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Zitat von: Thomasfwdl am 08. Juni 2013, 19:49:26
Ja also wie gesagt die arbeit will ich so oder so kündigen da man sich auf den arbeitgeber nicht verlassen kann und immer das geld zu spät krieg . für nach dem fwdl würd ich im familien betrieb anfangen also der job ist kein problem.also einberufungsbescheid schnappen zum arbeit geber hin gehen und dann wird man die zeit frei gestellt richtig?kann der arbeit geber denn dagegen iwas machen?
Zitatmuss ich meinem arbeitgeber den einberufungs bescheid nur vorlegen und werde dann freigesttelt?
Zitatkann ich auch in der bundeswehr zeit die arbeitsstelle noch kündigen?