ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: DeltaEcho am 22. Juni 2013, 12:24:42
Auch dies trifft für die Allgemeinheit nicht zu, letztes Jahr kamen bloß der 76 OAJ zusammen mit dem 75 OAJ auf die Dienstposten was in einigen Truppengattungen zu Verwendungen auf DPäK führte.
ZitatAm Ende wird dann wieder mit DPäK um sich geworfen, weil man die ganzen A9/A10 als Überhang nirgendwo unterbringen kann
Zitat von: justice005 am 20. Juni 2013, 20:00:55Zitat... Und die Offiziere gehen ihrerseits im Vorfeld einer ZgFhr-Verwendung in den Lehrgang "WehrR für LehrOffz" (Bezeichnung kann geringfügig anders sein, hab grad keinen Zugang zum Intranet), damit sie eben nicht mit mehrere Jahre altem Halbwissen um sich werfen.
Also das wäre mir völlig neu. Von so einem Lehrgang habe ich noch nie etwas gehört.
Die Offiziersanwärter machen im ersten Dienstjahr den OL1, wo in der Tat Wehrrecht Sperrfach ist und eine hohe Priorität hat. Danach gehen sie aber erstmal jahrelang ins Studium, wo die Kenntnisse des ersten Dienstjahres vergessen werden.
Nach dem Studium machen sie den OL2, wo aber keine Klausuren mehr stattfinden, daher auch nicht gelernt werden muss und man sich im Wehrrecht allenfalls nochmal berieseln lässt. Danach kommt der truppengattungsspezifische OL3, wo Wehrrecht kaum noch eine Rolle spielt.
Und dann sind die Offiziere in der Truppe....
Das sind zumindest meine Kenntnisse. Ob es aktuell ist, weiß ich aber nicht. Ich habe aber trotzdem noch nie im Leben etwas von einem "Wehrrechtslehrgang" gehört.
Zitat von: DeltaEcho am 21. Juni 2013, 18:44:27
Dies dürfte in Zukunft in den wenigstens Fällen der Fall der sein, da der KEO in fast allen Truppengattungen auf A12 angehoben werden soll. Die Umsetzung ist nach meinem Kenntnisstand ab 2014 ff. angedacht.
ZitatJe nach Truppengattung/TSK kann es durchaus sein, dass du direkt auf ner KEO-Stelle landest und früh deinen Chef vertrittst.
ZitatVielleicht ergeben sich in deiner postuniversitären Ausbildung (beim Heer: OL3) ein paar Leerlaufzeiten.Auch das stimmt für die meisten Truppengattungen so nicht, anderes als bei den Heeresfliegern/Fluglotsen etc. dauert der OL 3 bei allen anderen min. 12 Monate bevor man seinen DP antritt und selbst dann fehlen zum Teil noch Lehrgänge.
Zitat von: dunstig am 21. Juni 2013, 12:29:57
Da die Kapazitäten ja scheinbar nicht ausgelastet sind, frage ich mich, ob man diesen Lehrgang auch besuchen kann, wenn man noch einige Zeit an der Uni verbringen darf und erst einmal keine Verwendung als Disziplinarvorgesetzter oder Personaloffizier ansteht?
Zitat von: Ralf am 21. Juni 2013, 05:32:47
ZInFü bietet an:
WehrR für LehrOffz: 5 Tage
Handlungstraining Wehrrecht für Disziplinarvorgesetzte und Personaloffiziere: 5 Tage
Also wer sich weiterbilden will, hat die Möglichkeiten.
Ansch. sind diese Lehrgänge nicht besonders besucht, weil nicht alle vorgesehenen Lg durchgeführt wurden. Könnte natürlich auch noch andere Gründe haben, aber meistens ist es leider Mangels Tln der Fall.
Zitat... Und die Offiziere gehen ihrerseits im Vorfeld einer ZgFhr-Verwendung in den Lehrgang "WehrR für LehrOffz" (Bezeichnung kann geringfügig anders sein, hab grad keinen Zugang zum Intranet), damit sie eben nicht mit mehrere Jahre altem Halbwissen um sich werfen.