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Autor StOPfr
 - 10. Juli 2013, 16:55:43
Zitat von: justice005 am 10. Juli 2013, 14:19:35
Es ist aber trotzdem auffällig und bedenklich, dass hier im Forum mit etwaigem Fehlverhalten von Vorgesetzten weitaus verständnisvoller und milder umgegangen wird als mit etwaigem Fehlverhalten von rangniedrigen Soldaten.

Das fällt mir auch gelegentlich auf.   
Autor justice005
 - 10. Juli 2013, 14:19:35
Zitatdenn schließlich hat die Reaktion -"die Anderen bekämen das ja auch auf die Reihe"- bereits gezeigt, dass die eigenen Unannehmlichkeiten nicht interessieren...

Genau das ist der Punkt. Es ist leider immer wieder auffällig, dass bei den unteren Soldaten - den Mannschaften - das kleinste Fehlverhalten scharf kritisiert wird, egal ob es feststeht oder nicht. Fehlverhalten von Vorgesetzten hingegen wird zunächst mal pauschal bestritten oder es wird auffällig betont, dass man "nur die eine Seite kennt" oder "mehr Einzelheiten wissen müsste" usw. Das ist im Prinzip völlig richtig und deshalb habe ich das in diesem Thread auch gesagt. Es ist aber trotzdem auffällig und bedenklich, dass hier im Forum mit etwaigem Fehlverhalten von Vorgesetzten weitaus verständnisvoller und milder umgegangen wird als mit etwaigem Fehlverhalten von rangniedrigen Soldaten.

Die Rechtslage ist jedoch genau umgekehrt und das ist auch richtig so. Der Vorgesetzte hat einerseits weit mehr Dienstpflichten als der Untergebene und vor allem haftet er wesentlich schärfer für Fehlverhalten als ein Nicht-Vorgesetzter. Das scheint immer wieder gerne vergessen zu werden.

Am konkreten Fall ändert das aber nichts. Es fehlen hier wirklich die genauen Details.

Autor Loohmi
 - 10. Juli 2013, 13:51:12
Zuerst ein klärendes Gespräch zu führen, ist ein sehr guter Ansatz und könnte sie Sache im besten Fall abschließen. Selbst, wenn am Ende kein Versprechen für das nächste Mal herauskommt, ist es besser, die Sache nicht drößer werden zu lassen als sie ist.
Es stimmt, der Drops ist gelutscht. Dadurch stellt sich allerdings die Frage, ob ein Gespräch überhaupt etwas bringt, denn schließlich hat die Reaktion -"die Anderen bekämen das ja auch auf die Reihe"- bereits gezeigt, dass die eigenen Unannehmlichkeiten nicht interessieren...
Autor wolverine
 - 10. Juli 2013, 08:42:26
Naja, wer aber rechtswidrige Sachen macht muss damit leben, dass er irgendwann einmal einen zwischen die Hörner bekommt. Und dann ist nicht der schuld, der die Sache meldet.

Aber da steht bisher "Vorgesetzter" und nicht Chef.
Autor christoph1972
 - 10. Juli 2013, 07:42:20
Hin oder her überlegt, was wäre wenn, der Drops ist gelutscht.

Soldat sauer, Chef etwas unsensibel reagiert, Atmosphäre gestört.

Über die Erfolgsaussichten einer Beschwerde kann man spekulieren, hilfreich ist das erstmal nicht.

Für die Beschwerde ist ja noch Zeit. Erstmal das Gespräch mit dem Chef suchen, wieso die Sache so gelaufen ist, wie sie gelaufen ist.

Wenn das dann immer noch ein Problem ist, dann kann die Beschwerde immer noch verfasst werden.

Also erst noch einmal reden, dann überlegen, dann ggf. Beschwerde schreiben.

Beschwerden erleichtern die Seele, aber nicht unbedingt die Atmosphäre.
Autor justice005
 - 10. Juli 2013, 07:33:45
Ich habe mich ja mit einer Bewertung bewusst zurückgehalten, weil hier in der Tat etliche Einzelheiten fehlen. Ob der Befehl rechtmäßig war oder nicht, kann ich hier nicht beurteilen.

Aber ich möchte trotzdem etwas zu den anderen Antworten sagen.

Das war das Eingangspost:

ZitatHeute um 12:00 habe ich erfahren, dass ich morgen früh (obwohl morgen für mich normalerweise frei wäre) um 8:00 in der Kaserne sein muss, um an einer verschobenen Fortbildung teil zu nehmen.
Als ich dann mit meinem Vorgesetzten telefoniert habe um ihm zu erklären, dass ich mein Auto heute in die Werkstatt gebracht habe, da ich natürlich davon ausgegangen bin, dass ich die Rückreise erst morgen antrete, bekam ich die Antwort, dass ich dann einfach den Zug nehmen solle, "schließlich bekommen das andere ja auch auf die Reihe"

Der Fragesteller hat wenige Stunden, bevor er zurückfahren musste, mit seinem Chef telefoniert, ihm die Sachlage erklärt und wurde mit einem kurzem Spruch abgebügelt.

Isofern kann ich diese Antworten...

ZitatIrgendwie scheint es immer mehr in Mode zu kommen, den direkten Dienstweg oder Gang zu den Vorgesetzten zu meiden

Wie wahr. Leider fehlt auch oft das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Sprechen hilft manchmal wirklich weiter.

...nicht nachvollziehen. Für ein Gespräch ist es längst zu spät, denn die Sache ist ja durch. Der Fragesteller ist ja schließlich zurück.

Der Chef muss es sich gefallen lassen, dass seine Entscheidungen bei Bedarf rechtlich überprüft werden. Wenn der Chef gute Gründe hatte, dann braucht er eine Beschwerde ja nicht zu fürchten. Wen der Chef aber planlos war und chaotisch organisiert hat, dann ist er selber schuld, wenn sich die Soldaten beschweren.

Autor rambosocke
 - 10. Juli 2013, 00:03:36
Anstatt eine Beschwerde einzulegen würde ich zu einem Gespräch mit der VP raten. Je nach Arbeits-/Vertrauensklima Chef-VP bewirkt dieses mehr und ist auf der Eskalationsleiter auch nicht übertrieben hoch. Dein Interesse an planbarer Freizeit ist in jedem Falle angemessen und sollte einen fürsorglichen Disziplinarvorgesetzten auch nicht völlig egal sein.
Aber das ist alles Ferndiagnose, es kommt doch im wesentlichen auf die Umstände und handelnden Personen in der Einheit vor Ort an, und die kennt hier keiner.
Ich behaupte, in meiner Einheit ließe sich für eine oben genannte Problemstellung eine sehr unkomplizierte Lösung finden, wenn man mit den richtigen Leuten im richtigen Tonfall das Gespräch suchen würde...
Autor Ralf
 - 09. Juli 2013, 20:14:50
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2013, 18:47:46
...
Irgendwie scheint es immer mehr in Mode zu kommen, den direkten Dienstweg oder Gang zu den Vorgesetzten zu meiden und erstmal in Foren rumzutröten, wo keiner die Hintergründe kennt und/oder die Frage eine öffentliche Äußerung von sich aus verbietet.
Wie wahr. Leider fehlt auch oft das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Sprechen hilft manchmal wirklich weiter.
Wenn man sieht, wie die Abteilungen der Beschwerdebearbeitung beim BAPersBw aufgeblasen werden mussten, damit dem noch halbwegs gerecht werden kann, braucht man sich nicht zu fragen, warum es immer weniger Soldaten mit operativen Aufgaben gibt.
Der Rat einer Beschwerde ist immer schnell an der Hand. Aber dass dieses Ding dann einige Stunden oder Tage Arbeit nach sich zieht, ist den wenigsten bewusst.
Und die Masse der Beschwerden werden als unbegründet zurückgewiesen. Somit ist zumindest da die Arbeit umsonst reingesteckt worden.
Viele kennen ihre Rechte, bei den Pflichten wirds dann schon diffus.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. Juli 2013, 18:47:46
Beim Einreichen einer Beschwerde soll man sich auch über den Nutzen derselben im Klaren sein. Wenn dieser Tag gem. Befehl für diese sog. Weiterbildung Verwendung findet, dann hilft hinterher das Gejammer auch nicht. Ob der Pkw in die Werkstatt muß oder ob er Wellensittich Geburtstag hat, interessiert weder den Dienstherrn, noch den Chef. Wie bereits erwähnt, fehlt hier zur Meinungsbildung jede Art von Information und Zusammenhang und zeitliche Abfolge einzelner Ankündigungen, die es mit Sicherheit gab. Daher kann der TE hier nicht erwarten, dass eine verbindliche Bewertung des Geschehens erfolgen kann und wird.
Diese Dinge gehören auch nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum geklärt, sondern mit den involvierten und zuständigen Personen, Vorgesetzten und Beteiligten direkt geklärt.

Irgendwie scheint es immer mehr in Mode zu kommen, den direkten Dienstweg oder Gang zu den Vorgesetzten zu meiden und erstmal in Foren rumzutröten, wo keiner die Hintergründe kennt und/oder die Frage eine öffentliche Äußerung von sich aus verbietet.
Autor AriFuSchr
 - 09. Juli 2013, 15:24:21
@ wolve  8)

Zitatalles andere sind Spekulatius (oder Spekulatii?)

gehört zur Gattung der Münz- und Scheinheiligen, habe ich i'wo gelesen.  :P
Autor wolverine
 - 09. Juli 2013, 15:08:12
Um hier etwas Gescheites zu schreiben kennen wir die Dienststelle und den Dienstbetrieb zu wenig. Vielleicht stand die Fortbildung schon länger auf einem Schwarzen Brett oder einem Dienstplan, den keiner angeguckt hat?! Soll es alles schon gegeben haben. Umgekehrt kann auch ein Innendienstbearbeiter Soldaten in die Freischicht geschickt haben ohne an die Fortbildung zu denken. Und wie wichtig diese ist, weiß auch kein Mensch.
Die Möglichkeit der Beschwerde steht offen; alles andere sind Spekulatius (oder Spekulatii?) :D
Autor SpitFire
 - 09. Juli 2013, 15:07:54
Freizeit sollte schon planbar sein. Wenn Ihnen durch diese mangelnde Organisation ein finanzieller oder sonstwie gearteter Schaden entstanden ist, halte ich die Angelegenheit durchaus für beschwerdefähig.
Autor Loohmi
 - 09. Juli 2013, 15:04:00
Da stimme ich AriFuSchr vollkommen zu. Der Termin wird mit Sicherheit nicht erst kurz vorher bekannt geworden sein. Ich würde an deiner Stelle Beschwerde einreichen, wenn es dir sehr denn so wichtig ist, ABER Kritik nimmt der Vorgesetzte selten gut auf.
Autor AriFuSchr
 - 09. Juli 2013, 14:44:18
ohne jetzt auf das darf er - und das darf er nicht einzugehen (der DV darf das)

Ich persönlich finde es nicht gut, mit Mitarbeitern so umzuspringen. Dass die Fortbildung am Tag X stattfindet, ist mit Sicherheit nicht erst am Tag vorher um 12.00 Uhr bekannt. Ich würde es mal gelinde ausgedrückt, organisatorisches Unvermögen nennen. Die Arbeitsmoral und Leistungsbereitschaft wird so jedenfalls nicht gesteigert.

Autor justice005
 - 09. Juli 2013, 07:59:27
Nur der Kompaniechef kann während der dienstfreien Zeit Dienst ansetzen. Wenn der Befehl vom Kompaniechef gekommen ist, dann ist das zunächst mal auf den ersten Blick in Ordnung.

Gleichwohl kann man darüber diskutieren, ob der Befehl angemessen war. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wird dies geprüft und bewertet. Man kann hier in der Tat mehrere Meinungen vertreten und ich halte mich mit einer persönlichen Einschätzung mal zurück, weil ich nicht alle Einzelheiten kenne, vor allem, ob und inwieweit diese Fortbildung wirklich so dringend, wichtig und terminlich alternativlos war.

Wenn Sie sich aber ungerecht behandelt fühlen, dann können Sie natürlich eine Beschwerde einlegen. Der Vorgang wird dann überprüft.