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Autor Lakser
 - 10. Juni 2013, 15:34:48
Das ist meiner Meinung nach auch richtig oder? Warum sollte die Bundeswehr das bezahlen?
Autor justice005
 - 08. Juni 2013, 09:48:06
Wenn eine besondere Situation zu finanziellen Engpässen führt, gibt es auch die Möglichkeit, einen Gehaltsvorschuss zu beantragen. Allerdings muss das Geld dann wieder zurückgezahlt werden, bzw. es wird mit künftigen Gehaltszahlungen verrechnet. Ein solcher Umzug könnte durchaus ein Grund sein, einen Vorschuss zu bewilligen.

Ansonsten schließe ich mich den anderen an. Da der Umzug nicht dienstlich notwendig ist, wird die Bundeswehr keinerlei Kosten übernehmen.

Autor Andi
 - 07. Juni 2013, 12:03:11
Wenn das ganze zu einer finanziellen Notsituation führt mal beim Bundeswehrsozialwerk um Unterstützung bitten.
Autor christoph1972
 - 07. Juni 2013, 09:27:51
Nein, es gibt keinerlei Unterstützung des Dienstherren für privat veranlaßte Umzüge, so hart das im Einzelfall auch sein mag.
Autor creativlocke
 - 07. Juni 2013, 08:27:44
Und wenn man gekündigt wurde, bekommt man den Umzug dann bezahlt?? Am Standort selber ist nichts in unserer Größenortnung zu bekommen und wir müssen aus diesem Haus nun raus! Und wir sind nicht anspruchsvoll in Punkte Quadratmeter! Sind einfach Standorte aufgelöst worden und Geschwader wurden zusammen gepackt!--> da gibt es momentan Wohnungsmangel in der Ecke! Auch über Makler können wir nichts finden.
Gibt es garkeine Möglichkeit??
Autor KlausP
 - 03. Juni 2013, 12:43:07
Nein, da kein dienstlicher Grund für einen Umzug vorliegt (z.B. eine Versetzung) ist das Ihr Privat"vergnügen".
Autor creativlocke
 - 03. Juni 2013, 12:40:36
Wir, 5 Kinder, Mann Soldat, sollen das Haus von Eltern übernehmen, mit lebenslagem Wohnrecht. Haus steht NICHT in der Nähe vom Standort sondern nur ein paar Minuten vom jetztigem Mietobjekt entfernt. Wir führen Wochenendehe! Gibt es Möglichkeiten finaziell von der Bundeswehr zwecks des Umzuges in das neue Heim unterstützt zu werden??