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Zitat von: Elvis am 06. Juni 2013, 22:04:20
Man hat ja nach einer Einstellung 6 Monate Wartezeit, bis in einem Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz greift.
Weiß jemand wie das ist, wenn man innerhalb dieser den Wehrdienst antritt?
Ruht diese dann ebenfalls und läuft erst nach dem Wehrdienst weiter?
Zitat von: Ralf am 06. Juni 2013, 21:30:55
Aber dem gleichgestellt.