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Autor Lu Ziffer
 - 13. Juni 2013, 11:56:42
@Gunni
Dann können wir ja die Fahrgemeinschaft Bahncard 100 dieses Jahr in Munster aufmachen.  ;)
Und nicht vergessen die ist absetzbar das macht gut 80 Euro pro Monat aus.
Autor Gunni
 - 13. Juni 2013, 01:48:04
Mal ganz davon abgesehen ist die ermäßigte BahnCard 50 auch nur bis zu einer gewissen Entfernung sinnvoll.
Ich zum Beispiel darf so weit fahren, dass die BahnCard 100 billiger ist :(

Gruß,
Gunni
Autor dunstig
 - 11. Juni 2013, 15:16:59
Allerdings gilt dieser Zuschuss nur bis zur Besoldungsstufe A7 wie ich letztens erfahren durfte :'(
Autor apollo98
 - 11. Juni 2013, 14:56:26
Zitat von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:20:19
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.

Bitte die letzten sieben Worte streichen  ;)
Autor schlammtreiber
 - 11. Juni 2013, 14:54:59
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 14:52:16
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?

So in etwa, es entspricht der 57 mit extra 12.
Autor Fw1993
 - 11. Juni 2013, 14:52:16
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?
Autor Paramedic
 - 11. Juni 2013, 14:48:02
Hab auch immer 50% zur Bahncard 50 bekommen und pendle nicht
Autor apollo98
 - 11. Juni 2013, 14:42:58
Aber wo ist die Logik jemanden die Bahncard zu bezuschussen, wenn dieser kein Pendler ist?
Autor KlausP
 - 11. Juni 2013, 14:38:53
Niemand hält Sie ...
Autor Fw1993
 - 11. Juni 2013, 14:37:14
dose richtig, Tennungsgeld hat mit Bahncard nix zu tun.
Manchmal komme ich mir hier vor, wie in der Grimms Märchenstunde.
Autor dose1111
 - 11. Juni 2013, 14:32:28
quatsch. bin auch nicht trennungsgeldberechtigt und bekomme trotzdem 50% gezahlt
Autor wolverine
 - 11. Juni 2013, 14:31:18
Dann haftet "ich" wegen Beratungsfehler? ;D Ich (ohne ") muss mich dagegen versichern.
Autor apollo98
 - 11. Juni 2013, 14:20:19
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.
Autor Fw1993
 - 11. Juni 2013, 09:16:42
Man oh man, Du holst Dir beim Refü einen seperaten Antrag für die Bahncard 50. Dann Kaufst Du Dir die Bahncard, Rechnung der Bahncard heftest Du an den Antrag und gibst sie dem Refü. en paar Wochen später hast Du eine 50% Erstattung auf dem Konto.
Autor Ralf
 - 11. Juni 2013, 06:28:30
Zitat von: Belty am 10. Juni 2013, 21:52:01
Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.
Du musst sie auch bezahlen, aber du bekommst sie bei deiner Reisekostenabrechnung erstattet, wenn du berechtigt bist. Das Reisebüro hat damit nichts zu tun.