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Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 14. Juni 2013, 10:56:37
Heißt wohl PAP-Test wiederholen lassen und darauf hoffen, dass der Abstrich diesmal "besser" gelingt. Manchmal hilft es auch, den Arzt/die Ärztin zu wechseln. Obwohl das natürlich immer etwas - ähm - heikel ist.

Einen PAP-Abstrich sollte ein Gyn/die Gyn eigentlich mit verbundenen Augen richtig hinbekommen. Das ist ja eine Stadard-Vorsorgeuntersuchung.
Autor ulli76
 - 14. Juni 2013, 10:39:32
Der PAP IIID ist ein Ausschlussgrund bis zur Abklärung. Und da du einen IIw und keinen II hast,ist der Verlauf eben nicht abgeklärt.
Autor Lea
 - 14. Juni 2013, 10:15:21
Das "Problem" ist der PAPIIId von 2012..Die Ärztin bezieht sich auf diesen Wert und nicht auf den aktuellen. Somit beharrt sie auf Ihrer Diagnose ich hätte eine Virusinfektion (die ich nicht habe!!!) obwohl der jetzige Status PAPII ist und sogar ein negativer HVP-Test vorliegt

Bei den anderen Mitbewerberinnen (mit PAPII) hat der vorherige PAP-Status auch keinen interessiert ... warum also bei mir?

Ich muss nicht monatliche Nachweise erbringen... das ist so gemeint gewesen wie apollo98 geschildert hat ;) ... ich muss 2 zyt. Befunde im jeweiligen Abstand von 3 Monaten vorweisen. Dass sie auf Nummer sicher gehen will verstehe ich ja noch (und erst recht wenn eine ernsthafte Erkrankung vorläge). Hätte da nicht auch ein Nachweis gereicht? Müssen es denn gleich 6 Monate sein? Es ist ja nicht meine persönliche ,,Behauptungen" die ich aus der Luft gegriffen habe sondern fachärztlich nachgewiesen zumal diese ,,Erkrankung" in keinster Weise eine Beeinträchtigung ist.
Autor Firli
 - 13. Juni 2013, 23:47:15
Das ganze kann man auch einfach folgendermaßen abkürzen: ISSO!   (Ist Ihnen sicher ein Begriff)

Wenn der Arzt der Meinung ist dann: Isso!
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit/Einstellung: Isso!

Erneute Musterung kann beantragt werden. Dem muss aber auch nicht zugestimmt werden.

So Leid es mir tut aber : That's life.
Autor apollo98
 - 13. Juni 2013, 23:32:41
Ich glaube, dass Lea eher meinte, sie könne jeden Monat aufs neue eine Kontrolluntersuchung durchführen lassen (wenn das gewünscht ist), um ihre gesundheitliche Eignung zu beweisen. Es war wohl nicht so gemeint, dass sie monatlich untersucht werden muss.
Autor ulli76
 - 13. Juni 2013, 14:50:38
PAP IIw bedeutet ja nur,dass wahrscheinlich nichts ist, aber der Abstrich nicht verwertbar ist.
Was ich mich aber frage:Wieso hast du monatliche Kontrolluntersuchungen? Und wo ist das Problem mit der Bundeswehr. Die Notwendigkeit engmaschiger Kontrollen ist eine der Definitionen für eine V-er Gradation.
Autor Lea
 - 13. Juni 2013, 09:20:27
Offensichtlich handelt es sich doch um eine kontollbedürftige Erkrankung. Sonst gäbe es ja nicht monatlich Befunde. Also wird der Musterungsarzt erst einmal abwarten wollen, wie sich die Krankheit entwickelt.


Zyt. Befund (PAPIIw) , HPV-Test negativ... rechtfertig für mich nicht die Aussage einer Virusinfektion
Autor Andi
 - 12. Juni 2013, 14:36:47
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Alternativ gilt wenn sie Mitglied im Bundeswehr Verband sind, habe sie automatisch Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten.

Nö, nur in Verfahren, die für den Verband von Interesse sind! Es gibt keinen pauschalen Rechtsschutz in dienstlichen Sachen vom Bundeswehrverband!
Autor ulli76
 - 11. Juni 2013, 23:39:18
Offensichtlich handelt es sich doch um eine kontollbedürftige Erkrankung. Sonst gäbe es ja nicht monatlich Befunde. Also wird der Musterungsarzt erst einmal abwarten wollen, wie sich die Krankheit entwickelt.
Autor BSG1966
 - 11. Juni 2013, 12:10:44
Mich würd die medizinische Angelegenheit sehr interessieren - die Ansichten von Arzt und Patient sind ja doch manchmal unterschiedliche. Gern auch per PN.
Autor Ralf
 - 11. Juni 2013, 12:09:27
Die Masse der Ausschreibungen für 2014 gehen auch jetzt erst online. Von daher solltest du einen erneuten Termin mit deinem Einplaner machen und dann aktuell schauen und nur er kann dann eine Stelle verbindlich blockieren.
Selbst suchen ist Humbug, zumal viele Einheiten nicht überall genau wissen, ob bereits Bewerber eingeplant sind oder nicht.
Autor Lea
 - 11. Juni 2013, 12:04:16
Zitat von: wolverine am 11. Juni 2013, 11:43:11
Zum ersten: Der Einplaner im KC hat einen genauen Überblick über alle freien, zu besetzenden Stellen und wenn er keine oder keine passende aufzeigen konnte, gibt es sie nicht.
... das war eben an dem Tag meiner Vorstellung nicht der Fall, weil aus irgenwelchen technischen Gründen seit PC nicht funktioniert hat...
Autor wolverine
 - 11. Juni 2013, 11:52:54
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Ich komme hier mal mit dem Stichpunkt: "Arbeitsrechtschutz"

Wenn Sie dahingehend Versichert sind, einfach mal Nachfragen.
Dass es hier nicht um ein zivilrechtliches Anstellungsverhältnis geht, ist klar? Das Arbeitsgericht hat damit genau nichts zu tun. Wenn schon Stichwort, dann Verwaltungsgericht.
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Eine zweite ärztliche Meinung wäre wohl in ihrem Fall vorteilhaft, zumal ihr Facharzt ihnen ja bescheinigt das Sie gesund sind.
Und hier gilt das von mir bereits Geschriebene. ::)
Autor karstenpro
 - 11. Juni 2013, 11:48:49
Ich komme hier mal mit dem Stichpunkt: "Arbeitsrechtschutz"

Wenn Sie dahingehend Versichert sind, einfach mal Nachfragen.

Alternativ gilt wenn sie Mitglied im Bundeswehr Verband sind, habe sie automatisch Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten.

Eine zweite ärztliche Meinung wäre wohl in ihrem Fall vorteilhaft, zumal ihr Facharzt ihnen ja bescheinigt das Sie gesund sind.

Autor wolverine
 - 11. Juni 2013, 11:43:11
Zum ersten: Der Einplaner im KC hat einen genauen Überblick über alle freien, zu besetzenden Stellen und wenn er keine oder keine passende aufzeigen konnte, gibt es sie nicht.

Zum zweiten: Doch, genau dieses "andichten" ist das ärztliche Ermessen und das ist nicht justitiabel.