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Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Alternativ gilt wenn sie Mitglied im Bundeswehr Verband sind, habe sie automatisch Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten.
Zitat von: wolverine am 11. Juni 2013, 11:43:11... das war eben an dem Tag meiner Vorstellung nicht der Fall, weil aus irgenwelchen technischen Gründen seit PC nicht funktioniert hat...
Zum ersten: Der Einplaner im KC hat einen genauen Überblick über alle freien, zu besetzenden Stellen und wenn er keine oder keine passende aufzeigen konnte, gibt es sie nicht.
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49Dass es hier nicht um ein zivilrechtliches Anstellungsverhältnis geht, ist klar? Das Arbeitsgericht hat damit genau nichts zu tun. Wenn schon Stichwort, dann Verwaltungsgericht.
Ich komme hier mal mit dem Stichpunkt: "Arbeitsrechtschutz"
Wenn Sie dahingehend Versichert sind, einfach mal Nachfragen.
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49Und hier gilt das von mir bereits Geschriebene.
Eine zweite ärztliche Meinung wäre wohl in ihrem Fall vorteilhaft, zumal ihr Facharzt ihnen ja bescheinigt das Sie gesund sind.