Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor SpitFire
 - 02. Juli 2013, 12:08:29
Zitat von: F_K am 02. Juli 2013, 10:13:20

Ich rate dem TE:

- einfach mal anrufen, und nachfragen -  nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, ggf. um einen Bescheid bitte (und da wird dann eine Begründung draufstehen).

(... da hätten wir dann die Rechtsquellen "auf dem Silbertablett").

Genau mein Reden.

Über die Sinnhaftigkeit, einem nicht mehr zur Verfügung stehenden ROA eine Prämie auszahlen, kann man natürlich vortrefflich streiten. Auch ich habe da eine eigene Meinung, die ich aber hier nicht in die Waagschale werfe, weil sie einfach nichts mit der Frage zu tun hat. Vielmehr kann ich zum einen das Interesse nachvollziehen, zum Leutnant ernannt zu werden, und zum anderen kann ich nicht konkret nachvollziehen, was gegen die Beförderung spricht, zumal ich wie erwähnt einige Vollzugsbeamte kenne, die allesamt zum Leutnant ernannt worden sind.

Es wäre mir übrigens neu, dass die Auszahlung der Prämie an die Möglichkeit zur Ableistung weiterer Wehrdienstleistungen gebunden ist. Es gibt genug Leutnante der Reserve, die die Bundeswehr seit ihrer Entlassung nie wieder von innen gesehen haben, da kann man sich auch über die "Verschwendung" von Steuergeldern herrlich aufregen. Das Beste wird wohl sein, man wendet sich mit derlei Bedenken an seinen Bundestagsabgeordneten und nicht an denjenigen, dem die Prämie in Aussicht gestellt worden ist.
Autor christoph1972
 - 02. Juli 2013, 10:22:40
Hust Es gibt durchaus Personalstellen der Polizei die sehr genau den früheren KWEA mitteilten, wer denn jetzt zum PVB bzw. in den Vorbereitungsdienst als PVB eingestellt wurde. Jetzt erfolgt das an die Karrierecenter bzw. zukünftig evtl. an das BAPersBw.

Allein der Grund, dass die PVB-Anwärter vom Wehrdienst "befreit" waren, hat die Mitteilung erforderlich gemacht.

Evtl. hat der TE ja seiner aktenführenden Stelle mitgeteilt, er sei PVB geworden ...

Autor Andi
 - 02. Juli 2013, 10:14:25
Zitat von: SpitFire am 01. Juli 2013, 21:53:25
Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 21:09:01
Selbst wenn erfüllt, welchen Sinn hätte es?

Zum Beispiel dass ihm die läppischen 1000 Euro ausgezahlt werden. Aber ich wiederhole mich.

Wir lassen uns das noch mal auf der Zunge zergehen: Ein nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung stehender Reservist soll nicht nur befördert werden, sondern auch noch 1000€ Reserveoffizierzuschlag erhalten. Jetzt können wir ja mal kurz überlegen welche Grundpflichten ein Beamter/Soldat verletzen würde, der hier 1000€ Steuergeld verschenkt und dem Bund damit einen Vermögensschaden verursacht.

Aber seis drum. Weiß die Bundeswehr überhaupt etwas von der Übernahme in den PVD? ;)

Gruß Andi
Autor F_K
 - 02. Juli 2013, 10:13:20
Na, wenn ich schon zitiert werde:

- Für die Beförderung zum Lt ist eine Beorderung tatsächlich nicht notwendig.

- Eine weitere Verwendung eines PVB ist allerdings ausgeschlossen (auch wenn der eine oder andere Polizist tatsächlich übt oder DVags leistet ...)

-> insoweit kann ich schon eine Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle nachvollziehen, hier keine weiteren Personalmaßnahmen durchzuführen.

Ich rate dem TE:

- einfach mal anrufen, und nachfragen -  nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, ggf. um einen Bescheid bitte (und da wird dann eine Begründung draufstehen).

(... da hätten wir dann die Rechtsquellen "auf dem Silbertablett").
Autor christoph1972
 - 02. Juli 2013, 10:02:12
Zitat von: Spiritus am 01. Juli 2013, 20:50:58
Zitat von: wolverine am 01. Juli 2013, 20:45:32
Dann ist er auszuplanen und kann mangels Beorderung nicht befördert werden.

Stimmt. Nur ist für die Beförderung zum Lt d.R. als Laufbahnziel der Reserveoffizieranwärter des Truppendienstes überhaupt keine Beorderung erforderlich.

Um F_K zu zitieren: "Quelle?".

Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.

Wenn der TE dann auch noch durch die Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes als PVB zur Heranziehung von RDL nicht zur Verfügung steht, welchen Sinn hat dann noch aus personaltechnischer Sicht eine Beförderung? Die Beförderung würde wohl zumindest einen Tag RDL erfordern. Dazu kann der TE jedoch nicht eingeladen werden, da das WehrPflG PVB ausdrücklich ausnimmt.
Ohne RDL keine Aushändigung der Beförderungsurkunde.
Autor wolverine
 - 02. Juli 2013, 08:37:59
Naja, den "Sinn" hat man grundsätzlich nicht zu bewerten, außer die Einstellung bei der Polizei steht bereits fest. Keinem ResOffz kann seine spätere Berufswahl eingeschränkt werden.
Wenn das mit der Beorderung als Ausnahme normiert ist, spricht dagegen dann nichts.
Autor SpitFire
 - 01. Juli 2013, 21:53:25
Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 21:09:01
Selbst wenn erfüllt, welchen Sinn hätte es?


Zum Beispiel dass ihm die läppischen 1000 Euro ausgezahlt werden. Aber ich wiederhole mich.
Autor mailman
 - 01. Juli 2013, 21:09:01
Selbst wenn erfüllt, welchen Sinn hätte es?

Aber er kann sich ja gerne beschweren.
Autor Spiritus
 - 01. Juli 2013, 20:50:58
Zitat von: wolverine am 01. Juli 2013, 20:45:32
Dann ist er auszuplanen und kann mangels Beorderung nicht befördert werden.

Stimmt. Nur ist für die Beförderung zum Lt d.R. als Laufbahnziel der Reserveoffizieranwärter des Truppendienstes überhaupt keine Beorderung erforderlich.
Autor wolverine
 - 01. Juli 2013, 20:45:32
Ok, lassen wir uns auf den Fall ein: ROA mit abgeschlossener Ausbildung wird nach der Ausbildung in den Polizeianwärterdienst übernommen und steht nicht mehr zu RDL zu Verfügung. Dann ist er auszuplanen und kann mangels Beorderung nicht befördert werden. Sollte sich etwas an diesen Echdaten ändern kann man ihn wieder einplanen, beordern und befördern. Mit Beförderung sollte dann auch die Laufbahnprämie zustehen (so es sie dann noch gibt).
Autor SpitFire
 - 01. Juli 2013, 20:00:47
Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 17:04:11
Und warum sollte man sie durchführen, wenn sich das Thema dann erledigt hat??

Um ehrlich zu sein verstehe ich die Frage nicht ganz. Die Laufbahntechnischen Voraussetzungen sind erfüllt, also wäre die Frage eher wieso nicht.

Spinnen wir mal: Wenn der ROA wider Erwarten vorzeitig aus dem Vollzugsdienst der Polizei ausscheidet, kann er wieder zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden. Wie wäre es dann zu rechtfertigen, dass er dann nicht unmittelbar den Dienstgrad führt, der ihm nach SLV zusteht?

Zu guterletzt steht dem ROA auch der Teil des Reserveoffizierzuschlags, der nach Abschluss der Ausbildung mit der Beförderung zum Leutnant ausgezahlt wird, zu. Unterlässt man die Ernennung, wird auch der Zuschlag nicht gezahlt. Kann ja sein, dass das einfach so ist, auch wenn ich die Grundlage dafür nicht sehe - dann ist die Frage aber wieder "wieso soll man nicht?" und nicht "wieso soll man denn?".
Autor mailman
 - 01. Juli 2013, 17:04:11
Und warum sollte man sie durchführen, wenn sich das Thema dann erledigt hat??
Autor SpitFire
 - 01. Juli 2013, 15:58:12
Zitat von: Andi am 01. Juli 2013, 12:27:19
Zitat von: Tobi 734 am 30. Juni 2013, 20:41:12
Hat meine ausstehende Beförderung etwas mit meinem neuen Beruf zu tun?

Schon mal ins Wehrpflichtgesetz geschaut was da zu Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes steht? Nein? Würde ich mal machen.
Du stehst nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung und damit hat sich das Thema erledigt.

Gruß Andi

Ich kenne auch Beamte im Polizeivollzugsdienst, die nach der Entlassung als SaZ 2 ROA zum Leutnant befördert worden sind. Für die Beförderung zum Leutnant hat er als ehemaliger SaZ 2 genug Tage im Dienstgrad Fähnrich und eine Beorderung ist nicht notwendig. Für mich ist kein Grund ersichtlich, die Ernennung nicht durchzuführen.
Autor Andi
 - 01. Juli 2013, 12:27:19
Zitat von: Tobi 734 am 30. Juni 2013, 20:41:12
Hat meine ausstehende Beförderung etwas mit meinem neuen Beruf zu tun?

Schon mal ins Wehrpflichtgesetz geschaut was da zu Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes steht? Nein? Würde ich mal machen.
Du stehst nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung und damit hat sich das Thema erledigt.

Gruß Andi
Autor SpitFire
 - 30. Juni 2013, 21:21:09
Die Glaskugel ist immernoch in der Inst. Ich schlage vor, du rufst mal bei deinem PersFhr an.