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Zusammenfassung

Autor SpitFire
 - 03. Juni 2013, 20:17:40
Zitat von: Leberwurst87 am 03. Juni 2013, 20:01:50
so Leute...

war heut bei meinen TE und Dv und bin bei beiden auf vollstes Verständnis gestoßen...
Hab jetz von meinen Dv, mit letzte Woche Freitag, erstmal 6 Tage SU bekommen, obwohl er mir
bis zu 10 Tagen einräumen würde, um alles erstmal so zu klären (Nachmittagsbetreuung für den kleinen u. großen, usw.)
das wenigsten wieder Dienstfähig bin...Mein TE hat zudem noch zugesagt mich aus den Schichtdienst raus zu nehmen
und mich für ne Zeit nur im Tagesdienst (7-16h) einzusetzen...bin Heimschläfer(30km-Standort)

Vielen Dank für eure Antworten und an meine VG ;D

Na das klingt doch schonmal nach einem guten Ansatz. Alles Gute weiterhin.
Autor Leberwurst87
 - 03. Juni 2013, 20:01:50
so Leute...

war heut bei meinen TE und Dv und bin bei beiden auf vollstes Verständnis gestoßen...
Hab jetz von meinen Dv, mit letzte Woche Freitag, erstmal 6 Tage SU bekommen, obwohl er mir
bis zu 10 Tagen einräumen würde, um alles erstmal so zu klären (Nachmittagsbetreuung für den kleinen u. großen, usw.)
das wenigsten wieder Dienstfähig bin...Mein TE hat zudem noch zugesagt mich aus den Schichtdienst raus zu nehmen
und mich für ne Zeit nur im Tagesdienst (7-16h) einzusetzen...bin Heimschläfer(30km-Standort)

Vielen Dank für eure Antworten und an meine VG ;D
Autor Andi
 - 02. Juni 2013, 22:07:06
Oder Teilzeit oder Freistellung vom Dienst als Ermessensentscheidung, Telearbeit oder, oder, oder...
An sich muss aber vermutlich ab einem gewissen Zeitpunkt auf eigene Kosten eine Betreuung sichergestellt werden, weil die Möglichkeiten der Bundeswehr da schnell an ihre Grenzen kommen.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 02. Juni 2013, 19:52:27
Wenn ich das richtig verstanden hab, sind die 10 Tage für Erkrankungen des Kindes. Deswegen werden die bei mehreren Kindern auch mehr.

Wenn die Lebensgefährtin weiter krank ist, gibt es ja noch andere Möglichkeiten: Von Dienstausgleich über Urlaub bis zur Kinderbetreuung auf Kosten der Krankenkasse der Lebensgefährtin.
Autor F_K
 - 02. Juni 2013, 19:38:22
ZitatUrlaub ohne Geld und Sachbezüge.

Vorsicht - verändert ggf. die BfD Ansprüche und sonstige Dinge.
Autor Rollo83
 - 02. Juni 2013, 19:09:27
Es gibt doch auch noch die Möglichkeit auf Urlaub ohne Geld und Sachbezüge.
Damit könnte man auch etwas länger eine "Auszeit" nehmen um die ganze Geschichte abzuwickeln.
Natürlich muss man dann bissel Geld auf die Seite geschafft haben.
Autor Leberwurst87
 - 02. Juni 2013, 19:02:54
Hab da noch was gefunden...

ZDv 14/5 F 511 41
ZitatAls Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die der Soldat überwiegend unterhält, sowie
Pflegekinder.
Der Urlaub beträgt für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für mehrere Kinder insgesamt
höchstens 25 Arbeitstage in jedem Urlaubsjahr. Für alleinerziehende Soldaten beträgt der
Urlaub für jedes Kind längstens 20 Arbeitstage, für mehrere Kinder insgesamt höchstens 50
Arbeitstage in jedem Urlaubsjahr.
Soweit im Einzelfall Zweifel darüber bestehen, ob die Dienstbezüge die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, ist die zuständige Truppenverwaltung zu beteiligen.

Mit dem in meinen Fall 20 Tagen könnte Ich schonmal einen Teil abdecken, oder versteh Ich das falsch in der ZDv,
geht es da um die Kinderbetreung oder um die Krankheit der Kinder???
Und wie gesagt, wer weiß ob sich der Zustand meiner Frau bessert auf lange Sicht...
Autor Andi
 - 02. Juni 2013, 17:59:40
Weil es nicht die Kinder des TE sind, sondern die seiner Frau. Man kann aber im Zuge des pflichtgemäßen Ermessens durchaus eine äquivalente Regelung treffen. Nur dürften tageweise Regelungen dem TE vermutlich nicht weiterhelfen (ich gehe im ungünstigsten Fall mal eher von einer Betreuung über mehrere Monate aus, wenn sich der Zustand seiner Frau nicht bessert), sondern hier muss ein individuelles Paket geschnürt werden, evtl. auch unter Einbeziehung des Sozialdienstes.
Autor SpitFire
 - 02. Juni 2013, 17:28:36
Zitat von: Andi am 02. Juni 2013, 10:42:52
§12 (3) SUrlV, erster Satz, bzw. §12 (3) 6.
Ich würde mal das Gespräch mit meinem Disziplinarvorgesetzten suchen welche Möglichkeiten es gibt. Letztlich wird sich das "Problem" bis zur Geburt ja nicht in Luft auflösen.

Gruß Andi

Wieso nicht 8., das wären dann immerhin schon vier Tage und würde beim jüngsten Kind des TE zutreffen, oder beurteile ich "Betreuungsperson" in dem Kontext falsch?
Autor Leberwurst87
 - 02. Juni 2013, 17:10:39
Ok...danke für die Antworten, das hatte Ich morgen sowieso vor :o
werd euch auf laufenden halten wie mein Chef entschieden hat!!!

LG
Autor RekrKp8
 - 02. Juni 2013, 11:36:53
Weil ja das Krankmelden beim Truppenarzt um KzH zu werden, verboten ist, empfehle ich auch das Gespräch mit dem Chef! Der wird sicherlich die dienstlichen und privaten Bedürfnisse einander abwägen und dann gem. SUV entscheiden!

Gute Besserung.
Autor Andi
 - 02. Juni 2013, 10:42:52
§12 (3) SUrlV, erster Satz, bzw. §12 (3) 6.
Ich würde mal das Gespräch mit meinem Disziplinarvorgesetzten suchen welche Möglichkeiten es gibt. Letztlich wird sich das "Problem" bis zur Geburt ja nicht in Luft auflösen.

Gruß Andi
Autor Leberwurst87
 - 02. Juni 2013, 10:17:03
Hallo...

Ich bin verheiratet, meine Frau hat zwei Kinder ( 6 u. 11 Jahre alt ) und wohnen zusammen in einem Haushalt.
Jetz ist meine Frau in der 8. Woche schwanger und leidet an Hyperemesis gravidarum, das heißt an einer extremen Form der
Schwangerschaftsübelkeit...seit Do letzter Woche liegt sie nun im KH, weil sie nix mehr bei sich behalten kann!!!
Nun muss Ich mich um die Kinder kümmern und hab bis jetz im Internet noch keine konkrete Antwort gefunden ob mir überhaupt
Sonderurlaub zusteht, oder wenn ja wie lang?!?!?!

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen...Danke schonmal im vorraus :D

LG