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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 21. Juni 2013, 16:11:30
Ja na was die Eltern mit der Kohle machen bleibt ja ihnen überlassen...
Autor Fw1993
 - 21. Juni 2013, 16:05:05
Ja, dass bekommen normal die Eltern. Mein Paps musste auch den Antrag unterschreiben. Aber die Kohle geht auf mein Konto und ich bin mit den unterschriebenen Anträgen zur Kindergeldstelle gefahren.
Autor BSG1966
 - 21. Juni 2013, 15:39:56
Äääääh... ich hoffe mal nciht, dass ich mich jetzt auf unsicheres Terrain begebe - aber kriegen Kindergeld nicht eigentlich die Eltern und nicht die Kinder?!
Autor wolverine
 - 21. Juni 2013, 15:34:43
Alle Nettigkeiten ausgetauscht?!
Autor Hagbard
 - 21. Juni 2013, 15:34:05
Mir geht das am Arsch vorbei, ob es Ihnen am Arsch vorbei geht.
Fakt ist, dass Sie eben keine Ahnung haben. Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man bekanntermaßen einfach .. Sie wissen schon.
Autor Fw1993
 - 20. Juni 2013, 20:35:39
Hagbard, Deine Meinung ist für mich irrelevant, geht mir auf deutsch gesagt am Ars.. vorbei.
Für mich läuft die Kohle bist Dez. 14 weiter und wandert direkt in den Sparstrumpf.
Autor Hagbard
 - 18. Juni 2013, 17:06:37
Zitat von: ich1993 am 16. Juni 2013, 19:04:40
Was heult Ihr hier rum...
Gesetzgeber fördert Jugendliche die in Ausbildung oder Weiterbildung sind mit Kindergeld, Punkt.
Soldaten im Truppendienst fallen nicht unter Ausbildung. Oder habt Ihr schon mal was von einem Berufsbild, Marschieren oder in Gelände robben gehört??

Sorry, Sie haben 0 Ahnung!
Autor Fw1993
 - 18. Juni 2013, 14:37:08
Ich war nun schon 3 mal beim Kindergeldamt. Das letzte mal vor kurzem, da meine ZAW in ein paar Tagen endet musste ich einen Nachfolgeantrag stellen.
Kindergeld bekommst Du mehrere Jahre rückwirkend. Das ist richtig.
Du brauchst nur eine Bescheinigung mit Stempel, dass Du die ZAW begonnen hast oder noch dabei bist und der Drops ist gelutscht.
Bei mir sieht es nun so aus, das ich noch auf Systemlehrgang, BCE und Meisterlehrgang gehe. Dafür brauchte ich eine Vorausplanung der BW. War nicht einfach das zu bekommen. Nach langem hin und her habe ich das Papier bekommen. Nun hat mir die Sachbearbeiterin das Kindergeld bis Dez. 2014 vorbehaltlich das ich nach jedem Lehrgang den Nachweis erbringe, bewilligt.
Das ich ab 1 Okt. einen Fw Dienstposten besetze spielt dabei keine rolle.
Entscheident ist das Fort- u. Weiterbildung stattfindet.
Autor Cevko
 - 18. Juni 2013, 13:17:37
Leider gibt es keine Edit funktion, deswegen nochmal genauer hier :

Folgende Sachlage :   

erst FWDL 10, dann SAZ 4 inklusive DP-Ausbildung                              <--- besteht ab diesem Zeitraum schon Kindergeld-Anspruch?

Nach 3 Jahren Saz 13 (FA) dort natürlich auch Fw-Lehrgang etc...         <--- ebenfalls Anspruch?

seit Mai 2012: ZAW                                                                        <--- hier besteht schon Anspruch und Zahlung.


Vielen Dank schonmal für Quellenbezogene und informative Antworten!
Autor SubSeven02
 - 18. Juni 2013, 13:07:22
Es beginnt glaub ich sobald du SaZ bist zumindest bei FA. Und da weiß ich es nicht genau aber man kann auch rückwirkend das geld bekommen und wenn ich mich nicht täusche sind das mehrer Jahre.
Autor Cevko
 - 18. Juni 2013, 11:57:09
Moin Forum!

ZitatDie Einkünfte und Bezüge erwachsener Kinder in Berufsausbildung werden ab Jahr 2012 nicht mehr geprüft.

Wenn ich das jetzt alles hoffentlich richtig gelesen und verstanden habe, hat man den Kindergeldanspruch erst ab dem Jahr 2012 UND beginn ZAW.... ?

In meinem Beispiel begann meine ZAW im Mai vergangenen Jahres, bedeutet also Anspruch erst ab Mai?


Gruß!
Autor Andi
 - 16. Juni 2013, 19:17:38
Zitat von: ich1993 am 16. Juni 2013, 19:04:40
Soldaten im Truppendienst fallen nicht unter Ausbildung.

Und wir sind wieder bei null. Danke für diesen extrem sinnbefreiten Beitrag, der uns nur gezeigt hat, dass du keine Ahnung vom Thema hast...
Autor Fw1993
 - 16. Juni 2013, 19:04:40
Was heult Ihr hier rum...
Gesetzgeber fördert Jugendliche die in Ausbildung oder Weiterbildung sind mit Kindergeld, Punkt.
Soldaten im Truppendienst fallen nicht unter Ausbildung. Oder habt Ihr schon mal was von einem Berufsbild, Marschieren oder in Gelände robben gehört??
Autor dunstig
 - 16. Juni 2013, 18:03:48
Zitat von: dv_uffz am 16. Juni 2013, 16:04:53
(...)

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. In meinen Augen ist das eine Frechheit einem Erwachsenen mit 1500€ netto Gehalt im Monat noch Kindergeld zugewähren.  >:(
Das Geld wäre woanders besser aufgehoben.

Ich kenne genug (vorwiegend) Jura- und Medizin-Studenten, die von ihren Eltern jeden Monat um einiges mehr an Geld überwiesen bekommen und darüberhinaus Auto, Wohnung usw. bezahlt bekommen und trotzdem Kindergeld beziehen. Warum soll ich dann, nur weil es bei mir nicht die Eltern sind, die das Geld überweisen, sondern der Dienstherr, freiwillig auf meinen Anspruch, der mir rechtlich zusteht, verzichten?
Autor dv_uffz
 - 16. Juni 2013, 16:04:53
Also manchmal frage ich was hier im den Köpfen einiger vorgeht...

Ihr bekommt:
- ein fürstliches Gehalt, während eurer militärischen Ausbildung
- ein zivilnutzbarer Abschluss in einem Ausbildungsberuf
- je nach Laufbahn auch eine Meisterfortbildung
- Fachlehrgänge
- Führerscheine
Und und und...

Und dann noch das Kindergeld abgreifen wollen ... (Auch wenn es euch rechtlich zu steht)

Zu meiner Zeit gab es (ist jetzt neun Jahre her... )
- als wehrpflichtiger kein Kindergeld (mit 400 € Sold im Monat)
- als UA kein Kindergeld
- als FA kein Kindergeld

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. In meinen Augen ist das eine Frechheit einem Erwachsenen mit 1500€ netto Gehalt im Monat noch Kindergeld zugewähren.  >:(
Das Geld wäre woanders besser aufgehoben.