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Zusammenfassung

Autor Casy
 - 25. Juni 2013, 22:23:29
Ahhhh ich könnte mich so aufregen. Habe heute wieder in Siegburg angerufen aber niemanden erreicht. Eine Mail ist heute auch rausgegangen, ich hoffe ich bekomme morgen bescheid wie der Sachstand nun ist  >:(

Sogar in der Anlage vom Einberufungsbescheid steht Fett drinne, dass ich einen finanziellen Nachteil habe wenn meine Wohnung nicht anerkannt wird.

Ich hoffe das klärt sich bis zum Wochenende.

Leibe Grüße
Autor apollo98
 - 25. Juni 2013, 22:00:23
Diese Aussage ist definitiv falsch. Deine Wohnung muss vor Dienstantritt anerkannt werden und dir darf die UKV nicht zugesagt werden. Du hättest somit keinen Anspruch auf Trennungsgeld, auch später nicht. Bohr da noch einmal nach.
Autor Casy
 - 25. Juni 2013, 00:57:29
Hi,

habe heute mit Köln, bzw. Siegburg Kontakt aufgenommen. Man sagte mir, es sei garkein Problem. Die Wohnung, bzw. der Mietvertrag spielen erst bei meinen Lehrgängen eine Rolle, anscheinend noch nicht bei der AGA, naja mal schauen was der ReFü bei Dienstantritt behauptet :P
Aus einer anderen Quelle wurde mir gesagt, dass ich mit meinem Alter, 18, im Juli 19, eh verpflichtet werde in der Kaserne wohnen zu müssen, sodass meine Wohnung überhaupt keine Rolle spielt.
Naja, ich warte einfach mal ab.

trotzdem vielen Dank ;)
Autor apollo98
 - 24. Juni 2013, 17:13:16
Ist bestimmt ein Fehler. Ruf so schnell wie möglich an.
Autor ulli76
 - 24. Juni 2013, 06:48:26
Jetzt schon mit denen Verbindung aufnehmen. Kann das ggf. noch geändert werden.
Autor Casy
 - 24. Juni 2013, 00:27:06
Hallo Community ;)

ich fang am 1.7 in Hammelburg als ROA an.
Meine Frage bezieht sich auch aufs Trennungsgeld, wollte aber keinen neuen Thread aufmachen, weshalb ich hier mal frage.
In meinem Einberufungsbescheid steht, dass mir die Umzugskostenvergütung zugesagt wird. Allerdings habe ich einen eigen Hausstand (Wohnung) und habe dies auch der Bundeswehr - per Mail - nach den 3 Tagen in Köln mitgeteilt, sowie den zuständigen Personen meinen Mietvertrag geschickt.

Eigentlich dachte ich, dass ich aufgrund meiner Wohnung nun Trennungsgeld bekomme, und nicht die UKV.

Soll ich einfach abwarten und am 1.7 dem ReFü meine Situation schildern und den Mietvertrag nochmal in Kopie mitnehmen, oder soll ich lieber jetzt schon in irgendeiner Weise Kontakt aufnehmen.

MfG
Autor ulli76
 - 21. Juni 2013, 17:12:00
Jap- ich hab fast 6 Monate auf Reisekosten und TG gewartet.
Autor KlausP
 - 21. Juni 2013, 17:07:44
Zitat von: apollo98 am 21. Juni 2013, 17:06:09
4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.

Richtig lesen:

Zitatim Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten

;D
Autor apollo98
 - 21. Juni 2013, 17:06:09
4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.
Autor ulli76
 - 21. Juni 2013, 11:52:55
Auch dann bekommst du das Geld nicht.
Wenn der jeweilige Monat rum ist, stellst du einen Antrag auf TG- vorher geht das nicht, weil das tagesgenau abgerechnet wird. Also Tage, an denen du gar nicht im Dienst warst, müssen als solche angegeben werden.
Der Antrag geht dann an den Refü/an das BwDLZ und je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit ist das Geld im Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten auf dem Konto.
Autor Soulreaver
 - 21. Juni 2013, 10:27:15
Hab den Einplaner nochmal angerufen. Er hat sich etwas missverständlich ausgedrückt.
Gemeint waren die nächsten Tage vom Zeitpunkt meines Dienstantritts.

Thread kann also geschlossen werden.
Autor Ralf
 - 21. Juni 2013, 05:36:22
Kannst du uns ja miteilen, was bei dir in den nächsten Tagen aufs Kto trudelt.
Fakt ist jedoch, dass TG rückwirkend und dann auf Antrag gezahlt wird. Irgendeine Zahlung vor Diensteintritt ist mir nicht bekannt. Würde auch wenig Sinn machen, weil man nicht mehr verpflichtet ist, den Dienst anzutreten und somit es generell immer Probleme geben wird, das Geld zurückzufordern und vor allem, der Anspruchzeitraum erst mit Diensteintritt beginnt. Selbst das Gehalt wird ja nicht am letzten Tag vor Diensteintritt bezahlt und darauf hat man ja einen Anspruch (Letzter Arbeitstag im Vormonat).
Autor Soulreaver
 - 20. Juni 2013, 23:22:34
Der Einplaner hat ganz klar von Trennungsgeld gesprochen und auch ganz klar gesagt das es definitiv in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen werden soll.
Das stand also in keinem Anschreiben sondern war die reine Aussage des Einplaners.

Ich bin mir auch so sicher das er von Trennungsgeld gesprochen hat weil er sagte "als Ex-Soldat wissen sie ja was das ist" und ich mir nur dachte ich hab keinen blassen schimmer.

Was könnte er denn dann gemeint haben?
Autor Bummler60
 - 20. Juni 2013, 21:12:19
Zitat von: Ralf am 20. Juni 2013, 20:55:50

Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen.

Schon richtig,..... Melden und abwarten . Nebenbei lese ich mir die Verordnung mal durch ^^
Autor Ralf
 - 20. Juni 2013, 20:55:50
Die Frage ist eher, ob du die UKV weiterhin zugesagt bekommst.
Das wird von der entscheidenden Dienststelle (Karrierecenter) geprüft anhand deiner persönlichen Verhältnisse. Das kannst du dir selbst anlesen, im BUKG und in der Trennungsgeldverordnung.

Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen. Das ist fast wie eine Ferndiagnose bei einer Erkrankung. Wirst du feststsellen, wenn du mal in die beiden Gesetze/Verordnungen reinschaust, was da alles mitspielt. Zumal es dann auch noch einen Ermessensspielraum gibt.
Einfach mal in Geduld üben.