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Autor F_K
 - 18. September 2013, 08:53:02
ZitatWarum gibt es diese Regel mit der Gemeinschafsunterkunft überhaupt(wozu dient sie)?

Diese Regel dient dazu, das SteuerGELDER zum Bau dieser Unterkünfte ausgegeben werden dürfen / müssen.

Sonst dürfte der Dienstherr keine Unterkünfte bauen - dass dies ggf. problematisch wäre, ist doch wohl offensichtlich?
Autor schlammtreiber
 - 18. September 2013, 08:50:11
Um mal ein verbreitetes Missverständnis zu beseitigen: "bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet" heisst bei SaZ (anders als bei früheren Grundwehrdienstleistenden) NICHT etwa, dass man nur in dem kleinen Zimmerchen in der Kaserne lebt und dort quasi eingesperrt ist, auch wenn es sich so anhört.

Es heisst lediglich, dass der Soldat "offiziell" dort seinen Hauptwohnsitz hat, also dort gemeldet ist. Natürlich hat er außerhalb der Kaserne ganz normal seine Wohnung (kriegt ja auch ein volles Gehalt, um diese bezahlen zu können). Er fährt wie jeder andere Mensch nach Feierabend nach Hause zu Frau und Kindern oder geht seinen Hobbies nach, trifft sich mit Freunden, hat ein Privatleben.

Und selbst die "reine Anmeldung in der Kaserne" kann wegfallen, wenn man es beantragt (sog. "Heimschläfer"), dann wohnt man auch ganz offiziell nicht mehr in der Kaserne.

Ich kannte nur extrem (!) wenige SaZ, die wirklich und tatsächlich in ihrer Stube in der Kaserne lebten.
Autor Ralf
 - 18. September 2013, 05:57:38
Was genau ist die Frage? Wofür dient was? Die GU selbst? Sie dient dem Alimentationsprpnzip: der Dienstherr stellt dir alles das, was du zum Leben brauchst, zur Verfügung: Wohnen, Essen, med. Versorgung...

Wenn du nach Dienstschluss machen willst was du möchtest, kannst du dir eine Wohnung außerhalb anmieten. Das steht dir ja frei und verbietet keiner. Da kannst du nach Hause nehmen, so viele Freundinnen wie du möchtest.
Autor meister_racer
 - 17. September 2013, 23:43:38
Zitat von: KlausP am 25. Mai 2013, 23:06:51
ZitatAlso nach der AGA, kann ich da doch ausserhalb wohnen oder?

Als über 25jährige sind Sie nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, im Gegenteil, wenn Sie in der GU wohnen wollen, müssen Sie das beantragen.

Warum gibt es diese Regel mit der Gemeinschafsunterkunft überhaupt(wozu dient sie)? Ehrlich gesag hält sie mich etwas davon ab zur BW zu gehe denn ich möhte doch nach Dienstschluss Freunde und meine Freundin mit nach Hause nehmen können. Oder darf in die Gemeinschaftsunterkunft jeder rein und man hat sein eigenes Zimmer

Vg
Meister_Racer
Autor apollo98
 - 27. Mai 2013, 22:56:45
Dein KB kann dir überhaupt nichts anbieten. Der nimmt nur deine Unterlagen, prüft diese und leitet sie weiter.

Du solltest dich für die Feldwebellaufbahn bewerben.
Autor Macanzie
 - 27. Mai 2013, 21:44:18
Ist mir echt peinlich, vergesst den Beitrag eins weiter oben, ich hab keine Ahnung was ich da zusammen getippt habe. :( Mir ist der Unterschied zwischen Truppen und Fachdienst schon klar und das ersteres eh nicht in Frage kommt. Ich sollte nicht wichtiges zwischen Tür und Angel schreiben. ;(

Mir wurde auch FW Fachdienst angeboten (hab bis dahin einen verwertbaren Zweitabschluss), nur sofern es sich machen lässt, würde ich ehr Mannschaftslaufbahn nehmen wenn dies eine etwas mehr 'grüne' Einteilung mit sich bringt. Wo beim Heer (oder Marine) wäre denn eine Verwendung ausserhalb des Stabsdienst am meisten gegeben? Mein WDB hat mir immer die Gebirgsjäger anbieten wollen.  Aber ich glaub das ist nicht so mein Ding. ;)
Autor Ralf
 - 27. Mai 2013, 08:41:53
Für den Fw Truppendienst gilt die Vollendung 30. Lj Grenze, so wie für den Fw Fachdienst auch, wenn er nicht mit nutzbarem Beruf kommt. Bringt der Fw Fachdienst einen nutzbaren Beruf mit, so gibts keine Altersgrenze.
Einen Uffz TrDst gibts nicht. Hinsichtlich Alter des Uffz Fachdienst verhält es sich genauso wie beim Fw Fachdienst.
Du jonglierst da ein wenig wild mit TrDst und Fachdienst, hoffe, das hilft dir weiter.
Autor Macanzie
 - 26. Mai 2013, 23:02:07
Danke. :)

Warum steht auf der Bundeswehrseite bei Fw Truppendienst eigentlich kein maximales Alter? Bei Laufbahn UnteroffizierTruppendienst steht dies dabei? Also ich meine jetzt bei nicht verwendbaren Abschluss.

p.s. ich habe mich bei dem obrigen Beitrag verschrieben, natürlich war FW Fachdienst und nicht Truppendienst gemeint. :)
Autor KlausP
 - 25. Mai 2013, 23:06:51
ZitatAlso nach der AGA, kann ich da doch ausserhalb wohnen oder?

Als über 25jährige sind Sie nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, im Gegenteil, wenn Sie in der GU wohnen wollen, müssen Sie das beantragen.
Autor Macanzie
 - 25. Mai 2013, 23:04:06
Ach so, wie ist das bei Mannschaften wegen Unterkunft? Also nach der AGA, kann ich da doch ausserhalb wohnen oder?
Autor Macanzie
 - 25. Mai 2013, 20:58:28
Ach ich vergaß, ich bekomme wohl die Zulassung zur Abschlussprüfung als Hotelfachfrau. Bin allerdings 31 und daher ansich wohl auch schon raus bei Feldwebel Truppendienst. Dennoch aus Neugier, das war für Logistik verwendbar oder?
Autor Macanzie
 - 25. Mai 2013, 20:56:18
danke für deine sehr informative Antwort. Genau das ist mein Bedenken, nicht die anderen Mannschaftskameraden sondern eben der Vorgesetzte. Womit ich vornehmlich die eigene Einstellung meine, nicht das Verhalten des anderen. Es ist eben in der Tat nicht jedermanns Sache und genau darüber denke ich nach.
Autor justin_k
 - 23. Mai 2013, 21:35:44
Ich kann vielleicht noch ein paar Erfahrungen beisteuern, bin auch Mannschafter SAZ 8, über 30. Wenn du nach der Einstellung der anderen fragst, würde ich das erst mal trennen zwischen Mannschaftern und Vorgesetzten: Mit anderen Mannschaftern habe ich nie Probleme gehabt. Es kommt vor, dass junge Kameraden am Anfang etwas übervorsichtig und schon fast zu respektvoll sind, aber wenn du auf die ganz normal kameradschaftlich oder (wenn du willst) kumpelhaft zugehst, tauen die sofort auf.

Und was die Vorgesetzten angeht: Ich hatte nie das Gefühl, dass mich jemand mit Absicht anders behandeln will, weil ich etwas älter bin, aber es gab schon ein paar Situationen, die schwieriger wurden und vielleicht mit dem Alter zu tun hatten, z. B. durch Unsicherheit von Vorgesetzten oder eigene Blödheit. Es gibt eben sehr junge Vorgesetzte, denen das nicht so leicht fällt, einem 10 Jahre älteren Befehle zu geben. Manche trauen sich kaum, einem überhaupt was zu sagen, andere schießen übers Ziel hinaus und lassen erst mal so richtig den Vorgesetzten raushängen. Beides ist irgendwie blöd. Zum Glück sind das aber nur Ausnahmen. Der Normalfall ist bei uns, dass die Uffze und StUffze mit den SGs und OSGs (und das sind ja normal etwas ältere Mannschafter) sehr kameradschaftlich bis kumpelhaft umgehen. Bei größerem Abstand der Dienstgrade wird's respektvoller bzw. es geht mehr Richtung Befehlston (unabhängig vom Alter).

Aber auf jeden Fall darfst du natürlich nicht vergessen, dass auch ein junger Uffz oder Fahnunjunker dein Vorgesetzter ist. Und die Schulterklappe sticht eben das Alter und die Lebenserfahrung aus. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er damit klarkommt, wenn ein 10 Jahre jüngerer die Stube und den Spind kontrolliert oder den Anzug überprüft (nur als Beispiele). Ich habe damit kein Problem, denn die Grundausbildung ist vorbei und im normalen Alltag läuft das nicht mehr ganz so streng ab. Und ich kann auch jüngere Vorgesetzte respektieren, denn die haben ihren Dienstgrad ja auch nicht im Lotto gewonnen. Aber ich habe auch schon Kameraden gesehen die sich das vorher nicht so ganz klar gemacht haben.
Autor Macanzie
 - 22. Mai 2013, 17:24:45
Also ja ich möchte wenn dann zum Heer. Mein Berufsabschluss ist leider nicht verwertbar. Bekomme zwar vielleicht noch einen zweiten, aber von der verwendbarkeit wäre der dann auch recht überschaubar.

Ja freiwilliger Wehrdienst hab ich ausgeschlossen, dass würde mir persönlich auch nichts bringen.
Autor Ralf
 - 22. Mai 2013, 08:06:17
Wir haben auch vereinzelt ältere Msch, aber im Vergleich zu anderen TSK weniger. Hängt nicht damit zusammen, dass wir die nicht wollen, sondern dass unserer Personalkörper nicht so Msch-lastig ist. Das meiste was mit Lfz zu tun hat, wird aufgrund der Spezialisierung von Unteroffizieren oder Offizieren getan.