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Zusammenfassung

Autor rakart
 - 02. November 2005, 18:51:36
Die ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre gilt für alle Neueinsteiger, die Regelung für die 50 Jahre-plus-Besitzer gilt nur für die Altbesitzer von Fahrerlaubnissen.
Das Umschreiben einer milit. Fahrerlaubnis für den Geltungsbereich der StVO entspricht einer Neuausstellung, deshalb der Gang zum Onkel Doktor.
Autor Lidius
 - 02. November 2005, 17:03:29
Zitat von: Michaela am 02. November 2005, 17:00:03
Hallo,
das mit der Ärtzlichen Untersuchung (Zivil) alle 5 jahre ist erst ab den fünfzigsten Lebensalter. Militärisch, glaube ich, ist es nicht notwendig. Vielleicht weiß jemand anderes besser Bescheid.
Gruß Michael

Ich glaube das verwechselst du mit C1(E), dort ist das ganze erst ab dem 50. Lebensjahr.

@test
Ruf am besten mal bei deiner Einheit an in der du eingeplant bist, entweder wissen die das oder sie können dir zumindest die Stelle nennen an die du dich wenden musst.
Autor Michaela
 - 02. November 2005, 17:00:03
Hallo,
das mit der Ärtzlichen Untersuchung (Zivil) alle 5 jahre ist erst ab den fünfzigsten Lebensalter. Militärisch, glaube ich, ist es nicht notwendig. Vielleicht weiß jemand anderes besser Bescheid.
Gruß Michael
Autor test
 - 28. Oktober 2005, 18:11:20
Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2000 als GWDL die Führerscheinklassen C und E  gemacht und mir diese nach Beendigung der Dienstzeit diese auch zivil anerkennen lassen. Diesen Herbst, ziemlich genau 5 Jahre später, muss ich zur Verlängerung der zivilen Fahrerlaubnis ein ärztliches Attest bei der Führerscheinbehörde vorlegen.
Da ich als Kraftfahrer MOB-eingeplant bin und (auch bleiben will), frage ich mich, ob ich zur Verlängerung der militärischen Fahrerlaubnisklassen CE ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen muss?
Und wenn ja, wie schaut das weitere Prozedere genau aus?

Besten Dank für Eure Unterstützung.