Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 04. Juni 2013, 17:00:01
Zitat von: ulli76 am 04. Juni 2013, 15:05:05
Doch- bei einigen Einheiten steht es im Einladungsschreiben.

Genau. Bei uns stand das immer drin. Ist ja nicht so ganz unbedeutend.
Autor Azzurit
 - 04. Juni 2013, 15:11:21
Habe den Termin im Begrüßungschreiben stehen. Und dann kann man fix nachschauen was für ein Tag es ist.
Autor Lidius
 - 04. Juni 2013, 15:05:53
Zitat von: dunstig am 04. Juni 2013, 14:21:22
Bei uns durften die Wiedereinsteller Parkplätze einweisen, Getränke ausgeben, und so weiter. Ich denke mal, dass das in den meisten Einheiten so gehandhabt wird.

Ich durfte den Tag damals FvD abbauen, als Wiedereinsteller sammelt sich während einer AGA ja einiges an.
Autor ulli76
 - 04. Juni 2013, 15:05:05
Doch- bei einigen Einheiten steht es im Einladungsschreiben.
Autor JaPhRi
 - 04. Juni 2013, 15:02:19
Nein, es steht nicht im Einladungsschreiben! Den Termin erfährt man erst während der GA!?!
Autor dunstig
 - 04. Juni 2013, 14:21:22
Bei uns durften die Wiedereinsteller Parkplätze einweisen, Getränke ausgeben, und so weiter. Ich denke mal, dass das in den meisten Einheiten so gehandhabt wird.
Autor KlausP
 - 04. Juni 2013, 14:09:53
Auch wenn der Wiedereinsteller die GA wiederholt, gelten sein früher abgelegtes Gelöbnis oder sein Eid immer noch und er ist auch kein Rekrut.
Autor christoph1972
 - 04. Juni 2013, 14:05:37
Ich nehme mal an, dass die GA-Einheit jeden Rekruten zur Teilnahme einplant, egal ob nun Ersteinsteller oder Wiedereinsteller. Vorausgesetzt, der Wiedereinsteller muss noch mal an der GA teilnehmen.

War vielleicht etwas missverständlich kurz abgefaßt.
Autor KlausP
 - 04. Juni 2013, 13:58:03
Warum sollten Wiedereinsteller ein zweites Mal daran teilnehmen?
Autor christoph1972
 - 04. Juni 2013, 13:56:23
Ich nehme mal an, den Termin hat die Einheit schon im Einladungsschreiben mitgeteilt!? Je nach Entfernung zum GA-Standort haben die Angehörigen ja auch ein bisschen Fahrtstrecke. Die meisten Eltern wollen ja schon noch erleben, wie Ihr Kind am Feierlichen Gelöbnis teilnimmt.

Hätte ich ein Kind, dass ein Feierliches Gelöbnis hat, würde ich auch dafür anreisen. Mit Ausnahme von Wiedereinstellern findet das mit persönlicher Teilnahme ja nur einmal im Leben statt.
Autor JaPhRi
 - 04. Juni 2013, 13:47:43
@ Azzurit
Woher weißt du denn, dass du auf einem Mittwoch dein feierliches Gelöbnis hast?! Hattest doch noch nicht einmal deinen Dienstantritt!?!
Autor Azzurit
 - 04. Juni 2013, 08:10:50
Ok, vielen Dank für die Antwort.
Autor christoph1972
 - 04. Juni 2013, 00:08:46
Einfach Methode zur Beantwortung der Frage: Den Gruppen- oder Zugführer fragen. Da sich die Ausbildungsplanung meist über mehrere Wochen im Voraus erstreckt, hat der KpTrpFhr die Dienstpläne meist schon fertig im PC.
Autor Azzurit
 - 03. Juni 2013, 23:17:31
Ja das mit den Verwandten klingt logisch und wäre auch ein Grund das man nachhause darf, aber genau weiss ich es auch nicht.
Habe das Gelöbnis an einem Mittwoch wäre cool wenn man danach nachhause dürfte und dann n verlängertes Wochenende hätte 8)
Autor Pericranium
 - 03. Juni 2013, 23:10:13
Zitat von: Azzurit am 03. Juni 2013, 22:59:42
Ok, also kann man davon ausgehen das es von Einheit zu Einheit anders ist ?

Das weiß ich auch nicht, da ich erst ein Gelöbnis erlebt habe.
Aber ich denke mal, dass schon eher die Tendenz dazu geht, dass man danach nach Hause darf,
weil ja zum Gelöbnis meist viele Verwandte etc. kommen und man dann den Rest des Tages mit ihnen verbringen möchte.
Wir hatten Donnerstags Gelöbnis und durften danach alle heim.