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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Skyy am 22. Mai 2013, 20:22:58
Erinnert mich wieder an meine Oma die immer meinte "wenn man so alt ist wie ne Kuh, lernt man immernoch dazu" vllt kapiert ers ja mit 30 noch
Zitat von: Paramedic am 22. Mai 2013, 19:10:45
Konnte jetzt in keiner zivilen Firma oder Schule das Höchstalter für eine Ausbildung bzw. einen Schulabschluss finden.
Denn mit 34 wird es nicht besser ohne Abschluss und Ausbildung
Zitatin bestimmten Bereichen ist das das Höchstalter, oder nicht?
Zitat von: Cevko am 22. Mai 2013, 14:28:04Zitat von: Skyy am 22. Mai 2013, 13:24:11
Ok danke genau das wollte ich wissenfür ihn wird's dann aber trotzdem langsam Zeit weil er immerhin schon 30 ist ^^
Dann wird er doch aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?
Ich berufe mich jetzt auf gefährliches Halbwissen, aber nach meinem Kenntnisstand hat man nach Abschluss einer Lehre einen vergleichbaren Realschulabschluss (Mittlere Reife)
Gruß
ZitatDann wird er doch aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?
ZitatIch berufe mich jetzt auf gefährliches Halbwissen, aber nach meinem Kenntnisstand hat man nach Abschluss einer Lehre einen vergleichbaren Realschulabschluss (Mittlere Reife)
Gruß
Zitat von: Skyy am 22. Mai 2013, 13:24:11
Ok danke genau das wollte ich wissenfür ihn wird's dann aber trotzdem langsam Zeit weil er immerhin schon 30 ist ^^
ZitatWelche Voraussetzungen muss ich für den Freiwilligen Wehrdienst erfüllen?
Frauen und Männer, die mindestens 18 Jahre alt sind oder es in Kürze werden, die Vollzeitschulpflicht beendet haben und Deutsche / Deutscher im Sinne des Grundgesetztes sind, haben die Möglichkeit sich für einen Freiwilligen Wehrdienst zu verpflichten. Daneben sind psychische und physische Eignung erforderlich. Näheres erklärt Ihnen Ihr/e Berater/in im Karrierebüro/Kreiswehrersatzamt.
Ein Rechtsanspruch auf Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes besteht nicht.
ZitatFuer FWD und SaZ auf der Mannschaftsebene gilt: Mindestalter 17 Jahre,