitsüberprüfung.
Bei letzterer können nicht nachweisbare Lücken durchaus ein Problem darstellen.

Wie sieht es bei dir denn mit Vorstrafen aus?
Autor BSG1966
 - 11. Mai 2013, 12:36:03
Und: auf der anderen Seite hat man auch das ein oder andere Argmunet für sich, wenn man schon gewisse Hürden genommen HAT. Denn bewiesen hat mancher mit straightem Lebenslauf ja erstmal noch gar nix. Aber das ist natürlich jetzt sehr theoretisch.