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Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54
Vormalier dein Anliegen doch mal anständig. Das ist doch ein Witz.
Zitat von: Tommie am 07. Juli 2013, 13:06:10
Was wer darf in dieser Sache ist in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" eindeutig geregelt!
Zitat von: Christian123 am 07. Juli 2013, 12:01:35
zu dem sollte ich sagen das der mir dafür eine ezm rein gedrückthat.
Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54Vormalier ...
Zitat von: Xdivine23 am 07. Juli 2013, 12:17:54Das ist doch ein Witz.
ZitatVormalier dein Anliegen doch mal anständig. Das ist doch ein Witz.
Zitat von: Christian123 am 07. Juli 2013, 11:57:51
Morgen alle zusammen.
Ich würde gern wissen ob man mir eigendlich im urlaub denn ich um eine wohnung zu suchen auf stube verbringe.
Dürfen eigendlich in die vorgesteten wenn man im urlaub ist ihn meine stube und sie kontrolieren und sich darüber beschweren währen ich da bin ds mein keybord, meine wohnung dokumente und kochutensilien da stehen die ich so eben noch benutzhab. so wie mich wecken (wohl gemerk im urlaub) und das mehr fach in 3 tagen.