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Zusammenfassung

Autor leedrag
 - 07. Juli 2013, 17:10:27
schon richtig gesagt: Auch im Urlaub bleibt die Unterkunft eine Räumlichkeit der Bw. Also sorgen sie für Ordnung. Das wiederholte Wecken und Kontrollieren halt ich allerdings für Schikane. Es bleibt interessant zu wissen ob es sich um ein rechtmäßige EM handelte, auch im Bezug auf eine evtl. Beschwerde beim DV. IM übrigen: Wee hat sie kontrolliert und die EM verhängt?
Autor SpitFire
 - 07. Juli 2013, 16:14:57
Was immer noch nicht beantwortet, um was für eine erzieherische Maßnahme es sich jetzt gehandelt hat...
Autor tyer
 - 07. Juli 2013, 15:14:25
Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54
Vormalier dein Anliegen doch mal anständig. Das ist doch ein Witz.

Kleiner "Vormalitätsfehler" was?O0
Autor Christian123
 - 07. Juli 2013, 13:41:55
Ok danke für die antwort.
Autor BSG1966
 - 07. Juli 2013, 13:25:30
Im Urlaub ist man aber halt nach wie vor Soldat und hat sich innerhalb militärischer Liegenschaften entsprechend zu verhalten. In den Unterkünften hat Ordnung zu herrschen, die Stubenkontrollen sind dazu da, dies sicherzustellen. Wenn man im Urlaub ist, ändert das nichts daran, dass die Unterkunft vorschriftsgemäß auszusehen hat. Die Unterkunft bleibt nämlich in Ihrem Urlaub trotzdem eine Räumlichkeit der Bundeswehr...
Autor KlausP
 - 07. Juli 2013, 13:10:55
Zitat von: Tommie am 07. Juli 2013, 13:06:10
Was wer darf in dieser Sache ist in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" eindeutig geregelt!

... und auch, wenn Sie aus welchen Gründen auch immer, Ihren Urlaub in der Kaserne verbringen, unterliegen Sie den Regeln dieser Vorschrift.

Zitat von: Christian123 am 07. Juli 2013, 12:01:35
zu dem sollte ich sagen das der mir dafür eine ezm rein gedrückthat.

Was für eine erzieherische Maßnahme? Ihre Vorgesetzten sollten eigentlich wissen, dass Sie Urlaub haben.
Autor Tommie
 - 07. Juli 2013, 13:09:56
Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54Vormalier ...

Also, ... entweder "Formalin" (Lösungsmittel!) ... oder "Formuliere" als Imperativ von "formulieren" ;) ! Aber ... auf jeden Fall fängt das Wort mit "F" an ;D !

Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54Das ist doch ein Witz.

Das dachte ich bei Ihrem Posting auch ;) !
Autor Tommie
 - 07. Juli 2013, 13:06:10
Was wer darf in dieser Sache ist in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" eindeutig geregelt!
Autor Snake_tde
 - 07. Juli 2013, 12:57:43
Das macht es immer noch nicht besser-.-
Autor Christian123
 - 07. Juli 2013, 12:54:10
Entschuldigen sie viel mals das is einfacher gesagt als getan (lrs).

also die frage ist dürfen die soldaten meine stube und mich während des urlaubs durchgehen wegen stuben kontrollen stören, mich wecken und mir mehr oder wehniger verbieten meine privaten angelegen heiten zu regeln. da es ja schein bar nich erwünscht war das ich mir meine unterlagen aus gebreitet hab. so wie meine hobby verfolgt hab (keybord spielen) die man nich auserhalb der stube hört.

und wenn es dafür eine fest geschriebene regelung gibt währ ich sehr dankbar wo ich diese finde.
Autor BSG1966
 - 07. Juli 2013, 12:39:36
Ich bin dafür, dass im Soldatengesetz Grundlagen dafür geschaffen werden, solche Schändung der deutschen Sprache heftigst ahnden zu können.
Autor VC93
 - 07. Juli 2013, 12:28:19
ZitatVormalier dein Anliegen doch mal anständig. Das ist doch ein Witz.

;D
Autor Sossar
 - 07. Juli 2013, 12:28:13
Zitat von: Christian123 am 07. Juli 2013, 11:57:51
Morgen alle zusammen.
Ich würde gern wissen ob man mir eigendlich im urlaub denn ich um eine wohnung zu suchen auf stube verbringe.
Dürfen eigendlich in die vorgesteten wenn man im urlaub ist ihn meine stube und sie kontrolieren und sich darüber beschweren währen ich da bin ds mein keybord, meine wohnung dokumente und kochutensilien da stehen die ich so eben noch benutzhab. so wie mich wecken (wohl gemerk im urlaub) und das mehr fach in 3 tagen.

Und ich dachte schon, ich war der einzige der gestern Bier getrunken hat.  ;D
Autor Tommie
 - 07. Juli 2013, 12:21:40
So lange Sie Ihr Anliegen nicht in ganzen, deutschen Sätzen vorbringen, erwarten Sie doch hoffentlich keine Antwort, oder ;) ?

Wenn Sie so sprechen, wie Sie schreiben, na dann gute Nacht ;D !
Autor Xdivine23
 - 07. Juli 2013, 12:17:54
Vormalier dein Anliegen doch mal anständig. Das ist doch ein Witz.