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Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 22. Juni 2013, 00:41:49
Er schweigt sich aber auch zum Tatvorwurf aus ...

Sicherheitsfirma ==> §§ 223 bis 231 StGB!?
Autor christoph1972
 - 22. Juni 2013, 00:32:47
Zitat von: wolverine am 21. Juni 2013, 23:49:32
Klar, ist ja ich so einfach. Warum macht das nicht jeder? ::)

Keine Kohle, von der Unschuld zutiefst überzeugt ... Verfahren wird eh eingestellt ... die Zeugen lügen alle ... War doch alles nicht so schlimm ... der Andere war Schuld ... Ich war das gar nicht, das ist eine Verwechselung ...

Ich vergaß die Möglichkeit des Strafbefehls ... hängt aber wie immer alles vom Können des Verteidigers und dem Willen der StA ab ...

Im Zweifel auf Gott hoffen und Rolf Bossi beauftragen ....
Autor apollo98
 - 22. Juni 2013, 00:09:25
Na weil nicht jeder so ein schlauer Fuchs ist  ;)
Autor wolverine
 - 21. Juni 2013, 23:49:32
Klar, ist ja ich so einfach. Warum macht das nicht jeder? ::)
Autor christoph1972
 - 21. Juni 2013, 23:36:00
Zitat von: Aiblinger am 21. Juni 2013, 23:29:02
Danke schönen Abend noch

Damit es schneller geht, einen Deal aushandeln, i. S. Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ....
Autor Aiblinger
 - 21. Juni 2013, 23:29:02
Danke schönen Abend noch
Autor Firli
 - 21. Juni 2013, 23:26:05
Um Ihnen die Sache zu verkürzen opfere ich mich mal der x-ten Wiederholung:

Solange gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft werden Sie nicht eingestellt. Demnach macht eine vorherige Bewerbung absolut keinen Sinn.
Autor dunstig
 - 21. Juni 2013, 23:24:48
Bemühen Sie mal die Forensuche, dann werden Sie ungefähr 7834562342890,3 Threads finden, in denen Sie nachlesen können, wie verfahren wird, wenn gegen einen Bewerber ein Ermittlungsverfahren läuft.
Autor Aiblinger
 - 21. Juni 2013, 23:15:01
Hallo zusammen,

kurz zur meiner Person:
bin 1984 Jahrgang
war 2003-2004 als Gwdl bei der Truppe.
hab eine eigene Sicherheitsfirma seit 3 Jahren.
ich habe mich entschieden Wiedereinsteller bei der Truppe zu machen. So das Problem ist das gegen mich ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Meine Frage ist nun: was ist sinnvoller soll ich abwarten bis es vorbei ist oder soll ich mich jetzt trotzdem bewerben? (Ermittlungsverfahren läuft schon über ein Jahr)
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen

MfG
Aiblinger