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Autor Ralf
 - 29. Mai 2013, 08:58:07
Dem Antrag auf Verlängerung kann stattgegeben werden, muss aber nicht. Es kann sein, dass dann ggf. schon ein Nachfolger eingeplant wurde. Auch ist die Auswahl an Dienstposten, die nur 7 Monate ermöglichen nicht so groß. Eine ganze Reihe an DP verlangen eine höhere Verpflichtungszeit, damit sich Ausbildung lohnt.
Autor Meratroph
 - 29. Mai 2013, 08:43:52
Okay danke also kann ich Mich für die 7Monate melden und danach emtscheiden ob ich weiter die vollen 23 Monate antreten will.
Autor KlausP
 - 29. Mai 2013, 08:34:51
ZitatWie hoch ist die Vergütung in den ersten 6Monaten (Probezeit) bei der Bundeswehr im FWD?

siehe hier: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/ Ausrechnen müssen Sie sich das schon selber.

Zitatbesteht zudem die Möglichkeit sich erst nach den 6Monaten weiterhin für die vollen 23Monate zu verpflichten

Ja, wobei die Mindesverpflichtungszeit als FWDL wimre 7 Monate beträgt.

ZitatKann ich denn auch nach den 6Monaten also im 8. Oder 12. Monat kündigen?

Nein.
Autor Meratroph
 - 29. Mai 2013, 08:31:31
Wie hoch ist die Vergütung in den ersten 6Monaten (Probezeit) bei der Bundeswehr im FWD???? besteht zudem die Möglichkeit sich erst nach den 6Monaten weiterhin für die vollen 23Monate zu verpflichten oder muss ich schon vorher wissen wie lang ichbden Dienst antreten will???
Kann ich denn auch nach den 6Monaten also im 8. Oder 12. Monat kündigen? ?????
Vielen Dank für hilfreiche Amtworten im vorraus :)